26.08.2026, 11:17
Hallo zusammen,
ich habe im letzten Jahr mein 2. Examen gemacht und arbeite mittlerweile ein Jahr als Rechtsanwalt (in NRW). Nach wie vor ist es für mich aber gut vorstellbar, bald in den Richterberuf zu wechseln - sei es in die ordentliche Gerichtsbarkeit oder in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ich habe mich in diesem Zusammenhang auch schon viel mit dem Berufsalltag und den Aufgaben eines Richters beschäftigt, sodass viele Fragen schon geklärt sind. Bei meiner Recherche bin ich aber auf zwei Themen gestoßen, zu denen ich im Internet etc. nicht viel gefunden habe.
1) Als Richter auf Probe verbringt man die dreijährige Erprobungszeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - soweit ich das verstanden habe - im Wechseln in verschiedenen Abteilungen/Kammern, sodass man auch thematisch unterschiedliche Eindrücke erhält. Ist das richtig bzw. noch aktuell so? Und meine hieran anschließende konkrete Frage: wie sehr hat man zum einen während der Erprobungszeit und zum anderen insbesondere danach Einfluss darauf, in welchem Bereich man verplant wird? Also kann man beispielsweise Einfluss darauf nehmen, ob man zum AG oder LG kommt oder als Straf- oder Zivilrichter eingesetzt wird? Und auch thematisch gibt es ja (am LG) eine enorme Breite von Versicherungsrecht über Baurecht bis hin zu allg. Kaufrecht o.Ä. Mich schreckt es bis jetzt ein wenig ab, dass ich womöglich gar keine Mitsprache dahingehend habe, in welchem dieser Bereiche man dann tatsächlich tätig ist. Und mal ganz platt ausgedruckt: auf eine Spezialkammer für Versicherungsrecht hätte ich tatsächlich deutlich weniger Lust als z.B. auf Bau- oder Strafrecht.
Das soll nicht verkennen, dass man es im Job immer mal mit Themen zu tun hat, die einem jetzt nicht 100 % liegen. Es interessiert mich einfach nur, ob jemand Erfahrungen dahingehend hat, wie man den inhaltlichen Zuschnitt seiner Arbeit als Richter auf Probe sowie später als auf Lebenszeit ernannter Richter selbst prägen kann.
2) Thema Urlaub. Ich weiß, dass man nicht schon vor Jobbeginn nur an Urlaub denken sollte - mache ich auch nicht, interessiert mich in einer Hinsicht aber trotzdem. Zu meinen Lebensplänen gehören durchaus auch regelmäßige (einmal im Jahr oder alle zwei Jahre) Fernreisen, die zumindest 3 Wochen Urlaub am Stück erfordern würden. Unabhängig von der damit verbundenen Arbeitsbelastung vor bzw. nach Urlaubsantritt: ist das in der Justiz als Richter üblich und möglich, auch wenn man z.B. in einer Kammer tätig ist?
Es würde mich freuen, wenn ihr da die ein oder andere konkrete Erfahrung teilt. Vielen Dank vorab.
ich habe im letzten Jahr mein 2. Examen gemacht und arbeite mittlerweile ein Jahr als Rechtsanwalt (in NRW). Nach wie vor ist es für mich aber gut vorstellbar, bald in den Richterberuf zu wechseln - sei es in die ordentliche Gerichtsbarkeit oder in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ich habe mich in diesem Zusammenhang auch schon viel mit dem Berufsalltag und den Aufgaben eines Richters beschäftigt, sodass viele Fragen schon geklärt sind. Bei meiner Recherche bin ich aber auf zwei Themen gestoßen, zu denen ich im Internet etc. nicht viel gefunden habe.
