05.08.2026, 02:03
(04.08.2026, 13:48)ArsBoni schrieb:(03.08.2026, 23:44)Praktiker schrieb:(03.08.2026, 22:14)Lauser schrieb: Das Urteil wegen Rechtsbeugung, auf das hier Bezug genommen wurde, hat der BGH offensichtlich kassiert (auch wenn ich die Begründung nicht wirklich überzeugend finde). Aktueller Beitrag auf lto.
Hab mir die Entscheidung durchgelesen. Die Feststellungen des Landgerichts trugen schon nicht den vorsätzlichen Verstoß gegen § 41 ZPO. Und in der Sache war die Entscheidung der ex-Kollegin vertretbar. Aber schon krass, die Ausschlussnorm nicht zu kennen, und die Begründung dafür, nicht befangen zu sein, ist auch abwegig. Die Entfernung aus dem Dienst ging wegen der krassen Pflichtverletzung in Ordnung, strafbar war es nicht - zeigt halt mal wieder, wie schwer Rechtsbeugung zu verwirklichen (bzw. nachzuweisen) ist.
Es war eben gerade keine "Entfernung", sondern die Entlassung einer Proberichterin. Das ist, was die rechtlichen Hürden anlangt, ein Unterschied wie Tag und Nacht. Für die Entfernung hätte es ziemlich sicher nicht gereicht, zumal das Disziplinarverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt worden wäre, mithin die jetzige BGH-Entscheidung im Disziplinarverfahren zugrunde zu legen gewesen wäre. Die Verwechslung von Entfernung und Entlassung ist daher ein besonders grober Fehler, über den man sich nur wundern kann.
Spricht für Vorsatz, oder?
05.08.2026, 02:20
(04.08.2026, 14:32)Lauser schrieb:(03.08.2026, 23:44)Praktiker schrieb:(03.08.2026, 22:14)Lauser schrieb: Das Urteil wegen Rechtsbeugung, auf das hier Bezug genommen wurde, hat der BGH offensichtlich kassiert (auch wenn ich die Begründung nicht wirklich überzeugend finde). Aktueller Beitrag auf lto.
Hab mir die Entscheidung durchgelesen. Die Feststellungen des Landgerichts trugen schon nicht den vorsätzlichen Verstoß gegen § 41 ZPO. Und in der Sache war die Entscheidung der ex-Kollegin vertretbar. Aber schon krass, die Ausschlussnorm nicht zu kennen, und die Begründung dafür, nicht befangen zu sein, ist auch abwegig. Die Entfernung aus dem Dienst ging wegen der krassen Pflichtverletzung in Ordnung, strafbar war es nicht - zeigt halt mal wieder, wie schwer Rechtsbeugung zu verwirklichen (bzw. nachzuweisen) ist.
Wenn du das grob fahrlässige Verkennen einer Ausschlussvorschrift für ausreichend hälst, um jemand aus dem Dienst zu entfernen, fändest du das dann auch beim Threadersteller angemessen?
Wenn man davon ausgeht, dass die Ex-Richterin nicht vorsätzlich gehandelt hat, sondern einfach einmalig einen sehr dummen Fehler gemacht hat, für den es in Zukunft dann auch keine Wiederholungsgefahr gibt, dann finde ich das nämlich schon sehr hart
Die Entlassung (!) ist in der Tat sehr hart. Ich finde den Fall der Proberichterin noch etwas krasser, weil sie ja offenkundig Problembewusstsein hatte und sie gleichwohl die Befangenheit mit fernliegenden Argumenten verneint und die Ausschlussnorm übersehen hatte. Außerdem finde ich eine privat-familiäre Beteiligung am Rechtsstreit schlimmer als eine dienstliche Vorbefassung. Aber wir wissen natürlich nicht, was im Ergebnis rausgekommen wäre, das BVerfG hat sich ja mit der Sache selbst gar nicht befasst. Nicht auszuschließen, dass der Kollegin auch der Corona-Zusammenhang zum Verhängnis geworden ist (da gab es ja auch noch den sehr viel krasseren Fall des Richters, der sich den gewünschten Fall selbst konstruiert hat). Und schließlich wissen wir natürlich auch nicht, wie die Probezeit sonst so lief. Aber dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Justiz in solchen Fällen schweren Schaden nimmt, in denen Richter gleichsam in eigener Sache tätig werden, das ist schon so.
07.08.2026, 18:21
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
07.08.2026, 20:13
(07.08.2026, 18:21)Praktiker schrieb: https://www.beck-aktuell.de/rechtsbranch...07.08.2026
Es bleibt spannend. Da bin ich mal auf den Ausgang gespannt









