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  5. Richter ansprechen
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Richter ansprechen
Ulla
Unregistered
 
#1
19.05.2020, 19:44
Hallo,

wie spricht man eigentlich den Richter an?

Herr Vorsitzender?
Herr Richter?
Herr Einzelrichter?
Euer Ehren?
Hoches Gericht?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
19.05.2020, 19:47
Herr Vorsitzender.
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Ulla
Unregistered
 
#3
19.05.2020, 19:48
Auch wenn er kein Vorsitzender Richter ist?
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Gast
Unregistered
 
#4
19.05.2020, 19:48
(19.05.2020, 19:47)Gast schrieb:  Herr Vorsitzender.


In der HV zumindest. Oder worum geht's hier? Als Referendar natürlich (!) nicht.
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Gast
Unregistered
 
#5
19.05.2020, 19:53
Habe meinen Ausbilder immer mit Euer Hochwohlgeboren angesprochen. War aber auch eine Kammer für Bankrecht und der Mann hatte ein Doppel-VB.
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Gast
Unregistered
 
#6
19.05.2020, 20:06
(19.05.2020, 19:48)Ulla schrieb:  Auch wenn er kein Vorsitzender Richter ist?


Jein.

Also: teilweise wird einfach mit Namen angesprochen, grade wenn man sich kennt und es sich um Zivilsachen handelt. Das haben manche aber nicht so gern.
Ansonsten werden die Richter, die die Verhandlung leiten (z.B. auch Einzelrichter, auch am AG) mit Herr Vorsitzender angesprochen. Berichterstatter dann mit Herr Richter. Letztlich geht Herr Richter denke ich aber immer ;)
Gleiches gilt analog für Damen ;)
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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#7
19.05.2020, 20:15
(19.05.2020, 19:53)Gast schrieb:  Habe meinen Ausbilder immer mit Euer Hochwohlgeboren angesprochen. War aber auch eine Kammer für Bankrecht und der Mann hatte ein Doppel-VB.


Da hast du aber Glück gehabt.

Als ich erfahren habe, dass mein Ausbilder ein Doppel-VB hat UND im Forum zur letzten Instanz aktiv ist, musste ich mich immer in den Staub werfen und rufen:

„Oh Gott, ich bin nicht würdig, ich bin eine Schabe, bitte Euer Gnaden, zertretet mich nicht!“

Das fand der immer ganz angemessen...
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Jellinek
Member
***
Beiträge: 65
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2020
#8
19.05.2020, 20:57
(19.05.2020, 19:44)Ulla schrieb:  Hallo,

wie spricht man eigentlich den Richter an?

Herr Vorsitzender?
Herr Richter?
Herr Einzelrichter?
Euer Ehren?
Hoches Gericht?


Hallo Herr Müller.
Suchen
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Gast
Unregistered
 
#9
19.05.2020, 20:59
(19.05.2020, 20:15)RechtsanwaltII schrieb:  
(19.05.2020, 19:53)Gast schrieb:  Habe meinen Ausbilder immer mit Euer Hochwohlgeboren angesprochen. War aber auch eine Kammer für Bankrecht und der Mann hatte ein Doppel-VB.


Da hast du aber Glück gehabt.

Als ich erfahren habe, dass mein Ausbilder ein Doppel-VB hat UND im Forum zur letzten Instanz aktiv ist, musste ich mich immer in den Staub werfen und rufen:

„Oh Gott, ich bin nicht würdig, ich bin eine Schabe, bitte Euer Gnaden, zertretet mich nicht!“

Das fand der immer ganz angemessen...

Hoher Norden?
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Auch Bln
Unregistered
 
#10
19.05.2020, 21:02
(19.05.2020, 20:15)RechtsanwaltII schrieb:  
(19.05.2020, 19:53)Gast schrieb:  Habe meinen Ausbilder immer mit Euer Hochwohlgeboren angesprochen. War aber auch eine Kammer für Bankrecht und der Mann hatte ein Doppel-VB.


Da hast du aber Glück gehabt.

Als ich erfahren habe, dass mein Ausbilder ein Doppel-VB hat UND im Forum zur letzten Instanz aktiv ist, musste ich mich immer in den Staub werfen und rufen:

„Oh Gott, ich bin nicht würdig, ich bin eine Schabe, bitte Euer Gnaden, zertretet mich nicht!“

Das fand der immer ganz angemessen...


Und doch ist aus Dir Lump nichts geworden, obwohl Du dieselbe Luft atmen und Dich am Dunstkreis des Erhabenen laben durftest :devil:

In der Sitzung Herr/Frau Vorsitzende, Richter bzw. Hohes Gericht. Gerade bei Kollegialorganen mit Laienbeteiligung bzw. ehrenamtlichen Richtern würde ich Wert darauf legen, auch die übrigen Personen mit einzubeziehen. Denn gerade langjährige ehrenamtliche Richter bringen vielfach nicht nur ihre Anwesenheit, sondern auch deutlich ihre Meinung ein.

Außerhalb (gilt auch für kurze Unterbrechungen) reicht Herr/Frau und ggfs. der Dr. dazu (gerade ältere Kollegen legen auf den akademischen Titel teilweise starken Wert).
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