1) Als Richter auf Probe verbringt man die dreijährige Erprobungszeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - soweit ich das verstanden habe - im Wechseln in verschiedenen Abteilungen/Kammern, sodass man auch thematisch unterschiedliche Eindrücke erhält. Ist das richtig bzw. noch aktuell so? Und meine hieran anschließende konkrete Frage: wie sehr hat man zum einen während der Erprobungszeit und zum anderen insbesondere danach Einfluss darauf, in welchem Bereich man verplant wird? Also kann man beispielsweise Einfluss darauf nehmen, ob man zum AG oder LG kommt oder als Straf- oder Zivilrichter eingesetzt wird? Und auch thematisch gibt es ja (am LG) eine enorme Breite von Versicherungsrecht über Baurecht bis hin zu allg. Kaufrecht o.Ä. Mich schreckt es bis jetzt ein wenig ab, dass ich womöglich gar keine Mitsprache dahingehend habe, in welchem dieser Bereiche man dann tatsächlich tätig ist. Und mal ganz platt ausgedruckt: auf eine Spezialkammer für Versicherungsrecht hätte ich tatsächlich deutlich weniger Lust als z.B. auf Bau- oder Strafrecht.
Das soll nicht verkennen, dass man es im Job immer mal mit Themen zu tun hat, die einem jetzt nicht 100 % liegen. Es interessiert mich einfach nur, ob jemand Erfahrungen dahingehend hat, wie man den inhaltlichen Zuschnitt seiner Arbeit als Richter auf Probe sowie später als auf Lebenszeit ernannter Richter selbst prägen kann.
2) Thema Urlaub. Ich weiß, dass man nicht schon vor Jobbeginn nur an Urlaub denken sollte - mache ich auch nicht, interessiert mich in einer Hinsicht aber trotzdem. Zu meinen Lebensplänen gehören durchaus auch regelmäßige (einmal im Jahr oder alle zwei Jahre) Fernreisen, die zumindest 3 Wochen Urlaub am Stück erfordern würden. Unabhängig von der damit verbundenen Arbeitsbelastung vor bzw. nach Urlaubsantritt: ist das in der Justiz als Richter üblich und möglich, auch wenn man z.B. in einer Kammer tätig ist?
Es würde mich freuen, wenn ihr da die ein oder andere konkrete Erfahrung teilt. Vielen Dank vorab.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
26.08.2026, 11:50
On Du Dich am AG oder am LG verplanen lässt, kannst Du selbst entscheiden. Was Du da machst entscheidet (nach Gewährung rechtl. Gehörs) das jeweilige Präsidium. Je nach Größe und Personalsituation am Gericjt, kann das bedeuten, dass man ein Rechtsgebiet bearbeiten muss, dass einem nicht liegt.
26.08.2026, 12:18
zum Urlaub:
Am AG bist du da völlig frei, weil du dein eigenes Dezernat hast. Da kannst du auch 6 Wochen am Stück nehmen.
Am LG in einer großen Strafkammer hast du nahezu imm rHauptverhandlungen, die über viele Tage dauern, sodass du da mit der 3 wöchigen Unterbrechungsfrist (ab 10 Verhandlungstage auch 4 Wochen) limitiert bist.
In einer Zivilkammer dürften längere Urlaube nach Absprache mit deinen Kammerkollegen auch regelmäßig möglich sein.
Wenn dir also längere Urlaube, dessen Zeiträume du dir flexibel selbst legen willst, wichtig sind, solltest du versuchen, langfristig am AG zu bleiben
Am AG bist du da völlig frei, weil du dein eigenes Dezernat hast. Da kannst du auch 6 Wochen am Stück nehmen.
Am LG in einer großen Strafkammer hast du nahezu imm rHauptverhandlungen, die über viele Tage dauern, sodass du da mit der 3 wöchigen Unterbrechungsfrist (ab 10 Verhandlungstage auch 4 Wochen) limitiert bist.
In einer Zivilkammer dürften längere Urlaube nach Absprache mit deinen Kammerkollegen auch regelmäßig möglich sein.
