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Thema geschlossen

 
Bitte um Lösungsvorschläge
Paul
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2020
#1
24.07.2020, 08:22
Hallo liebe Freunde, ich bin beim Lösen dieser Fragen bisschen verwirrt und brauche dafür eure Hilfe und Lösungsvorschläge. Danke im Voraus.

Veronika hat sich einen E-Scooter bestellt. Für ihren schicken Schweizer Tretroller der Marke „Micro“ sieht sie künftig keine Verwendung mehr und will ihn in e-bay Kleinanzeigen einstellen. Als sie ihrer Freundin Karla davon erzählt, fragt die, wieviel der Tretroller den Kosten solle. Veronika meint, sie hätte gerne noch 100 EUR. Karla sagt, sie will den Roller haben, aber nur 80 EUR bezahlen. Veronika willigt daraufhin ein, ihn ihr für 90 EUR zu verkaufen. Die Übergabe soll nach Auslieferung des E-Scooter erfolgen, damit Veronika solange noch mobil ist.  
 
Am 1.7. ist es soweit. Der E-Scooter ist endlich da. Als Karla bei Veronika eintrifft, um den Tretroller abzuholen, erleben beide aber eine böse Überraschung. Er befindet sich nicht mehr in dem üblicherweise abgeschlossenen Kellerraum, wo ihn Veronika am Vorabend abgestellt hatte. Offenbar wurde er entwendet. Wie es dazu kommen konnte, ist vollkommen unklar. Karla meint, das könne ihr auch egal sein: „Vertrag ist Vertrag!“ Sie hätte den Roller zum Preis von 130 EUR an einen gewissen Draco weiterverkaufen können – ein gutes Geschäft, aus dem nun leider nichts mehr werde. Veronika meint, sie müsse nur Ersatz leisten, wenn feststehe, dass sie an allem Schuld trage. Das sei aber nicht der Fall.  
 
 
Frage 1 (90%): Kann K von V Schadensersatz in Höhe von 40 EUR als entgangenen Gewinn (§ 252 BGB) verlangen? 
 
Frage 2 (10%): Welche juristischen Methoden werden im Meinungsstreit zwischen dem objektiven und dem subjektiven Begriff der Pflichtverletzung ihrer Meinung nach herangezogen?
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Themen: 163
Registriert seit: Aug 2012
#2
24.07.2020, 09:26
(24.07.2020, 08:22)Paul schrieb:  Hallo liebe Freunde, ich bin beim Lösen dieser Fragen bisschen verwirrt und brauche dafür eure Hilfe und Lösungsvorschläge. Danke im Voraus.

Veronika hat sich einen E-Scooter bestellt. Für ihren schicken Schweizer Tretroller der Marke „Micro“ sieht sie künftig keine Verwendung mehr und will ihn in e-bay Kleinanzeigen einstellen. Als sie ihrer Freundin Karla davon erzählt, fragt die, wieviel der Tretroller den Kosten solle. Veronika meint, sie hätte gerne noch 100 EUR. Karla sagt, sie will den Roller haben, aber nur 80 EUR bezahlen. Veronika willigt daraufhin ein, ihn ihr für 90 EUR zu verkaufen. Die Übergabe soll nach Auslieferung des E-Scooter erfolgen, damit Veronika solange noch mobil ist.  
 
Am 1.7. ist es soweit. Der E-Scooter ist endlich da. Als Karla bei Veronika eintrifft, um den Tretroller abzuholen, erleben beide aber eine böse Überraschung. Er befindet sich nicht mehr in dem üblicherweise abgeschlossenen Kellerraum, wo ihn Veronika am Vorabend abgestellt hatte. Offenbar wurde er entwendet. Wie es dazu kommen konnte, ist vollkommen unklar. Karla meint, das könne ihr auch egal sein: „Vertrag ist Vertrag!“ Sie hätte den Roller zum Preis von 130 EUR an einen gewissen Draco weiterverkaufen können – ein gutes Geschäft, aus dem nun leider nichts mehr werde. Veronika meint, sie müsse nur Ersatz leisten, wenn feststehe, dass sie an allem Schuld trage. Das sei aber nicht der Fall.  
 
 
Frage 1 (90%): Kann K von V Schadensersatz in Höhe von 40 EUR als entgangenen Gewinn (§ 252 BGB) verlangen? 
 
Frage 2 (10%): Welche juristischen Methoden werden im Meinungsstreit zwischen dem objektiven und dem subjektiven Begriff der Pflichtverletzung ihrer Meinung nach herangezogen?

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