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mimimi18
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Registriert seit: Dec 2024
#1
10.07.2025, 22:19
Hallo!

Ich fange demnächst eine Stelle als Syndikusrechtsanwalt da. Auf Wunsch meines Arbeitgebers werde ich allerdings die Doppelzulassung beantragen, dementsprechend benötige ich die BHV. Bei welchem Anbieter seid ihr und wieso?

Ich habe bisher mit Hemmer Finance gesprochen, die einen Vertrag mit der R+V Versicherung anbieten. 103€ für eine Selbstbeteiligung i.H.v. 250€ und der notwendigen Deckungssumme pro Fall i.H.v. 250.000€. 
Für mich klingt das nach fairen Preisen. Es stehen allerdings die Tage noch Gespräche mit anderen Versicherungen aus.

LG
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E-135
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Beiträge: 108
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#2
10.07.2025, 22:27
(10.07.2025, 22:19)mimimi18 schrieb:  Hallo!

Ich fange demnächst eine Stelle als Syndikusrechtsanwalt da. Auf Wunsch meines Arbeitgebers werde ich allerdings die Doppelzulassung beantragen, dementsprechend benötige ich die BHV. Bei welchem Anbieter seid ihr und wieso?

Ich habe bisher mit Hemmer Finance gesprochen, die einen Vertrag mit der R+V Versicherung anbieten. 103€ für eine Selbstbeteiligung i.H.v. 250€ und der notwendigen Deckungssumme pro Fall i.H.v. 250.000€. 
Für mich klingt das nach fairen Preisen. Es stehen allerdings die Tage noch Gespräche mit anderen Versicherungen aus.

LG

Lass dich doch mal direkt beraten von R+V. Ich denke da kriegst du bessere Konditionen.

250k finde ich persönlich auch zu wenig...
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Egal_
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#3
11.07.2025, 01:09
250k sind völlig ausreichend, wenn man die Doppelzulassung nur pro forma hat oder Privatmandanten in alltäglichen Dingen vertritt. Sollte ein Mandat ausnahmsweise doch darüber liegen, kann man das immer noch einzeln absichern. Willst du nebenbei Unternehmen beraten, wäre es dagegen durchaus sinnvoll, höher zu gehen.

Ich bin seit vielen Jahren bei der R+V und zahle 85 oder 86 Euro pro Jahr. Bin wie gesagt, allerdings auch schon viele Jahre zugelassen und habe auch eine höhere Selbstbeteiligung. Ganz zu Beginn war ich bei der Allianz. Die war aber zu teuer und hat mich 199 Euro im Jahr gekostet. 103 finde ich für einen Berufseinsteiger in Ordnung. Sehr viel günstiger wird es nicht werden. Alle Kollegen, mit denen ich mich in der Vergangenheit darüber unterhalten habe, lagen bei knapp 90 Euro im Jahr, nachdem sie schon viele Jahre die Zulassung hatten. Über die Höhe der Selbstbeteiligung kannst du ggf. noch etwas regeln. Dass man als Anwalt tatsächlich einen relevanten Schaden verursacht, kommt sehr selten vor, wenn man einigermaßen gewissenhaft arbeitet und Notfristen nicht unbedingt auf den letzten Drücker erledigt.
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mimimi18
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Beiträge: 40
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2024
#4
11.07.2025, 12:48
(11.07.2025, 01:09)Egal_ schrieb:  250k sind völlig ausreichend, wenn man die Doppelzulassung nur pro forma hat oder Privatmandanten in alltäglichen Dingen vertritt. Sollte ein Mandat ausnahmsweise doch darüber liegen, kann man das immer noch einzeln absichern. Willst du nebenbei Unternehmen beraten, wäre es dagegen durchaus sinnvoll, höher zu gehen.

