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  5. Dienstherrenwechsel Bundesbeamter zu Landesbeamter
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Dienstherrenwechsel Bundesbeamter zu Landesbeamter
Interessenjurisprudenz
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2025
#1
12.10.2025, 14:40
Ich bin Verwaltungsjurist, Bundesbeamter, auf Lebenszeit, hD. Ich habe die Möglichkeit, statusgleich in ein Landesministerium in BW zu wechseln (Dienstherrenwechsel). Das wäre für mich in vielerlei Hinsicht reizvoll, fachlich, örtlich und - soweit bis jetzt ersichtlich - vom Arbeitsumfeld her. Wenn ich nochmal in der Situation nach dem Ref wäre und vor dem Berufseinstieg stünde, wäre meine Wahl ganz klar, ich würde nicht eine Sekunde nachdenken müssen: Das Landesministerium wäre klar vorzugswürdig. 

Nun bin ich aber in einer ganz anderen Situation, nämlich in der, dass ich ja nicht nur etwas zu gewinnen, sondern auch etwas zu verlieren/aufzugeben habe. Einen Job, mit dem ich zumindest nicht unzufrieden bin. Das ist nicht wenig, denn den habe ich ja sicher, wo ich jetzt bin und es ist ungewiss, ob ich ihn beim neuen Dienstherren auch hätte. Man weiß ja vorher nie, was kommt - also ob es andernorts tatsächlich mindestens ebenso gut oder doch noch besser würde, ob es sich wirklich so entwickelt, wie erwartet. All das weiß man immer erst hinterher, eine Binse, ich weiß. Man gibt also das Gewisse für etwas Ungewisses auf, und das bereitet mir Unbehagen. Daher versuche ich wenigstens das, was sich vorher wissen lässt, in die Betrachtung mit einzustellen, um eine soweit wie möglich rationale Entscheidung zu treffen. Und bei dem, was sich wissen lässt, wäre ich für das hier versammelte Wissen und die praktischen Erfahrungen dankbar, wir haben hier ja auch Kollegen aus dem Landesdienst BW, sogar Ministerialbeamte.

Meine konkrete Frage daher: Gibt es irgendwelche ((status-)rechtlichen oder praktischen) Vor-/Nachteile, die man als BW-Landesbeamter gegenüber einem Bundesbeamten hätte, die man jetzt schon wissen kann? Das Naheliegende habe ich mir selbst schon angeschaut; Besoldung (fast gleich) und Beihilfesätze (genau gleich) nehmen sich nichts. Gibt es hier praktische Unterschiede? Die Bundesverwaltung ist tatsächlich äußerst dienstleistungsorientert; ich hatte noch nie irgendwelche Probleme (Beihilfe, Dienstreisen usw. - alles wird schnellstens und anstandslos korrekt bearbeitet, während man vom LBV ja zumindest in der Zeitung ganz anderes liest. Ist das wirklich so schlimm?). 

Ganz herzlichen Dank im Voraus für jeden hilfreichen Hinweis!
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Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 316
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#2
12.10.2025, 18:41
Als jemand, der gerade den Weg in die Gegenrichtung gegangen ist (NRW —> Bund), kann ich dir nur allgemein antworten:

Der Tausch Gewissheit gegen Ungewissheit bringt definitiv erst mal Stress mit sich. Ob du dich richtig entschieden hast, wirst du in der Tat wahrscheinlich erst in einigen Jahren beantworten können. Du solltest dir bis dahin aber bei deinem Zwischenfazit immer auch die Gründe in Erinnerung rufen, warum du gewechselt bist. 

Zumindest mir war der Status Quo mit „nicht unzufrieden“ auf Dauer zu wenig, um ihn als Perspektive für die nächsten 25 Jahre hinzunehmen. Dass ich mit dem Wechsel meine Komfortzone verlassen würde, war mir zudem bewusst, aber ich habe es als Voraussetzung für eine perspektivisch wieder höhere Zufriedenheit akzeptiert. 

Die größte Herausforderung ist es derzeit für mich, die neue Ungewissheit auszuhalten hinsichtlich der mir vom neuen Dienstherren als realistisch in Aussicht gestellten, aber natürlich nicht garantierten Perspektiven.

Da muss man sich einfach locker machen und darf sich nicht zu sehr unter Druck setzen. 

Zur Not muss es ja auch nicht die letzte Verwendung gewesen sein ;-)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2025, 18:41 von Spencer.)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.987
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
12.10.2025, 22:35
LBV ist jedenfalls bei mir nicht schlimm. Die App ist gut und Einreichungen damit werden vorrangig bearbeitet. Dienstreisen gehen komplett digital über driveBW, jedenfalls bei uns...

Bei Besoldung und Beihilfe müsste man (falls es Dich betrifft) auch auf Familienzuschlag und Höhe der Beihilfe für Kinder und Ehegatten schauen - da weiß ich aber zu wenig, wie es beim Bund ist.

Es gibt im Land Zuschuss zum Jobticket und auch Sachen wie Job-Bike.

Falls wir nicht von B-Besoldung sprechen: Die Erfahrungsstufe könnte anders ausgestaltet sein als beim Bund, vgl. 31 ff. LBesG - da könntest Du dich vielleicht vorher informieren. Ich vermute, die Stufe wird neu berechnet.

Ansonsten kommt es natürlich massiv darauf an, von welcher Behörde und Einheit wir genau sprechen. Aber das wirst Du vermutlich nicht schreiben wollen ;)

Ansonsten herzlich willkommen im Team!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2025, 22:37 von Praktiker.)
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