Wenn dir also längere Urlaube, dessen Zeiträume du dir flexibel selbst legen willst, wichtig sind, solltest du versuchen, langfristig am AG zu bleiben
26.08.2026, 13:40
Zu 1.: Ich habe den Eindruck, dass sich das gerade ein wenig wandelt. Es wird, wo es möglich ist, schon darauf geachtet, die Wünsche der Kolleginnen und Kollegen zu erfüllen. Das war früher anders. Es ist aber natürlich auch so, dass nicht immer alle Wünsche erfüllt werden können. Wenn dies nicht möglich ist, kommen in aller Regel erstmal die dienstälteren Kollegen zum Zug. Finde ich allerdings auch fair, weil die in aller Regel schon Sachen gemacht haben werden, auf die sie ebenfalls keine Lust hatten. Als Proberichter sind die Zeiten für die einzelnen Verwendungen ohnehin absehbar. Da muss man ggf. mal ein Jahr die Zähne zusammenbeißen. Das dürfte auch für die sonstige Persönlichkeitsentwicklung nicht ganz verkehrt sein. Im Übrigen würde ich aus eigener Erfahrung dazu raten, erstmal für alles offen zu sein. Ich habe selbst zwei Mal Rechtsgebiete übernommen, auf die ich - auch wegen Erzählungen von Dritten - erstmal gar keinen Bock hatte. Beide haben mir am Ende Spaß gemacht.
Zu 2.: Hängt natürlich ein wenig von den örtlichen Gegebenheiten ab. Hier wäre es gar kein Problem. Ich hatte zB mehrfach schon vier- bzw. fünfwöchige Urlaube für Fernreisen. Hab's mit meiner Vertreterin abgesprochen, die einverstanden und dankbar war, dass ich ihr die Schulferien gelassen habe, und damit war die Sache erledigt (und genehmigt) :)
Zu 2.: Hängt natürlich ein wenig von den örtlichen Gegebenheiten ab. Hier wäre es gar kein Problem. Ich hatte zB mehrfach schon vier- bzw. fünfwöchige Urlaube für Fernreisen. Hab's mit meiner Vertreterin abgesprochen, die einverstanden und dankbar war, dass ich ihr die Schulferien gelassen habe, und damit war die Sache erledigt (und genehmigt) :)
27.08.2026, 17:10
(26.08.2026, 13:40)Pontifex Maximus schrieb: Zu 1.: Ich habe den Eindruck, dass sich das gerade ein wenig wandelt. Es wird, wo es möglich ist, schon darauf geachtet, die Wünsche der Kolleginnen und Kollegen zu erfüllen. Das war früher anders. Es ist aber natürlich auch so, dass nicht immer alle Wünsche erfüllt werden können. Wenn dies nicht möglich ist, kommen in aller Regel erstmal die dienstälteren Kollegen zum Zug. Finde ich allerdings auch fair, weil die in aller Regel schon Sachen gemacht haben werden, auf die sie ebenfalls keine Lust hatten. Als Proberichter sind die Zeiten für die einzelnen Verwendungen ohnehin absehbar. Da muss man ggf. mal ein Jahr die Zähne zusammenbeißen. Das dürfte auch für die sonstige Persönlichkeitsentwicklung nicht ganz verkehrt sein. Im Übrigen würde ich aus eigener Erfahrung dazu raten, erstmal für alles offen zu sein. Ich habe selbst zwei Mal Rechtsgebiete übernommen, auf die ich - auch wegen Erzählungen von Dritten - erstmal gar keinen Bock hatte. Beide haben mir am Ende Spaß gemacht.
