25.10.2020, 08:21
Ich habe von StAen zur Anstellung gelesen.
Wie geht das?
Müssen StAe nicht zwingend verbeamtet werden?
Was verdienen die? E13?
Besteht bei deren Einsatz ein Unterschied zu "normalen" StAen?
Wie geht das?
Müssen StAe nicht zwingend verbeamtet werden?
Was verdienen die? E13?
Besteht bei deren Einsatz ein Unterschied zu "normalen" StAen?
25.10.2020, 09:15
25.10.2020, 09:26
Die StA zur Anstellung sind eine gute Chance, für Kandidat*innen, die wirklich zur StA wollen, aber vielleicht nicht die besten Noten haben:
Im Gegensatz zum "großen" Pool für den allgemeinen Justizdienst, in dem sich sämtliche Bewerber*innen für alle Gerichtszweige tummeln, ist es vergeichsweise einfacher einen Platz für die straukturierten Interviews zu erhalten.
Denn die "fachfremde" Konkurrenz fällt weg - man konkurriert nicht mit dem Verwaltungsrechtscrack mit 2 gehobenen VB und passender Promotion und auch nicht mit der Zivilrechtsspezialistin mit Doppelgut (überspitze Formulierung).
Bei der zA-Kampagne ist von vorherein klar, dass die Bewerber*innen zukünftig ausschließlich als StA*einnen eingesetzt werden. Die Probezeit und die Verplanung erfolgt ausschließlich bei der StA (natürlich mit der Möglichkeit der Abordnung in andere Behörden, aber nicht zu Gericht).
Die erfolgreichen Kolleg*innen werden zur StA/in auf Lebenszeit auf Lebenszeit ernannt. Sie befinden sich im Beamtenverhältnis (nicht im Dienstverhältnis des Richters!) und werden nach R1 vergütet.
Bei den Einsatzgebieten innerhalb der StA und Beförderungschancen gibt es keine Unterschiede.
Im Gegensatz zum "großen" Pool für den allgemeinen Justizdienst, in dem sich sämtliche Bewerber*innen für alle Gerichtszweige tummeln, ist es vergeichsweise einfacher einen Platz für die straukturierten Interviews zu erhalten.
Denn die "fachfremde" Konkurrenz fällt weg - man konkurriert nicht mit dem Verwaltungsrechtscrack mit 2 gehobenen VB und passender Promotion und auch nicht mit der Zivilrechtsspezialistin mit Doppelgut (überspitze Formulierung).
Bei der zA-Kampagne ist von vorherein klar, dass die Bewerber*innen zukünftig ausschließlich als StA*einnen eingesetzt werden. Die Probezeit und die Verplanung erfolgt ausschließlich bei der StA (natürlich mit der Möglichkeit der Abordnung in andere Behörden, aber nicht zu Gericht).
Die erfolgreichen Kolleg*innen werden zur StA/in auf Lebenszeit auf Lebenszeit ernannt. Sie befinden sich im Beamtenverhältnis (nicht im Dienstverhältnis des Richters!) und werden nach R1 vergütet.
Bei den Einsatzgebieten innerhalb der StA und Beförderungschancen gibt es keine Unterschiede.
25.10.2020, 09:32
Zur Anstellung bedeutet nicht Angestelltenverhältnis.
Es stellt lediglich klar, dass diese Kollegen -im Gegensatz zu Richter*innen in Berlin- nicht durch den Richterwahlausschuss gewählt werden. Da diese Legitimation wegfällt, darf der StA z.A. aber eben auch nicht als Ri eingesetzt werden.
Die allgemeine Einstellungskampagne ist in Berlin eine Dauerausschreibung, so dass jederzeit der Einstige möglich ist. Wer gute Noten hat und sich alle Chancen offen halten will, sollte also ggf. die allgemeine bevorzugen.
Die z.A.-Kampagne wird gesondert ausgeschrieben - ich meine aber nur ein- bis zweimal im Jahr? Deswegen muss man da vielleicht etwas warten. Insoweit lohnt aber immer ein Anruf bei den Personalverantwortlichen auf der Seite der SenJus. Die sind sehr nett und geben gerne Auskunft.
Es stellt lediglich klar, dass diese Kollegen -im Gegensatz zu Richter*innen in Berlin- nicht durch den Richterwahlausschuss gewählt werden. Da diese Legitimation wegfällt, darf der StA z.A. aber eben auch nicht als Ri eingesetzt werden.
Die allgemeine Einstellungskampagne ist in Berlin eine Dauerausschreibung, so dass jederzeit der Einstige möglich ist. Wer gute Noten hat und sich alle Chancen offen halten will, sollte also ggf. die allgemeine bevorzugen.
Die z.A.-Kampagne wird gesondert ausgeschrieben - ich meine aber nur ein- bis zweimal im Jahr? Deswegen muss man da vielleicht etwas warten. Insoweit lohnt aber immer ein Anruf bei den Personalverantwortlichen auf der Seite der SenJus. Die sind sehr nett und geben gerne Auskunft.
25.10.2020, 16:56
(25.10.2020, 09:32)Auch Bln schrieb: Zur Anstellung bedeutet nicht Angestelltenverhältnis.
Es stellt lediglich klar, dass diese Kollegen -im Gegensatz zu Richter*innen in Berlin- nicht durch den Richterwahlausschuss gewählt werden. Da diese Legitimation wegfällt, darf der StA z.A. aber eben auch nicht als Ri eingesetzt werden.
Die allgemeine Einstellungskampagne ist in Berlin eine Dauerausschreibung, so dass jederzeit der Einstige möglich ist. Wer gute Noten hat und sich alle Chancen offen halten will, sollte also ggf. die allgemeine bevorzugen.
Die z.A.-Kampagne wird gesondert ausgeschrieben - ich meine aber nur ein- bis zweimal im Jahr? Deswegen muss man da vielleicht etwas warten. Insoweit lohnt aber immer ein Anruf bei den Personalverantwortlichen auf der Seite der SenJus. Die sind sehr nett und geben gerne Auskunft.
Danke für die Erklärung.
Die Formulierung zur Anstellung ist unglücklich dafür. Jetzt habe ich es verstehen können.