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HH - Volljurist in Wahl 1?
Gast
Unregistered
 
#1
21.01.2021, 14:52
Hallo,

die Frage ergibt sich schon aus dem Titel: muss die Ausbildung in der Wahlstation 1 in Hamburg zwingend durch einen Volljuristen erfolgen?

Viele Grüße!
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Gast
Unregistered
 
#2
21.01.2021, 23:26
Ja
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Gast
Unregistered
 
#3
22.01.2021, 00:11
(21.01.2021, 23:26)Gast schrieb:  Ja


Hey, danke für die Antwort! Ich hab dazu nichts im HmbJAG gefunden, weisst du, wo das geregelt ist? (Und ob das für die Wahl 2 auch gilt?)
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Gästle
Unregistered
 
#4
22.01.2021, 13:33
Ich nehme an, die Station entspricht (ansonsten) den Anforderungen des § 42 I S. 1 HmbJAG?
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Gast
Unregistered
 
#5
22.01.2021, 13:41
(22.01.2021, 13:33)Gästle schrieb:  Ich nehme an, die Station entspricht (ansonsten) den Anforderungen des § 42 I S. 1 HmbJAG?


Genau, es geht mir um eine Station im AA, allerdings sind an meinem Wunschort - soweit ich weiß -keine Volljuristen beschäftigt. An sich müsste das ja laut § 42 I 2 kein Problem sein:

"Die Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde (§ 41 Absatz 1 Nummer 3) kann bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen stattfinden."
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Gast
Unregistered
 
#6
25.01.2021, 16:31
Ich bin der TE und habe nun mit dem OLG telefoniert. Für den Fall, dass sich die Frage in Zukunft auch für andere stellt:

Kein Volljurist nötig, wenn die Wahl 1 im AA absolviert wird.
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