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Einstellung Sozialgericht
Gastin
Unregistered
 
#1
10.11.2019, 13:13
Huhu,
Kennt jemand die Anforderungen für eine Einstellung in der Sozialgerichtsbarkeit, bevorzugt Bayern und Bawü?
Man hört immer wieder von der großen Peronalnot, ist jemand evtl unter den knapp 8 Punkten eingestellt worden und kann ein wenig berichten?
Freu mich über eure Antworten!
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Gast
Unregistered
 
#2
10.11.2019, 13:57
Das wird nicht reichen. Minimum 8, eher aber VB wirst du brauchen. Abseits der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der riesigen Pensionswelle ist nicht so die Not am Manne.
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GastBY
Unregistered
 
#3
10.11.2019, 14:53
Die Sozialgerichtsbarkeit ist das Mauerblümchen unter den Fachgerichtsbarkeiten, gleichzeitig aber eine echte Wachstumsbranche! Es wird eigentlich immer Nachwuchs gesucht, auch dort droht im Übrigen die Pensionierungswelle. Die Chancen sind daher gut, man sucht allerdings Leute, die sich ernsthaft für diese Materie interessieren und sich diese Tätigkeit auch langfristig vorstellen können, es also nicht nur als Notlösung oder „Wartezimmer“ für einen Wechsel in die ordentliche oder eine andere Fachgerichtsbarkeit ansehen.

In BW brauchst Du grundsätzlich die Notenanforderungen der Justiz, weil diese auch fürs SG einstellt - also derzeit 2x8. Inoffiziell wird wohl zunehmend auch darunter eingeladen und die klare Ansage, ans SG zu wollen, könnte hierfür durchaus den Ausschlag geben.

In BY musst Du Dich für die STMAS-Laufbahn bewerben. Die Einstellung sollte ab rund 7,5 im 2. eine recht sichere Sache sein, Du hast dann allerdings keine Garantie, tatsächlich früher oder später ans Gericht zu kommen, sondern musst grundsätzlich mit einem längeren, eventuell sogar dauerhaften Einsatz in Ministerium bzw. Behörden rechnen. Das ist halt die Besonderheit mit den Fachlaufbahnen in Bayern: man kommt oft leichter rein, hat dann aber gewisse Unsicherheiten, wo genau es am Ende hingeht.
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