18.09.2025, 12:23
Hallo, ich bin Beamter auf Probe und am Ende meiner Probezeit. Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist die Urkunde zur Ernennung auf Lebenszeit spätestens am letzten Tag der Probezeit auszuhändigen. Laut meiner Dienststelle ist das allerdings nicht so und eine spätere Aushändigung der Urkunde unschädlich. Der Vorgang zur Lebenszeiternennung wurde zwar bereits eingeleitet hat sich aber wegen Krankheit verzögert. Die Urkunde wird mir also in jedem Fall erst nach Ablauf der Probezeit ausgehändigt werden können.
Ist das wirklich richtig so? Oder kommen hier jetzt Probleme auf mich zu?
Ist das wirklich richtig so? Oder kommen hier jetzt Probleme auf mich zu?
18.09.2025, 14:57
Nach Ablauf der Probezeit hat man einen Anspruch gegen den Dienstherrn, über das Bestehen zu entscheiden. Ob man auch einen Ernennungsanspruch hat, regelt sich nach Landesrecht. Schön ist es nicht, dass sie in Verzug sind, aber auch nicht unmittelbar schädlich. Übrigens muss es nicht einmal Verzug sein, denn der Dienstherr darf die Zeit der Erprobung auch ausnutzen und anschließend die Entscheidung vorbereiten und treffen.