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Nach dem EVD
Gast
Unregistered
 
#1
14.05.2020, 16:17
Hallo,

muss man nach dem EVD und den geschriebenen Klausuren eigentlich die Wahlstation wiederholen? Oder wie geht es dann weiter?

LG
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Gast15
Unregistered
 
#2
15.05.2020, 00:32
Nein, du musst dich rechtzeitig arbeitslos melden und bist dann, spätestens mit Ablauf des Monats, in welchem du die schriftlichen Arbeiten schreibst, arbeitslos.
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Gast15
Unregistered
 
#3
15.05.2020, 00:44
(15.05.2020, 00:32)Gast15 schrieb:  Nein, du musst dich rechtzeitig arbeitslos melden und bist dann, spätestens mit Ablauf des Monats, in welchem du die schriftlichen Arbeiten schreibst, arbeitslos.

Kurze eigene Korrektur: in RLP mit Ablauf des Folgemonats nach den Klausuren, da rechnerisch einfach 6 Monate an den Monat, in dem die mündlichen Prüfungen gelegen hätten, drangehangen werden.
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Gast
Unregistered
 
#4
15.05.2020, 11:05
Ich war in Hessen im EVD. Nach den Wiederholungsklausuren war ich weiterhin bis zur mündlichen Prüfung offiziell im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Praktisch hatten wir Wiederholer aber nach den Klausuren frei bis zur Mündlichen. Natürlich haben wir auch weiter Unterhaltsbeihilfe erhalten.
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