Zu 2.: Hängt natürlich ein wenig von den örtlichen Gegebenheiten ab. Hier wäre es gar kein Problem. Ich hatte zB mehrfach schon vier- bzw. fünfwöchige Urlaube für Fernreisen. Hab's mit meiner Vertreterin abgesprochen, die einverstanden und dankbar war, dass ich ihr die Schulferien gelassen habe, und damit war die Sache erledigt (und genehmigt) :)
Danke schon mal an alle für eure Antworten :)
zu 1.: Erst einmal offen für alles zu sein, halte ich auf jeden Fall auch für den richtigen Weg. In der Praxis ist ja doch vieles ganz anders als man es sich vorher so vorstellt. Mich hat nur die Vorstellung abgeschreckt, dass man vielleicht einem Bereich zugewiesen wird, der einem wirklich gar nicht gefällt und dort dann "kleben bleibt". Dass man das mehr oder weniger auf sich zukommen lassen muss, könnte man ja schon als Nachteil im Vergleich zu anderen Berufsfeldern ansehen, in denen man sich die Spezialisierung viel eher aussuchen kann. Mal als Beispiel: wenn ich mich bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit dem Ziel bewerben würde, primär im Strafrecht tätig zu sein - ist das ein Ziel, auf das ich zumindest langfristig realistischerweise Einfluss nehmen könnte? Oder bleibt das doch eher dem Zufall bzw. offenen Stellen überlassen?
zu 2.: Danke für die Antwort; darf ich fragen ob du an einem LG oder AG unterwegs bist? :)
27.08.2026, 17:15
(26.08.2026, 12:18)JuraLiebhaber schrieb: Am LG in einer großen Strafkammer hast du nahezu imm rHauptverhandlungen, die über viele Tage dauern, sodass du da mit der 3 wöchigen Unterbrechungsfrist (ab 10 Verhandlungstage auch 4 Wochen) limitiert bist.
Das wäre inhaltlich durchaus ein Bereich, der mich reizen würde. Gibt es dort keine Vertretungsregelungen o.Ä.? Also ich weiß natürlich, dass die zuständigen Richter nicht einfach während der Hauptverhandlung ausgetauscht werden dürfen. Ich frage mich dann nur, wie das im Falle einer Strafkammer läuft, wenn die jeweiligen Richter zu unterschiedlichen Zeiten (längeren) Urlaub haben.
27.08.2026, 18:39
(27.08.2026, 17:15)meapunkt schrieb:(26.08.2026, 12:18)JuraLiebhaber schrieb: Am LG in einer großen Strafkammer hast du nahezu imm rHauptverhandlungen, die über viele Tage dauern, sodass du da mit der 3 wöchigen Unterbrechungsfrist (ab 10 Verhandlungstage auch 4 Wochen) limitiert bist.
Das wäre inhaltlich durchaus ein Bereich, der mich reizen würde. Gibt es dort keine Vertretungsregelungen o.Ä.? Also ich weiß natürlich, dass die zuständigen Richter nicht einfach während der Hauptverhandlung ausgetauscht werden dürfen. Ich frage mich dann nur, wie das im Falle einer Strafkammer läuft, wenn die jeweiligen Richter zu unterschiedlichen Zeiten (längeren) Urlaub haben.
Es gibt in einer Großen Strafkammer keinen über 3 (ausnahmsweise 4) Wochen andauernden Urlaub der Kammerrichter. Das lassen wie du sagst die Unterbrechungsfrist nicht zu. In einer Strafkammer muss man sich daher sehr eng mit seinen Kollegen abstimmen bei der Urlaubsplanung. Im besten Fall findet man einen Korridor, wo man 3 Wochen zu zweit oder gar zu dritt freinimmt und die Unterbrechungsfrist (mit all den Verzögerungsrisiken) ausreizt.
In der Regel dürfte es auch sehr selten vorkommen, dass man sich einfach einen Zeitraum von 1-2 Monaten, freihält und nichts terminiert, um da längere Urlaube zu nehmen, weil einem in der großen Strafkammer regelmäßig Haftsachen reingeschoben werden, die in der Regel sehr zeitnah anverhandelt werden müssen.
Wenn dich Strafrecht reizt und du aber auf längere Urlaube nicht verzichten willst, solltest dein Ziel das AG sein. Da hast du auch in Strafsachen große Freiheiten.
