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  5. Wahlstation bei Großkanzlei im Ausland
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Wahlstation bei Großkanzlei im Ausland
Interessiert
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2024
#1
18.05.2025, 18:04
Hallo zusammen, 

ich habe eine Frage zur Wahlstation in einer Großkanzlei im Ausland: Weiß jemand, ob es möglich ist, eine solche Station zu absolvieren, ohne zuvor die Anwaltsstation in derselben Kanzlei gemacht zu haben? Und falls ja – wo? 

Kurz zu meiner Situation: Ich werde meine Anwaltsstation bei einer Großkanzlei absolvieren. Dort habe ich auch schon eine mögliche Auslandswahlstation angesprochen. Ob das am Ende klappt, ist aber nicht sicher und wird sich voraussichtlich erst gegen Ende der Anwaltsstation entscheiden – diese hat allerdings noch nicht begonnen. Ich möchte nun nicht über ein halbes Jahr unsicher diesbezüglich sein und mich auch nicht komplett von einer Kanzlei abhängig machen, daher überlege ich, mich parallel bei anderen Großkanzleien für eine mögliche Wahlstation im Ausland zu bewerben.

Meine Frage daher: Kennt jemand Kanzleien, die auch dann eine Wahlstation im Ausland ermöglichen, wenn man die Anwaltsstation nicht bei ihnen gemacht hat – sei es offiziell oder inoffiziell? Falls ja, würde ich mich sehr über konkrete Hinweise (und Konditionen à la Notenanforderungen) freuen! Bisher habe ich von CMS, Luther, Noerr und GSK Stockmann gelesen, weiß aber auch nicht, wie dort so die Anforderungen sind (mein 1. Stex liegt bei 9,X Punkten- also jetzt sicherlich nichts herausragendes für eine Großkanzlei).

Der Grund für die Suche konkret nach einer Großkanzlei ist, dass ich die Wahlstation gerne in London oder New York verbringen würde. Ohne Gehalt ist das aber selbst mit Unterhaltsbeihilfe und Ersparnissen finanziell kaum machbar, weshalb ich auf eine Kanzlei angewiesen bin.

Vielen Dank im Voraus!
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MartiNRW
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
#2
19.05.2025, 15:53
Ich kenne einige Fälle, bei denen das so gemacht wurde. Allerdings hatten diese wohl deutlich zweistellige Examina. Deine Stations-GK wird sich die Auslandsoption - wie du dir vermutlich selber schon gedacht hast - nicht ohne Grund offen halten, sondern um erstmal zu schauen, ob du taugst und ob man da Perspektiven sieht. Von daher wird dir da niemand eine Liste mit Anforderungen verraten, da es eine individuelle Entscheidung ist, die dein PartnerIn trifft bzw. anregt.

Daneben: Die Kanzlei wird an dir in der Wahlstation nicht unbedingt verdienen, die Lage ist von dem was man so hört gerade nicht so, dass da groß etwas gegönnt wird, was nicht unbedingt erforderlich ist. Dazu hast du dir natürlich die beliebtesten und teuersten Städte rausgesucht, die nun auch beide Visa benötigen und damit gegenüber etwa Unions-Ausland aufwändiger sind. Neben der Frage, ob dir eine GK für die Wahlstation zusagt, würde ich daher keinesfalls fest damit rechnen, dass es dann auch London oder NY wird.

Fazit: Poker darauf, dass es bei deiner GK klappt und/oder schick Bewerbungen an andere Kanzleien raus. Mehr kann man nicht machen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.05.2025, 15:57 von MartiNRW.)
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