Gestern, 22:12
Hallo liebe Mitstreiter,
mir fallen Berufungsvorträge aus Sicht des Gerichts recht schwer.
Habt ihr Tipps, wie ich in der Einleitung und im Tatbestand direkt klarstelle, dass es sich um die Berufungsinstanz handelt?
Meine Überleitungen fühlen sich da so unsauber an.
Schon mal vielen Dank!
mir fallen Berufungsvorträge aus Sicht des Gerichts recht schwer.
Habt ihr Tipps, wie ich in der Einleitung und im Tatbestand direkt klarstelle, dass es sich um die Berufungsinstanz handelt?
Meine Überleitungen fühlen sich da so unsauber an.
Schon mal vielen Dank!