27.08.2026, 20:14
(27.08.2026, 17:10)meapunkt schrieb:(26.08.2026, 13:40)Pontifex Maximus schrieb: Zu 1.: Ich habe den Eindruck, dass sich das gerade ein wenig wandelt. Es wird, wo es möglich ist, schon darauf geachtet, die Wünsche der Kolleginnen und Kollegen zu erfüllen. Das war früher anders. Es ist aber natürlich auch so, dass nicht immer alle Wünsche erfüllt werden können. Wenn dies nicht möglich ist, kommen in aller Regel erstmal die dienstälteren Kollegen zum Zug. Finde ich allerdings auch fair, weil die in aller Regel schon Sachen gemacht haben werden, auf die sie ebenfalls keine Lust hatten. Als Proberichter sind die Zeiten für die einzelnen Verwendungen ohnehin absehbar. Da muss man ggf. mal ein Jahr die Zähne zusammenbeißen. Das dürfte auch für die sonstige Persönlichkeitsentwicklung nicht ganz verkehrt sein. Im Übrigen würde ich aus eigener Erfahrung dazu raten, erstmal für alles offen zu sein. Ich habe selbst zwei Mal Rechtsgebiete übernommen, auf die ich - auch wegen Erzählungen von Dritten - erstmal gar keinen Bock hatte. Beide haben mir am Ende Spaß gemacht.
Zu 2.: Hängt natürlich ein wenig von den örtlichen Gegebenheiten ab. Hier wäre es gar kein Problem. Ich hatte zB mehrfach schon vier- bzw. fünfwöchige Urlaube für Fernreisen. Hab's mit meiner Vertreterin abgesprochen, die einverstanden und dankbar war, dass ich ihr die Schulferien gelassen habe, und damit war die Sache erledigt (und genehmigt) :)
Danke schon mal an alle für eure Antworten :)
zu 1.: Erst einmal offen für alles zu sein, halte ich auf jeden Fall auch für den richtigen Weg. In der Praxis ist ja doch vieles ganz anders als man es sich vorher so vorstellt. Mich hat nur die Vorstellung abgeschreckt, dass man vielleicht einem Bereich zugewiesen wird, der einem wirklich gar nicht gefällt und dort dann "kleben bleibt". Dass man das mehr oder weniger auf sich zukommen lassen muss, könnte man ja schon als Nachteil im Vergleich zu anderen Berufsfeldern ansehen, in denen man sich die Spezialisierung viel eher aussuchen kann. Mal als Beispiel: wenn ich mich bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit dem Ziel bewerben würde, primär im Strafrecht tätig zu sein - ist das ein Ziel, auf das ich zumindest langfristig realistischerweise Einfluss nehmen könnte? Oder bleibt das doch eher dem Zufall bzw. offenen Stellen überlassen?
zu 2.: Danke für die Antwort; darf ich fragen ob du an einem LG oder AG unterwegs bist? :)
Wenn es dein Ziel ist, im Strafrecht tätig zu sein, sollte das eigentlich kein Problem sein und sich relativ schnell einrichten lassen. Es gibt ja auch genug Kolleginnen und Kollegen, die darauf gar keine Lust haben. Je kleiner das Gericht bzw. der Bezirk und je spezifischer der Wunsch, desto schwieriger wird es natürlich. Ich persönlich kenne allerdings niemanden, der auf Dauer irgendwo „hängengeblieben“ wäre, wo es ihm gar nicht gefällt.
Ich bin mittlerweile in der Fachgerichtsbarkeit. Kenne aber auch Kollegen sowohl vom AG als auch vom LG die ähnlich lange Urlaube gemacht haben. Es gibt Bereiche, das wurde ja schon geschrieben, da geht es aufgrund der Fristen nicht. Überall anders ist es aber (nur) eine Frage der Absprache.










