24.11.2020, 18:46
(24.11.2020, 18:16)Gast schrieb:(24.11.2020, 18:05)Gastccc schrieb: Hat einer Erfahrungen damit, in wieweit Ortswünsche in RLP berücksichtigt werden?
Ja, soweit möglich (was auch immer das konkret heißen mag), werden sie berücksichtigt. Ich hatte Glück und kam an meinen Wunschort. :)
Übrigens ist tatsächlich nur die Note des 2. Staatsexamens "hartes" Kriterium für die Einstellung. Der Rest ist "nice to have", rettet aber wohl wirklich nur bei "Gleichstand".
Wenn der Wunschort Mainz ist, wird’s schwer.
04.12.2020, 10:01
Also ich bin letzten Monat mit 8,5 im zweiten und weniger als 8,0 im ersten genommen worden. :)
Mir wurde gesagt, dass derzeit nur Stellen in Koblenz frei sind, insoweit können Ortswünsche erstmal nicht berücksichtigt werden. Späterer Wechsel ist aber nicht ausgeschlossen.
Ich habe mich aber nur für die StA und ordentliche Gerichtsbarkeit beworben, an den Fachgerichten mag das anders aussehen.
Mir wurde gesagt, dass derzeit nur Stellen in Koblenz frei sind, insoweit können Ortswünsche erstmal nicht berücksichtigt werden. Späterer Wechsel ist aber nicht ausgeschlossen.
Ich habe mich aber nur für die StA und ordentliche Gerichtsbarkeit beworben, an den Fachgerichten mag das anders aussehen.
04.12.2020, 12:09
22.12.2020, 14:32
(24.11.2020, 16:25)Gast schrieb: Derzeit sind die Anforderungen aber selbst in RLP höher als auf der Website angegeben!
Mit +/- 8,5 (je nach weiteren Faktoren) muss man schon rechnen.
Naja, ich wurde mit 8 Punkten im Zweiten direkt aus Mainz angerufen, ob ich mir nicht eine Karriere bei der Justiz vorstellen könne.
22.12.2020, 15:44
Ich wurde mit 8.31 auch super schnell zum
Gespräch eingeladen und bin an meinen Wunschort gekommen. Laut Aussage dort wurde Ende des Jahres mehr Stellen freigegeben, sodass es wohl
Einfacher war jetzt
Gespräch eingeladen und bin an meinen Wunschort gekommen. Laut Aussage dort wurde Ende des Jahres mehr Stellen freigegeben, sodass es wohl
Einfacher war jetzt
25.12.2020, 13:17
23.08.2024, 12:06
Der Thread ist schon etwas älter, aber vielleicht liest ja hier noch jemand mit: habt ihr Erfahrung mit der Auskunftsbereitschaft der Ansprechpartnerin in Sachen Bewerbungsverfahren in RLP?
Konkret geht es mir um die Frage, wie sinnvoll es ist, sich bereits mit den schriftlichen Ergebnissen zu bewerben. Bin mit 8,x aus dem schriftlichen Teil gegangen, frage mich aber, inwiefern zB bei der Frage nach Erfüllung von Ortswünschen berücksichtigt wird, dass man sich ja hoffentlich durch die mündliche nochmal etwas verbessert?
Konkret geht es mir um die Frage, wie sinnvoll es ist, sich bereits mit den schriftlichen Ergebnissen zu bewerben. Bin mit 8,x aus dem schriftlichen Teil gegangen, frage mich aber, inwiefern zB bei der Frage nach Erfüllung von Ortswünschen berücksichtigt wird, dass man sich ja hoffentlich durch die mündliche nochmal etwas verbessert?
23.08.2024, 13:02
Du wirst dann halt mit den schriftlichen Vornoten der anderen Bewerber verglichen. 8,x aus den Klausuren ist sehr gut.