Ich bin seit vielen Jahren bei der R+V und zahle 85 oder 86 Euro pro Jahr. Bin wie gesagt, allerdings auch schon viele Jahre zugelassen und habe auch eine höhere Selbstbeteiligung. Ganz zu Beginn war ich bei der Allianz. Die war aber zu teuer und hat mich 199 Euro im Jahr gekostet. 103 finde ich für einen Berufseinsteiger in Ordnung. Sehr viel günstiger wird es nicht werden. Alle Kollegen, mit denen ich mich in der Vergangenheit darüber unterhalten habe, lagen bei knapp 90 Euro im Jahr, nachdem sie schon viele Jahre die Zulassung hatten. Über die Höhe der Selbstbeteiligung kannst du ggf. noch etwas regeln. Dass man als Anwalt tatsächlich einen relevanten Schaden verursacht, kommt sehr selten vor, wenn man einigermaßen gewissenhaft arbeitet und Notfristen nicht unbedingt auf den letzten Drücker erledigt.

Das ist tatsächlich nur pro forma. Ich habe erstmal nicht vor privat Mandate aufzunehmen. 
Ich habe etwas ,,Angst‘‘ vor der Selbstbeteiligung, weil das alles für mich Neuland ist. Mit 1.500€ läge der Beitrag nur bei 85€, mit 250€ bei 103€.
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Egal_
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Beiträge: 220
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#5
11.07.2025, 17:00
Wenn du keine Mandate annimmst, kannst du auch keinen Schaden verursachen und wie gesagt, selbst bei einer Vollzeittätigkeit, kommen relevante Fehler extrem selten vor. Ich habe in meinem Umfeld in den 8 Jahren, bevor ich ins Unternehmen gegangen bin, ca. eine handvoll Fälle miterlebt, in denen Kollegen einen Fehler verursacht haben, der für die Versicherung relevant ist.
Wenn Fehler passieren, kann man 99% davon noch korrigieren (gemäß meinen Angaben wäre die Quote eigentlich noch besser).
Wenn man sich die Haftungsfälle im BRAK Magazin durchliest, sind es ausnahmslos Fristversäumnisse, bei denen man sowieso die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, warum diejenigen Anwälte so gehandelt haben (die ReFa mit ihrer Karte den unsignierten Schriftsatz per beA versenden lassen, zu Zeiten von Fax um 23.58 Berufung einlegen und sich wundern, wenn das Empfänger-Fax von drei anderen Absendern blockiert ist, die das gleiche vorhaben, sodass das Fax erst um 00.03 Uhr zugestellt wird, usw).

Dafür, dass der Haftungsfall also so gut wie nie eintritt, kann man auch die hohe Selbstbeteiligung wählen, denn sie kommt ja somit sowieso nicht zum Tragen.
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NRW556
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Registriert seit: Mar 2024
#6
11.07.2025, 18:46
(10.07.2025, 22:19)mimimi18 schrieb:  Hallo!

Ich fange demnächst eine Stelle als Syndikusrechtsanwalt da. Auf Wunsch meines Arbeitgebers werde ich allerdings die Doppelzulassung beantragen, dementsprechend benötige ich die BHV. Bei welchem Anbieter seid ihr und wieso?

Ich habe bisher mit Hemmer Finance gesprochen, die einen Vertrag mit der R+V Versicherung anbieten. 103€ für eine Selbstbeteiligung i.H.v. 250€ und der notwendigen Deckungssumme pro Fall i.H.v. 250.000€. 
Für mich klingt das nach fairen Preisen. Es stehen allerdings die Tage noch Gespräche mit anderen Versicherungen aus.

LG

Geh zu einem Versicherungsmakler. Die finden idR immer eine gute Lösung.
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mimimi18
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Beiträge: 40
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2024
#7
11.07.2025, 21:18
(11.07.2025, 18:46)NRW556 schrieb:  
(10.07.2025, 22:19)mimimi18 schrieb:  Hallo!

