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  5. Überdurchschnittliche Examina
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Überdurchschnittliche Examina
Nixe
Unregistered
 
#1
20.01.2020, 18:31
Hallo Leute,

habe gerade das 2. Examen hinter mich gebracht und befinde mich nun auf Jobsuche. 

Derzeit soll ja die Marktlage für Juristen recht gut sein. In vielen Stellenausschreibungen ist immer von „überdurchschnittlichen Examina“ als Voraussetzung die Rede. Ich frage mich, ab wann man ungefähr von solchen Examina sprechen kann. Nach der Notendefinition gilt ja erst ein VB als überdurchschnittlich. 
Allerdings glaube ich nicht, dass all diese Stellenangebote ein Doppel-VB fordern. 

Was meint ihr? Habe jeweils 7,5 Punkte in den Examina und weiß noch nicht so recht, was damit alles möglich ist. 

LG
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Gas
Unregistered
 
#2
20.01.2020, 18:51
Wie setzen sich Staatsteil und Schwerpunkt im ersten zusammen und woher stammt das zweite? 

Im ersten bist Du vermutlich leicht unterdurchschnittlich und im zweiten leicht überdurchschnittlich. Bis auf Justiz und GK erster Reihe ist aber damit je nach Zusatzqualifikationen viel möglich
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Gast
Unregistered
 
#3
20.01.2020, 19:01
probieren geht über studieren. Wenn keine konkrete Note gefordert ist, dann einfach bewerben
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GAsst
Unregistered
 
#4
20.01.2020, 20:26
Justiz ist teilweise auch möglich, jedenfalls Nds. fordert nur noch ein befriedigend. Daneben werden die meisten mittelständischen Kanzleien und die big4-Ableger zufrieden sein (und bestimmt auch einige "echte" GKs). Beim Staat wirst du auch unterkommen können, das Bundesamt für Verfassungsschutz z.B. fordert 13 Punkte aus beiden Examina. In NRW und Rheinland Pfalz (zu anderen Bundesländern weiß ich es nicht) wärest du auch bei der Finanzverwaltung drin. 

Also Du siehst: Deine Aussichten sind sehr zufriedenstellend.
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Gast
Unregistered
 
#5
21.01.2020, 00:13
Mit 2x 7,5 ist sehr viel möglich, je nach Vitamin B (Station dort gemacht etc) auch GK Tier 1 oder 2 (wenn man das denn will). Unternehmen jenseits von Siemens und Co sind auch drin (mit den Noten kommst du bspw locker bei Daimler, Commerzbank/Deutsche Bank, Deloitte und Co rein).
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Gast
Unregistered
 
#6
21.01.2020, 00:35
(20.01.2020, 18:31)Nixe schrieb:  Nach der Notendefinition gilt ja erst ein VB als überdurchschnittlich. 


Hä?
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Gast
Unregistered
 
#7
21.01.2020, 08:53
(21.01.2020, 00:35)Gast schrieb:  
(20.01.2020, 18:31)Nixe schrieb:  Nach der Notendefinition gilt ja erst ein VB als überdurchschnittlich. 


Hä?

Ich zitiere mal aus der "JurPrNotSkV":

Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung:
§ 1 Notenstufen und Punktzahlen
(...) vollbefriedigend (…) eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10 bis 12 Punkte

Ich denke, Nixe bezog sich auf diese geltende Definition.
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Gast
Unregistered
 
#8
21.01.2020, 10:39
(21.01.2020, 08:53)Gast schrieb:  
(21.01.2020, 00:35)Gast schrieb:  
(20.01.2020, 18:31)Nixe schrieb:  Nach der Notendefinition gilt ja erst ein VB als überdurchschnittlich. 


Hä?

Ich zitiere mal aus der "JurPrNotSkV":

Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung:
§ 1 Notenstufen und Punktzahlen
(...) vollbefriedigend (…) eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10 bis 12 Punkte

Ich denke, Nixe bezog sich auf diese geltende Definition.

Das bezieht sich allerdings auf die Anforderungen, nicht auf den Durchschnitt der Noten.

Ich glaube im 2. war der Durschnitt 7,2 oder so. Von daher bist du drüber.

Im Übrigen: Herzlichen Glückwunsch. Mit den Noten stehen dir die allermeisten Türen offen (insb. die, die "nur" "überdurchschnittliche Examina" fordern).
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Auch Bln
Unregistered
 
#9
21.01.2020, 11:07
Die Untersuchungen sind zwar etwas älter, geben aber mal einen interessanten Überblick zu Fragen des Durchschnitts und von Abweichungen bei erfolgreichen Kandidaten:


https://www.kanzlei-ronnenberg.de/news/d...atsexamina
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NRWJuristin
Unregistered
 
#10
21.01.2020, 11:38
Einfach bewerben. Mehr als nein sagen können sie nicht. Meistens ist es ohnehin mehr Schein als Sein, um nach außen zu zeigen, dass sie nur die besten Juristen haben.
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