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Umsatzbeteiligung
NiedersachsenREF
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 6
Registriert seit: Feb 2024
#1
14.08.2025, 15:37
Hi zusammen!

An diejenigen die eine Umsatzbeteiligung haben, wie hoch ist die und wie lange seid ihr schon dabei? Habt ihr die direkt bei Einstieg erhalten?
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Sonne_BaWü
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2024
#2
14.08.2025, 20:59
Würde mich auch interessieren! Wie sieht ein faires Umsatzbeteiligungmodell aus?
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KissingSpines
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#3
14.08.2025, 23:38
Mir wurden in Vorstellungsgesprächen bei Berufseinstieg sehr unterschiedliche Vorstellungen präsentiert:

1. Ab einer Umsatzgrenze von ca 385  abrechenbare h p.a. 20 % des Umsatzes.
2. Ab einer Umsatzgrenze von ca 500 abrechenbare h p.a. 40 % des Umsatzes.

Relevant ist natürlich auch die realistisch erzielbare Umsatzhöhe. Welcher Stundensatz wird veranschlagt? Welche Mandate bekommst du tatsächlich und nicht nur versprochen? Welche Rolle spielt die Beteiligung im Verhältnis zum Grundgehalt?
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 687
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#4
Gestern, 09:24
Umsatzbeteiligung ohne Angabe des Fixgehalts bringt halt auch wenig.  Happywide
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KissingSpines
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#5
Gestern, 10:50
(Gestern, 09:24)Patenter Gast schrieb:  Umsatzbeteiligung ohne Angabe des Fixgehalts bringt halt auch wenig.  Happywide

Stimmt, deshalb habe ich das ja auch angemerkt. Gefragt war aber auch nur nach der Umsatzbeteiligung und nicht nach dem Gesamtpaket des Leistungsaustausches im Arbeitsverhältnis. Das ist ein sehr komplexes Thema.
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JuraHassLiebe
Prospect
****
Beiträge: 308
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#6
Gestern, 11:03
Es gibt die verschiedensten Modelle. Regelmäßig zahlen Kanzleien ab einem Umsatz des eigenen Gehalts Faktor 3 beispielsweise eine Umsatzbeteiligung von 20 %, dies find ich immer ein wenig komisch, weil der Stundenlohn immer schlechter wird, desto mehr man arbeitet.

Beispielhafte Ausgestaltungen einzelner Kanzleien:

- Dentons: 120.000 Grundgehalt, für alle 50 Billables die über 1600 hinausgehen gibt es 5.000 Bonus, wenn du hier bspw. die mindestens 1.900 (eher 2.000) Billables schaffst, die bei LW erwartet werden, kommst du auf 150.000 bis 160.000 Euro (ebenso wie bei LW selbst).

- Lutz Abel: 90.000-110.000 Grundgehalt und 20% Beteiligung ab Umsätzen, die über 300.000 hinausgehen. Der Kanzlei Umsatz war zuletzt 416.00 pro Berufsträger, somit hätte man hier im Schnitt einen Bonus i.H.v. 23.200 Euro bekommen.

- DLA Piper: Umsatz aber eigenem Festgehalt Faktor 3, also im ersten Jahr ab 420.000 Euro Umsatz.

- Poellath: Im Angestelltenverhältnis je nach Karrierestufe Umsatzbeteiligung von 20-40% der Umsätze die über eine Umsatzschwelle hinausgehen, wenn ich es richtig im Kopf habe, ebenfalls Faktor 3. 

- Rose Partner: In der Umsatzpartnerschaft gibt es statt eines Festgehalt 50% des selbstgenerierten Umsatzes.

- Besonderheiten bietet bspw. Kliemt: Umsatzbonus zwischen 10.000 und 30.000 Euro möglich, aber bei Akquise eigener Mandate gibt es pauschal von 10% der gegenüber des Mandates abgerechneten Umsätze (egal wer die Umsätze erzielt) gedeckelt bis einem Bonus von 90.000 Euro.
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Gast112351235
Member
***
Beiträge: 65
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2024
#7
Gestern, 17:04
Danke, ich bin hier schon mal auf Unverständnis gestoßen, aber frage mich, warum eigentlich sonst so Regelungen verbreitet sind, "Gehalt entspreche etwa einem Drittel bis einem Sechstel (im Prinzip bei Juristen nicht wirklich gebräuchlich) des Umsatzes", aber sobald es um eine darüber hinausgehende Umsatzbeteiligung gibt, sind oftmals 20 Prozent, wenn überhaupt, der Deckel. Das passt für meine Begriffe nicht zusammen.
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KissingSpines
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#8
Gestern, 23:28
(Gestern, 11:03)JuraHassLiebe schrieb:  Es gibt die verschiedensten Modelle. Regelmäßig zahlen Kanzleien ab einem Umsatz des eigenen Gehalts Faktor 3 beispielsweise eine Umsatzbeteiligung von 20 %, dies find ich immer ein wenig komisch, weil der Stundenlohn immer schlechter wird, desto mehr man arbeitet.

