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Lebensunterhalt direkt nach 1. Examen
xmas
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2026
#1
14.01.2026, 15:15
Hallo ihr Lieben,

wie "verdient" man seinen Lebensunterhalt nach dem Monat der mündlichen Prüfung des 1. Staatsexamen? Muss man sich arbeitslos melden? Kann man sich arbeitslos melden auch mit Minijob (der ja nicht zum Lebensunterhalt ausreicht) oder sollte man diesen davor kündigen?
Im Monat der mündlichen Prüfung des 1. Staatsexamen erfolgt auch die letzte Zahlung des BAföG-Amtes. 
Was macht man, wenn man nicht direkt einen Job gefunden hat? Zumal dieser ganze Bewerbungsprozess/ Jobsuche ja eh etwas länger dauern kann. 

Ich wäre über Erfahrungen und Tipps sehr dankbar, vielen Dank!  Prayer
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Byisis
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 5
Registriert seit: Feb 2023
#2
15.01.2026, 13:08
Ich hab mich damals arbeitslos gemeldet. Sollte man so zeitnah wie möglich machen, die brauchen ja…

Bis 100€ sind glaub ich im Monat frei, Rest wird abgezogen.

Edit: Job teilt man denen einfach mit, dann heben die den Bescheid ab dann auf. Würde aber ggf. n bisschen warten mit der Mitteilung, weil die idR keinen Vorschuss zahlen & Gehalt immer am Monatsende kommt. Angenommen, du bist arbeitslos im Januar und hast n Job ab Februar, dann bekommst du Geld für Januar am 2.1., für Februar dann Nix, Gehalt Februar kommt aber erst Ende Februar. (Huso Regelung, aber was will man machen…)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2026, 13:12 von Byisis.)
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Egal_
Senior Member
****
Beiträge: 283
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#3
15.01.2026, 15:06
Wie finanzierst du dich denn bisher? Wenn das Geld nicht reicht, kannst und solltest du dich arbeitslos melden. Wenn du jedoch die Möglichkeit hast, dich anderweitig über Wasser zu halten und du die Aussicht hast, zeitnah ins Ref einzusteigen, würde ich persönlich darauf verzichten.

Ich selbst habe damals einfach meinen Minijob weiter ausgeübt und mich für ein anderes Studienfach eingeschrieben, um in der studentischen Krankenversicherung bleiben zu können.
ALG I oder II hätte ich nämlich nicht bekommen und hätte aus diesem Grund meine Krankenversicherung selbst zahlen müssen, was teurer gewesen wäre, als die studentische Krankenversicherung. Außerdem hatte ich keine Lust, auf irgendwelche Bewerbungstrainings oder ähnliches. Das können die nämlich anordnen, wenn du arbeitslos gemeldet bist. Beim Minijob gibt es irgendeine Sonderregelung, wie viel du behalten darfst, wenn du ihn schon länger ausübst. Ich habe das nicht mehr ganz im Kopf, aber Google hilft dir bestimmt. Kündigen solltest du ihn daher erstmal nicht.
Die Lücke, die ich überbrücken musste, war nur 2 Monate lang.
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