10.06.2025, 20:48
Hallo zusammen,
Gibt es hier angestellte Rechtsanwälte, die jedoch auch eigenständig auf selbstständiger Basis im Rahmen des Angestellten-Dasein (o.Ä.) bearbeiten?
Möglichkeiten gibt es ja viele:
1. Umsatzbeteiligung auf eingebrachte Mandate (Man erhält einen prozentualen Anteil am Honorarumsatz von Mandaten, die selbst akquiriert werden)
2. Erfolgsabhängiger Vergütungsteil (Zusätzlich zum FIxgehalt gibt es einen Boni für die Erreichung von Zielen, z.B. Erreichen von Umsatz- oder Akquisezahlen)
3. "Freier Mitarbeiter im Nebenerwerb" (Man bleibt angestellt, bearbeitet aber bestimmte Mandate (v. a. eigene) auf selbstständiger Basis)
4. Weitere Ideen?
Wie sieht es bei euch aus? Was sind eure Erfahrungen oder welche Varianten zu welchen Konditionen habt ihr vereinbart?
Ziel soll früher oder später die eigene Kanzlei oder eine Partnerschaft sein, ich würde jedoch bereits absehbar einige Mandate einbringen können.
Ich freue mich über jegliches Feedback und jegliche Berichte!
Viele Grüße und Dank!
Gibt es hier angestellte Rechtsanwälte, die jedoch auch eigenständig auf selbstständiger Basis im Rahmen des Angestellten-Dasein (o.Ä.) bearbeiten?
Möglichkeiten gibt es ja viele:
1. Umsatzbeteiligung auf eingebrachte Mandate (Man erhält einen prozentualen Anteil am Honorarumsatz von Mandaten, die selbst akquiriert werden)
2. Erfolgsabhängiger Vergütungsteil (Zusätzlich zum FIxgehalt gibt es einen Boni für die Erreichung von Zielen, z.B. Erreichen von Umsatz- oder Akquisezahlen)
3. "Freier Mitarbeiter im Nebenerwerb" (Man bleibt angestellt, bearbeitet aber bestimmte Mandate (v. a. eigene) auf selbstständiger Basis)
4. Weitere Ideen?
Wie sieht es bei euch aus? Was sind eure Erfahrungen oder welche Varianten zu welchen Konditionen habt ihr vereinbart?
Ziel soll früher oder später die eigene Kanzlei oder eine Partnerschaft sein, ich würde jedoch bereits absehbar einige Mandate einbringen können.
Ich freue mich über jegliches Feedback und jegliche Berichte!
Viele Grüße und Dank!
11.06.2025, 11:05
Du musst mit den Begrifflichkeiten aufpassen, denn du würfelst einiges zusammen, was nicht zusammen gehört. Mir als ehemalige Arbeitsrechtlerin schlackern die Ohren und bei Behörden kommst du in arge Schwierigkeiten, wenn du so argumentierst.
Es gibt das Angestelltendasein (bei dir 1. und 2.) mit einem Fixgehalt und optional Boni oder Umsatzbeteiligung und es gibt die Selbständigkeit (3.).
Für deinen Fall, angestellt aber eigene Mandanten, die du mit in die Kanzlei bringst, wäre 1. die gängige Handhabung. Es sind dann aber formal nicht mehr deine Mandanten, sondern Mandanten der Kanzlei und du kannst allenfalls versuchen, sie mitzunehmen, wenn du die Kanzlei verlässt.
Bei 3. bist du selbständig im Nebenerwerb und hast eigene Mandate, die unter deiner eigenen Kanzlei laufen, nicht unter der Kanzlei deines Arbeitgebers, bei dem du angestellt bist. Arbeitsvertraglich wird oft vereinbart, dass solche Nebentätigkeiten der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen. Außerdem darfst du, ohne Genehmigung des Arbeitgebers, nicht in Wettbewerb mit diesem treten.
Was für dich möglich ist, hängt also vom Arbeitsvertrag und den Verabredungen mit deinem Arbeitgeber ab.
Wie gesagt, wenn du Partner werden willst und die Mandate in die Kanzlei deines Arbeitgebers einbringen willst, ist die Umsatzbeteiligung die gängige Variante. Solange du kein Partner bist, wirst du aber nicht den ganzen Gewinn dieser Mandate für dich alleine einsacken können, sondern nur daran beteiligt werden.
Willst du eigenen Umsatz nur für dich generieren, versuche es, mit Zustimmung des Arbeitgebers, über die nebenberufliche Selbständigkeit.
Es gibt das Angestelltendasein (bei dir 1. und 2.) mit einem Fixgehalt und optional Boni oder Umsatzbeteiligung und es gibt die Selbständigkeit (3.).
Für deinen Fall, angestellt aber eigene Mandanten, die du mit in die Kanzlei bringst, wäre 1. die gängige Handhabung. Es sind dann aber formal nicht mehr deine Mandanten, sondern Mandanten der Kanzlei und du kannst allenfalls versuchen, sie mitzunehmen, wenn du die Kanzlei verlässt.
Bei 3. bist du selbständig im Nebenerwerb und hast eigene Mandate, die unter deiner eigenen Kanzlei laufen, nicht unter der Kanzlei deines Arbeitgebers, bei dem du angestellt bist. Arbeitsvertraglich wird oft vereinbart, dass solche Nebentätigkeiten der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen. Außerdem darfst du, ohne Genehmigung des Arbeitgebers, nicht in Wettbewerb mit diesem treten.
Was für dich möglich ist, hängt also vom Arbeitsvertrag und den Verabredungen mit deinem Arbeitgeber ab.
Wie gesagt, wenn du Partner werden willst und die Mandate in die Kanzlei deines Arbeitgebers einbringen willst, ist die Umsatzbeteiligung die gängige Variante. Solange du kein Partner bist, wirst du aber nicht den ganzen Gewinn dieser Mandate für dich alleine einsacken können, sondern nur daran beteiligt werden.
Willst du eigenen Umsatz nur für dich generieren, versuche es, mit Zustimmung des Arbeitgebers, über die nebenberufliche Selbständigkeit.