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  5. Wahlstation bei GK im Ausland – Zeitpunkt der Bewerbung & Plan B?
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Wahlstation bei GK im Ausland – Zeitpunkt der Bewerbung & Plan B?
NRWLegal
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2024
#1
20.04.2025, 13:02
Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor der Entscheidung, wie ich meine Wahlstation am besten organisiere und vielleicht habt ihr ja eine Empfehlung oder eigene Erfahrungen dazu.

Mein Wunsch ist es, die Wahlstation im Ausland bei der Großkanzlei zu absolvieren, in der ich in Kürze auch die Anwaltsstation beginne. Ich hatte diesen Wunsch schon frühzeitig kommuniziert, aber bisher keine Rückmeldung erhalten. Mein Plan ist, in den ersten Wochen der Anwaltsstation das persönliche Gespräch zu suchen, um mein Interesse nochmals konkret zu äußern.

Natürlich brauche ich parallel auch einen Plan B, ohne mich möglichst zu früh festzulegen zu wollen. Konkret denke ich über folgende Alternativen nach:

- Das Auswärtige Amt im Ausland wäre eine Option. Fachlich passt es nicht optimal, weil es nicht im Bereich Wirtschaftsrecht liegt.

- Eine andere Großkanzlei im Ausland fände ich ebenfalls spannend. Allerdings gibt es dort oft wenige bis keine ausgeschriebenen Stellen, es wären also vor allem Initiativbewerbungen nötig. Ich frage mich aber vor allem, wie das bei meiner aktuellen Kanzlei ankommt.

- Eine Großkanzlei oder ein Unternehmen im Inland käme grundsätzlich auch infrage.

Mein aktueller Gedanke ist daher, Bewerbungen erst in den ersten Wochen der Anwaltsstation zu verschicken, also zeitlich abgestimmt mit dem Gespräch in der Kanzlei. So hätte ich meine Optionen noch offen, ohne mich frühzeitig entscheiden zu müssen.

Wie habt ihr das gemacht oder wie würdet ihr es angehen?
Bin gespannt auf eure Meinungen und Tipps!
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 863
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#2
20.04.2025, 20:32
(20.04.2025, 13:02)NRWLegal schrieb:  Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor der Entscheidung, wie ich meine Wahlstation am besten organisiere und vielleicht habt ihr ja eine Empfehlung oder eigene Erfahrungen dazu.

Mein Wunsch ist es, die Wahlstation im Ausland bei der Großkanzlei zu absolvieren, in der ich in Kürze auch die Anwaltsstation beginne. Ich hatte diesen Wunsch schon frühzeitig kommuniziert, aber bisher keine Rückmeldung erhalten. Mein Plan ist, in den ersten Wochen der Anwaltsstation das persönliche Gespräch zu suchen, um mein Interesse nochmals konkret zu äußern.

Natürlich brauche ich parallel auch einen Plan B, ohne mich möglichst zu früh festzulegen zu wollen. Konkret denke ich über folgende Alternativen nach:

- Das Auswärtige Amt im Ausland wäre eine Option. Fachlich passt es nicht optimal, weil es nicht im Bereich Wirtschaftsrecht liegt.

- Eine andere Großkanzlei im Ausland fände ich ebenfalls spannend. Allerdings gibt es dort oft wenige bis keine ausgeschriebenen Stellen, es wären also vor allem Initiativbewerbungen nötig. Ich frage mich aber vor allem, wie das bei meiner aktuellen Kanzlei ankommt.

- Eine Großkanzlei oder ein Unternehmen im Inland käme grundsätzlich auch infrage.

Mein aktueller Gedanke ist daher, Bewerbungen erst in den ersten Wochen der Anwaltsstation zu verschicken, also zeitlich abgestimmt mit dem Gespräch in der Kanzlei. So hätte ich meine Optionen noch offen, ohne mich frühzeitig entscheiden zu müssen.

Wie habt ihr das gemacht oder wie würdet ihr es angehen?
Bin gespannt auf eure Meinungen und Tipps!

Muss es Großkanzlei sein oder geht’s hauptsächlich um Ausland?

Ich habe zu meiner Zeit in Dublin einige Referendare kennen gelernt die bei kleineren Kanzleien mit deutschen Anwälten dort Wahlstation gemacht. 

Gut, Dublin ist nicht London oder New York :D
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obiterdictum123
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2024
#3
22.04.2025, 12:15
Ich durfte letztes Jahr meine Wahlstation in Sydney bei der Großkanzlei machen, bei der ich meine Anwaltsstation absolviert habe. 

Das war aber tatsächlich ein steinigerer Weg als gedacht (nicht nur bei mir, es lief bei allen anderen Referendaren aus meinem Durchgang gleich ab). Und was ich so höre, ist die Bereitschaft der Großkanzleien Referendare ins Ausland zu schicken, v.a. wegen der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, seitdem auch eher gesunken. Ganz konkret geben die wenigsten Großkanzleien Zusagen für die Wahlstation im Ausland, bevor du deine aktive Arbeitszeit abgeleistet hast. Dich ins Ausland zu schicken ist ein incentive, daher musst du dich zunächst durch deine Arbeit bewähren und deutlich machen, dass du dir auch vorstellen kannst, nach dem Examen als Associate einzusteigen. 

Es ist auf jeden Fall gut, dass du gleich zum Anfang das Gespräch suchst und nochmal betonst, wie wichtig dir die Wahlstation im Ausland ist. Aber sei nicht enttäuscht, wenn du nochmal vertröstet wirst auf ein Gespräch ca. 1-2 Monate nach Beginn deiner Anwaltsstation. Leg dich dann in dieser Zeit richtig ins Zeug, suche aktiv nach Aufgaben und fordere Feedback ein, bemüh dich auch um eine gute persönliche Integration in der Kanzlei.

Bewirb dich definitiv auch anderweitig, ich habe mich noch bei der Europäischen Kommission und beim Auswärtigen Amt beworben. Deren Bewerbungsprozesse brauchen auch Zeit, also sollte es da nicht unbedingt zu starken Überschneidungen kommen. Falls du da dann doch vorher schon eine Zusage bekommst, kannst du damit auch nochmal aktiv auf deine(n) Ansprechpartner(in) zugehen und ganz offen kommunizieren, dass du lieber die Wahlstation im Ausland bei der GK machen willst. Je nach Reaktion darauf kannst du dich dann ja für die Option entscheiden, die dir besser passt.
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