21.07.2020, 14:25
(21.07.2020, 10:22)Gast123 schrieb: Ähmm… der Kollege ist Ende Mai ausgeschieden und fängt Anfang August wieder woanders an.
Sprich die Monate Juni und Juli ist er Rechtsanwalt in Einzelkanzlei. Hierfür braucht er eine Berufshaftpflichtversicherung und muss den Mindestbetrag ins Versorgungswerk einzahlen. Oder aber, er muss für die zwei Monate seine Zulassung zurückgeben, sich arbeitslos melden (optional) und sie im August neu beantragen. Ebenso hat er die Übergangszeit hoffentlich mit seiner Krankenkasse geregelt.
+ 1, ansonsten wieder erschreckend wie manche Foristen nicht einmal die 6 Zeilen Fragestellung lesen bevor sie antworten
Am besten meldest du dich kleinmütig bei der Kammer und spielst die Karte des Berufsanfängers, der es nicht besser wusste und kümmerst dich ggf. um eine Nachversicherung (Berufshaftpflicht ist idR sehr günstig) und Nachzahlung der Beiträge zum Versorgungswerk (ohne Einkommen auch unter 100 € pro Monat).
21.07.2020, 15:08
Noch ein Tipp hinterher: Ruf bei deiner Ex-Versicherung an und frag nach einer Nachversicherung. Das habe ich damals so gemacht und gab's für ca. 50 Euro. Ruhig der Versicherung schildern, dass man nicht vor hat, in der Zeit tätig zu werden.
1/10 Kammerbeiträge sind derzeit 120 Euro und ein paar Zerquetschte (wenn ich es richtig im Kopf habe).
Alles zusammen 300 Euro für zwei Monate. Das kannst du im Gegenzug bei der Steuer absetzen, ebenso wie dein Arbeitszimmer als Einzelanwalt ;) aber nochmals, nimm das ernst. Keine Berufshaftpflicht und keine Versorgungswerkbeiträge sind richtig dicke Probleme.
1/10 Kammerbeiträge sind derzeit 120 Euro und ein paar Zerquetschte (wenn ich es richtig im Kopf habe).
Alles zusammen 300 Euro für zwei Monate. Das kannst du im Gegenzug bei der Steuer absetzen, ebenso wie dein Arbeitszimmer als Einzelanwalt ;) aber nochmals, nimm das ernst. Keine Berufshaftpflicht und keine Versorgungswerkbeiträge sind richtig dicke Probleme.
21.07.2020, 16:41
Danke für eure Hilfe.
Die Kammer Beiträge wurden anteilig von mir und dem Arbeitsamt gezahlt.
Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass ich aufgrund meiner arbeitslosMeldung keine berufshaftpflicht benötige für diesen Zeitraum.
Ich habe nun bei meinem neuen Arbeitgeber zwecks einer rückwirkenden Versicherung für die zwei Monate angefragt und der RAK den Sachverhalt geschildert. Die waren sehr nett und haben mich verstanden.
Naja aus Fehlern lernt man...
Die Kammer Beiträge wurden anteilig von mir und dem Arbeitsamt gezahlt.
Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass ich aufgrund meiner arbeitslosMeldung keine berufshaftpflicht benötige für diesen Zeitraum.
Ich habe nun bei meinem neuen Arbeitgeber zwecks einer rückwirkenden Versicherung für die zwei Monate angefragt und der RAK den Sachverhalt geschildert. Die waren sehr nett und haben mich verstanden.
Naja aus Fehlern lernt man...