08.09.2025, 16:16
Liebe Forummitglieder,
vor einigen Monaten habe ich mein 1. Staatsexamen absolviert. In der Wartezeit bis zum Referendariat habe ich nun eine Möglichkeit, bei einer Kanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten, ich möchte jedoch ein "Freigeist" bleiben und frage mich, ob es auch möglich ist, als Freiberufler wissenschaftlich zu arbeiten. Die Kanzlei ist für diesen Vorschlag grundsätzlich offen, fragt mich allerdings wie ich das vertraglich lösen will. Meine Arbeit wird vollständig zu Hause auf meinem eigenen Rechner erbracht, ich werde keine Kanzleiräume aufsuchen und auch kein Personal beauftragen. Mein Verdienst basiert auf einer monatlichen Stundenabrechnung, welche von Monat zu Monat variiert. Zu den Aufgaben zählen ausschließlich die Vorbereitung von juristischen Gutachten und Antworten auf juristische Fragestellungen (ohne Mandantenkontakt und ohne Beratung). Grundsätzlich könnte ich auch ein Gewerbe anmelden, habe allerdings keine Lust auf die zusätzliche Bürokratie und außerdem ist meine Tätigkeit ja nicht wirklich ein Gewerbe "im engeren Sinn". Nebenbei arbeite ich noch für ein Unternehmen in Teilzeit (16h/Woche).
Hat jemand vielleicht damit schon Erfahrungen gemacht wie man beim Finanzamt und ggf. Gewerbeamt eingestuft wird? Muss ich da noch etwas beachten?
vor einigen Monaten habe ich mein 1. Staatsexamen absolviert. In der Wartezeit bis zum Referendariat habe ich nun eine Möglichkeit, bei einer Kanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten, ich möchte jedoch ein "Freigeist" bleiben und frage mich, ob es auch möglich ist, als Freiberufler wissenschaftlich zu arbeiten. Die Kanzlei ist für diesen Vorschlag grundsätzlich offen, fragt mich allerdings wie ich das vertraglich lösen will. Meine Arbeit wird vollständig zu Hause auf meinem eigenen Rechner erbracht, ich werde keine Kanzleiräume aufsuchen und auch kein Personal beauftragen. Mein Verdienst basiert auf einer monatlichen Stundenabrechnung, welche von Monat zu Monat variiert. Zu den Aufgaben zählen ausschließlich die Vorbereitung von juristischen Gutachten und Antworten auf juristische Fragestellungen (ohne Mandantenkontakt und ohne Beratung). Grundsätzlich könnte ich auch ein Gewerbe anmelden, habe allerdings keine Lust auf die zusätzliche Bürokratie und außerdem ist meine Tätigkeit ja nicht wirklich ein Gewerbe "im engeren Sinn". Nebenbei arbeite ich noch für ein Unternehmen in Teilzeit (16h/Woche).
Hat jemand vielleicht damit schon Erfahrungen gemacht wie man beim Finanzamt und ggf. Gewerbeamt eingestuft wird? Muss ich da noch etwas beachten?
08.09.2025, 17:09
In einer Kanzlei, in der ich arbeitete, war der damalige "freie Mitarbeiter" ein Gewerbetreibender der unter seiner Firma + dem Zusatz "Kanzleiservice" eine UG hatte. Ich meine er hatte damals pro Akte abgerechnet, die er einmal pro Woche abholte und zurückbrachte.
08.09.2025, 17:57
Zwei Stichworte, die ich mal abprüfen würde: Scheinselbständigkeit und Rechtsdienstleistungsgesetz
09.09.2025, 14:36
Freie Berufe <--> Gewerbe