17.04.2020, 17:15
Mir wurde im Auswahlgespräch nur der frühestmögliche Beginn genannt. Man hätte zwar Interesse, dass im Erfolgsfalle zeitnah begonnen würde, jedoch würde z.B. auf Kündigungsfristen Rücksicht genommen.
Gibt es auch einen spätestmöglichen Beginn bis zu dem der Dienst angetreten werden muss?
Gibt es auch einen spätestmöglichen Beginn bis zu dem der Dienst angetreten werden muss?
20.04.2020, 13:36
Das würde mich auch interessieren.
Auch noch für Brandenburg.
Auch noch für Brandenburg.
20.04.2020, 16:27
Die Frage kann ich Euch nicht sicher beantworten. Was ich sagen kann, ist, dass es Länder gibt, in denen ab einer gewissen zeitlichen Grenze zum nächsten Bewerber auf der Liste übergegangen werden würde. Aber auch das nicht immer, sondern einzelfallabhängig (Noten, Einstellungssituation, Verlauf des Gesprächs usw.)
LG
LG