Ich fange demnächst eine Stelle als Syndikusrechtsanwalt da. Auf Wunsch meines Arbeitgebers werde ich allerdings die Doppelzulassung beantragen, dementsprechend benötige ich die BHV. Bei welchem Anbieter seid ihr und wieso?

Ich habe bisher mit Hemmer Finance gesprochen, die einen Vertrag mit der R+V Versicherung anbieten. 103€ für eine Selbstbeteiligung i.H.v. 250€ und der notwendigen Deckungssumme pro Fall i.H.v. 250.000€. 
Für mich klingt das nach fairen Preisen. Es stehen allerdings die Tage noch Gespräche mit anderen Versicherungen aus.

LG

Geh zu einem Versicherungsmakler. Die finden idR immer eine gute Lösung.

Vielen lieben Dank für eure Tipps!
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Praktiker
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#8
12.07.2025, 11:35
Generell zum Thema Versicherungen: Man versichert, um sich vor dem finanziellen Ruin zu schützen - egal ob BU, Gebäude oder eben Haftpflicht. Wenn man sich im Fall der Fälle nur ärgert, aber eben zahlen kann ohne Existenzgefährdung, dann muss man das nicht versichern. 

Daraus folgt, dass man gewisse Versicherungen gar nicht abschließt und bei anderen, die man rechtlich oder einfach faktisch braucht, doch einen erheblichen Selbstbehalt tragen kann. Was sind denn 250 Euro Schaden für einen Rechtsanwalt? Das ist doch gar nichts. Ich habe es in Anwaltshaftungsprozessen erlebt, dass der Anwalt erheblich höhere Summen aus eigener Tasche gezahlt hat, weil wir in Kammerbesetzung darauf hingewiesen haben, dass er an einem Punkt nicht ganz sauber gearbeitet hat - das wollte er nicht auf sich sitzen lassen und hatte keine Lust, seine Versicherung zu überzeugen. Soll heißen: in diesem Bereich, wo man vielleicht sogar aus Kulanz nachgeben würde, kann man auch locker einen hohen Selbstbehalt vereinbaren. Vermutlich ist die Zahlung dann sogar steuerlich günstig...
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mimimi18
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Registriert seit: Dec 2024
#9
17.07.2025, 12:33
(12.07.2025, 11:35)Praktiker schrieb:  Generell zum Thema Versicherungen: Man versichert, um sich vor dem finanziellen Ruin zu schützen - egal ob BU, Gebäude oder eben Haftpflicht. Wenn man sich im Fall der Fälle nur ärgert, aber eben zahlen kann ohne Existenzgefährdung, dann muss man das nicht versichern. 

Daraus folgt, dass man gewisse Versicherungen gar nicht abschließt und bei anderen, die man rechtlich oder einfach faktisch braucht, doch einen erheblichen Selbstbehalt tragen kann. Was sind denn 250 Euro Schaden für einen Rechtsanwalt? Das ist doch gar nichts. Ich habe es in Anwaltshaftungsprozessen erlebt, dass der Anwalt erheblich höhere Summen aus eigener Tasche gezahlt hat, weil wir in Kammerbesetzung darauf hingewiesen haben, dass er an einem Punkt nicht ganz sauber gearbeitet hat - das wollte er nicht auf sich sitzen lassen und hatte keine Lust, seine Versicherung zu überzeugen. Soll heißen: in diesem Bereich, wo man vielleicht sogar aus Kulanz nachgeben würde, kann man auch locker einen hohen Selbstbehalt vereinbaren. Vermutlich ist die Zahlung dann sogar steuerlich günstig...
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guga
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Registriert seit: Jul 2020
#10
17.07.2025, 13:58
Die Versicherung dient in erster Linie dem Schutz des Mandanten. Wenn du da mehrere Fälle pro Jahr einreichst, kriegst du die Kündigung und wirst Probleme haben eine neue Berufshaftpflichtversicherung zu finden. Wenn du keine Versicherung findest, ist die Zulassung weg.
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