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Abordnung / Organisatorisches/Geld
Gast
Unregistered
 
#1
21.07.2020, 14:34
Bei einer Abordnung bleibt ja das Dienstverhältnis zum (ursprünglichen) Dienstherrn, der Status etc bestehen.
Ich frage mich, wer aber zahlt?
Wenn ich mich als R1-Richter abordnen lasse, bekomme ich ja mein R1-Gehalt weiter. Die Stellen zB in einem Bundesministerium sind doch aber keine R1-Stellen, sondern A-irgendwas. Die Ministerialzulage würde ich aber dennoch erhalten.
Zahlt mein Land mein R1-Gehalt dafür, dass ich beim Bund arbeite?
Und wenn ich mich als R1-Richter in ein anderes Bundesland abordnen lasse (und beide Bundesländer mitmachen würden), zahlt auch mein altes Land zunächst weiter?
Oder ist es so, dass der neue Dienstherr schon zahlt, nur der Status beim alten noch verbleibt, sodass man zurück kann?
Bei ersterem würde doch kein Bundesland seine Richter freiwillig (auch nicht zum Bund) abordnen?

Kann da jemand aus Erfahrung erklären? Vielleicht stehe ich auch komplett auf dem Schlauch  Huh
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RichterBW
Unregistered
 
#2
21.07.2020, 15:46
Bei einer Abordnung an den Bund bekommst Du Deine R1-Besoldung weiter wie bisher vom Land + ggf. die Zulage. Intern bekommt das Land dann vom Bund eine entsprechende Erstattung, davon bekommst Du aber an sich nichts mit.
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Gast
Unregistered
 
#3
21.07.2020, 17:14
(21.07.2020, 15:46)RichterBW schrieb:  Bei einer Abordnung an den Bund bekommst Du Deine R1-Besoldung weiter wie bisher vom Land + ggf. die Zulage. Intern bekommt das Land dann vom Bund eine entsprechende Erstattung, davon bekommst Du aber an sich nichts mit.

Ist das überall bei Stellen vom Bund so oder nur bei den BMJ-Stellen, die direkt für Richter ausgeschrieben werden?

Und wie ist es bei Richtern in anderen Bundesländern?
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RichterBW
Unregistered
 
#4
21.07.2020, 17:24
Ich denke das ist bei allen Stellen beim Bund so, jedenfalls auch beim BGH etc. 

Bei Abordnung in ein anderes Bundesland dürfte es ähnlich sein. Bei einer Abordnung innerhalb eines Bundeslandes wird es in der Regel davon abhängen, ob es im selben Geschäftsbereich bleibt (zB Abordnung ans Justizministerium) oder nicht (Abordnung an ein anderes Landesministerium).
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Gast
Unregistered
 
#5
21.07.2020, 18:31
Meinst du, es ist auch so, wenn man sich sozusagen selbst eine Stelle beim Bund sucht und sich auf diese bewirbt (die gar nicht direkt [nur] für Richter gedacht ist)?
Das würde ich nämlich gerne tun, mir aber zunächst die Rückkehrmöglichkeit offen halten wollen.
Sofern der Bund dann für mich zahlt (wenn auch auf Umwegen), dürfte mein Bundesland nicht allzu viel dagegen haben.
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RichterBW
Unregistered
 
#6
21.07.2020, 18:34
Wenn das so geht, dass man sich selbst eine Stelle sucht, scheint mir eher die Ausnahme zu sein. Falls Du dann abgeordnet wirst, sollte es aber besoldungstechnisch genauso laufen.
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Gast
Unregistered
 
#7
23.07.2020, 07:42
(21.07.2020, 18:34)RichterBW schrieb:  Wenn das so geht, dass man sich selbst eine Stelle sucht, scheint mir eher die Ausnahme zu sein. Falls Du dann abgeordnet wirst, sollte es aber besoldungstechnisch genauso laufen.



Ich weiß leider selbst nicht, ob das so geht. Deswegen fragte ich wegen des Geldes. So wie du sagtest, hat das Land finanziell keinen Nachteil, sodass ich mir eine Zustimmung erhoffe. Es bleibt, dass sie auf meine Stelle jemand anderes einsetzen müssten, aber naja, die Hoffnung stirbt zuletzt...
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Gast23
Unregistered
 
#8
23.07.2020, 08:03
Sofern du nur angeordnet wirst, steht dir doch auch Trennungsentschädigung etc zu. Müsste also schon teurer werden.
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