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  5. Nachträgliche Zuweisung zu einer Station?
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Nachträgliche Zuweisung zu einer Station?
Gast9876
Unregistered
 
#1
30.12.2020, 19:58
Hallo zusammen, 

eigentlich sollte im Januar die Verwaltungsstation anfangen, aber ich wurde nirgendwo zugewiesen. 
Ursprünglich wollte ich mich zuweisen lassen, aber dann hieß es erst vor zwei Wochen, dass man das nicht mache und man sich selbst etwas suchen solle. Jetzt habe ich kurzfristig doch noch etwas gefunden, aber die Bezirksregierung ist natürlich seit Weihnachten im Urlaub und konnte mich nicht mehr zuweisen...

Darf ich jetzt dort regulär anfangen und mich nachträglich zuweisen lassen? Oder muss ich bis zum 7. Januar warten? Gibt es dann irgendwelche negativen Konsequenzen? 

Eigentlich sollte das in NRW doch nicht so sein, dass man erst sagt, man könne sich zuweisen lassen, dann zwei Wochen vor Anfang der Station auf einmal doch nicht mehr und jetzt passiert gar nichts. Wenn man mir in der Ausdrücklichkeit ein oder zwei Wochen vorher mitgeteilt hätte, dass es keine Zuweisungen von Amts wegen gibt, dann hätte ich jetzt nicht das Problem. Jetzt lässt sich ohnehin nichts mehr ändern also frage ich euch, was ihr an meiner Stelle tun würdet. Ich selbst bin echt ratlos.

Guten Rutsch ins neue Jahr!
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Gast
Unregistered
 
#2
30.12.2020, 20:28
Ich mach das Referendariat in Hessen und wurde zugewiesen. M.E. machst du nichts falsch, wenn du die Stelle antrittst und sie nach den Feiertagen nachweist. Ich kenn viele, die Probleme hatten, einen Platz für die Verwaltungsstation zu finden; wahrscheinlich auch eine Folge der aktuellen Umstände. Wenn man euch dann vorher noch gesagt hat, dass eine Zuweisung stattfindet, hast du m.E. nichts falsch gemacht, was man zu deinem Nachteil auslegen könnte.
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