Beispielhafte Ausgestaltungen einzelner Kanzleien:

- Dentons: 120.000 Grundgehalt, für alle 50 Billables die über 1600 hinausgehen gibt es 5.000 Bonus, wenn du hier bspw. die mindestens 1.900 (eher 2.000) Billables schaffst, die bei LW erwartet werden, kommst du auf 150.000 bis 160.000 Euro (ebenso wie bei LW selbst).

- Lutz Abel: 90.000-110.000 Grundgehalt und 20% Beteiligung ab Umsätzen, die über 300.000 hinausgehen. Der Kanzlei Umsatz war zuletzt 416.00 pro Berufsträger, somit hätte man hier im Schnitt einen Bonus i.H.v. 23.200 Euro bekommen.

- DLA Piper: Umsatz aber eigenem Festgehalt Faktor 3, also im ersten Jahr ab 420.000 Euro Umsatz.

- Poellath: Im Angestelltenverhältnis je nach Karrierestufe Umsatzbeteiligung von 20-40% der Umsätze die über eine Umsatzschwelle hinausgehen, wenn ich es richtig im Kopf habe, ebenfalls Faktor 3. 

- Rose Partner: In der Umsatzpartnerschaft gibt es statt eines Festgehalt 50% des selbstgenerierten Umsatzes.

- Besonderheiten bietet bspw. Kliemt: Umsatzbonus zwischen 10.000 und 30.000 Euro möglich, aber bei Akquise eigener Mandate gibt es pauschal von 10% der gegenüber des Mandates abgerechneten Umsätze (egal wer die Umsätze erzielt) gedeckelt bis einem Bonus von 90.000 Euro.

Häufig ist das so, in MK kenne ich auch das Modell der Umsatzgrenze an der Schwelle zum gewinnbringenden Arbeiten für die Kanzlei. Also AG-Brutto + sonstige Kosten (zB Räume, Software, nichtanwaltliche Mitarbeiter, etc.). Die Faustregel des dreifachen Gehalts hat sich für diese Grenze aber genauso etabliert. Es bleibt aber eine Faustformel.
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 687
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#9
Vor 1 Stunde
(Gestern, 17:04)Gast112351235 schrieb:  Danke, ich bin hier schon mal auf Unverständnis gestoßen, aber frage mich, warum eigentlich sonst so Regelungen verbreitet sind, "Gehalt entspreche etwa einem Drittel bis einem Sechstel (im Prinzip bei Juristen nicht wirklich gebräuchlich) des Umsatzes", aber sobald es um eine darüber hinausgehende Umsatzbeteiligung gibt, sind oftmals 20 Prozent, wenn überhaupt, der Deckel. Das passt für meine Begriffe nicht zusammen.

Diese Faustformel bzgl. des Umsatzes/Gehalts ist eben mehr eine grobe interne Berechnungsgrundlage, damit man einen Anhaltspunkt für eine Gehaltsgrößenordnung hat. 

Dazu kommt, dass ein Angestellter mehr auf Fixgehalt und etwas Bonus läuft, während eine reine 30% des Umsatzes Vereinbarung (am Anfang über Fixgehalt und danach über Bonus) deutlich mehr in die "eat what you kill" Ausschüttung vieler Partner geht. Nur dass es rein zu Gunsten des Angestellten ginge, denn sollte er mal nicht das Dreifache seines Umsatzes erwirtschaften, bekommt er sein Fixgehalt trotzdem. Nach unten wäre er also abgesichert und nach oben würde er vollumfassend profitieren.

Sollte ich mal eine solche Vereinbarung abschließen mit einem Angestellten (30% des Umsatzes als Bonus), würde das auch nach unten gelten. Wenn er also keinen ausreichenden Umsatz macht, reduziert sich entsprechend das Fixgehalt. Dann passt es wieder.

Noch ein letzter Punkt: Als Partner ist es das Ziel, die Kosten niedrig zu halten. Wenn ich eine Regel abschließe, bei der ich immer 30% (+ AG-Kosten, also eher 35%) Personalkosten auf den Associateumsatz habe (oder mehr, wenn sie nicht abrechnen), ist das nicht sonderlich attraktiv. Sind wir mal ehrlich, dass Ziel als Partner ist es, so viel zu zahlen, dass die Leute zu dir kommen und bleiben, aber gleichzeitig so "wenig" zu zahlen, dass du die Kosten niedrig hältst. Es geht um deinen Gewinn und dafür hast du auch das Risiko.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 1 Stunde von Patenter Gast.)
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Gast112351235
Member
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Beiträge: 65
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2024
#10
Vor 55 Minuten
Danke, ja, so klingt das für mich auch rund; wenn 30 Prozent nach oben, dann auch 30 Prozent nach unten.
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