• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Kartenlesegerät für die bea-Karte
Antworten

 
Kartenlesegerät für die bea-Karte
Gast
Unregistered
 
#1
15.12.2020, 16:40
Könnt ihr ein Kartenlesegerät für die bea-Karte empfehlen? Zwar empfiehlt die Bundesnotarkammer zwei Geräte, aber vielleicht habt ihr noch einen Geheimtipp?

Danke und viele Grüße ☺️
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
15.12.2020, 19:28
Hab den cyberjack komfort, weil ich da die Tasten und sonstige Haptik einfach wertiger finde als beim standard. Hat außerdem auch ein beleuchtetes Display (das man in der Praxis aber nicht braucht).
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
15.12.2020, 20:53
Funktioniert das nich auch mit einer App fürs Handy?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
15.12.2020, 23:31
(15.12.2020, 20:53)Gast schrieb:  Funktioniert das nich auch mit einer App fürs Handy?


Nein. Man kann zwar online mit einem Software-Zertifikat auf Nachrichten zugreifen und diese auch verschicken, aber zum Signieren braucht man zwingend die Karte und einen entsprechenden Kartenleser.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
15.12.2020, 23:36
Ich meine, dass es manche Smartphones das Lesegerät ersetzen können. Wenn das Handy selber NFC-fähig ist und man eine entsprechende App installiert. für den "neuen" Personalauswies soll das wohl reichen. ob das auch mit der beA-Karte funktioniert, weiß ich nicht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
15.12.2020, 23:53
(15.12.2020, 23:36)Gast schrieb:  Ich meine, dass es manche Smartphones das Lesegerät ersetzen können. Wenn das Handy selber NFC-fähig ist und man eine entsprechende App installiert. für den "neuen" Personalauswies soll das wohl reichen. ob das auch mit der beA-Karte funktioniert, weiß ich nicht.

Die beA-Karte funktioniert nicht kontaktlos, muss also immer gesteckt werden.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
16.12.2020, 09:17
Warum schicken eigentlich trotzdem noch viele Anwälte ihrer Schriftsätze per Fax und dann nochmal per Post? Ist das nicht sehr rückständig?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
16.12.2020, 09:22
(16.12.2020, 09:17)Gast schrieb:  Warum schicken eigentlich trotzdem noch viele Anwälte ihrer Schriftsätze per Fax und dann nochmal per Post? Ist das nicht sehr rückständig?

Ist es
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
16.12.2020, 09:30
(16.12.2020, 09:22)Gast schrieb:  
(16.12.2020, 09:17)Gast schrieb:  Warum schicken eigentlich trotzdem noch viele Anwälte ihrer Schriftsätze per Fax und dann nochmal per Post? Ist das nicht sehr rückständig?

Ist es

beA wird meiner Erfahrung nach von vielen Anwälten dergestalt genutzt, dass Schriftsätze über beA zugestellt werden, weil man sich so sicher sein kann, dass die Gegenseite den Schriftsatz sicher nicht liest.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus