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Unternehmensbereich als Jurist ohne Berufserfahrung – zu hohe Erwartungen?
nachdenklich
Senior Member
****
Beiträge: 497
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2023
#11
13.04.2025, 10:35
Wobei ich da auch auf den Einzelfall schauen würde. Viele kleinere Unternehmen haben gar keine Juristen und falls doch, dann wird es oftmals eine einzige Juristenstelle sein. Vielleicht auch mal zwei Stellen bzw eine "Hybridstelle" von einem BWLer o.ä. besetzt. Es gibt also keine juristische Hierarchiepyramide, die man aufsteigen könnte.
Diese Tätigkeit kann dann trotzdem sehr vielfältig ausgestaltet sein: Beratung der GF, Anlaufstelle für Rechtsfragen der Mitarbeiter, Vertragspüfung/Vertragsmanagement, Datenschutz, Dreh- und Angelpunkt bei Korrespondenz mit Banken und Behörden usw usf.
Dass das Gehalt bei dieser Art/Größe von Unternehmen natürlich nicht mit Mittelständlern/Konzernen mit 1000+ MA mithalten kann ist evident. Da kommt es dann mangels jur. Hierarchieebene bzw erreichbarer Gehaltsgrenzen gar nicht so sehr auf den Umstand an, ob man Wirtschafts- oder Volljurist ist bzw. ob die Tätigkeit "höherwertig" ist oder nicht.

Edit: Als Beispiel kann man ein KMU aus der Bau- bzw Immobilienwirtschaft nehmen. Vielleicht ein größerer Immobilienverwalter, Bauträger oder Tief-/Hochbauunternehmen: Gewerbliches Mietrecht, Maklerrecht, Kaufrecht, Bau- und Architektenrecht (GU-Verträge, Bauverträge, Vob/B, Honorarprüfung von Architekten usw) allg. Vertragsrecht, vllt auch eine erste Einarbeitung in das Vergaberecht. Das muss nicht weniger komplex sein, als die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Feld-,Wald- und Wiesen oder auch beim lokalen Platzhirsch.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.04.2025, 11:55 von nachdenklich.)
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DuBistGenug
Junior Member
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Beiträge: 5
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2023
#12
13.04.2025, 12:31
Meine Erfahrungen in Berlin, allerdings mit 4 Jahren BE:

- In Berlin wird gerade im Bereich mit energierechtlichen Berührungspunkten gesucht
- Gehalt würde mir angeboten zwischen 70k und 105k + Bonus
- Noten spielen eine eher untergeordnete Rolle, Praxiserfahrung dafür umso mehr
- Um Englisch kommt man heute nicht mehr wirklich drum herum, auch wenn im Unternehmen auf Deutsch kommuniziert wird (Englischsprachige Verträge, Calls auf Englisch)
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Grottentroll
Member
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Beiträge: 111
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2021
#13
13.04.2025, 17:04
(13.04.2025, 10:35)nachdenklich schrieb:  Wobei ich da auch auf den Einzelfall schauen würde. Viele kleinere Unternehmen haben gar keine Juristen und falls doch, dann wird es oftmals eine einzige Juristenstelle sein. Vielleicht auch mal zwei Stellen bzw eine "Hybridstelle" von einem BWLer o.ä. besetzt. Es gibt also keine juristische Hierarchiepyramide, die man aufsteigen könnte.
Diese Tätigkeit kann dann trotzdem sehr vielfältig ausgestaltet sein: Beratung der GF, Anlaufstelle für Rechtsfragen der Mitarbeiter, Vertragspüfung/Vertragsmanagement, Datenschutz, Dreh- und Angelpunkt bei Korrespondenz mit Banken und Behörden usw usf.
Dass das Gehalt bei dieser Art/Größe von Unternehmen  natürlich nicht mit Mittelständlern/Konzernen mit 1000+ MA mithalten kann ist evident. Da kommt es dann mangels jur. Hierarchieebene bzw erreichbarer Gehaltsgrenzen gar nicht so sehr auf den Umstand an, ob man Wirtschafts- oder Volljurist ist bzw. ob die Tätigkeit "höherwertig" ist oder nicht.

Edit: Als Beispiel kann man ein KMU aus der Bau- bzw Immobilienwirtschaft nehmen. Vielleicht ein größerer Immobilienverwalter, Bauträger oder Tief-/Hochbauunternehmen: Gewerbliches Mietrecht, Maklerrecht, Kaufrecht, Bau- und Architektenrecht (GU-Verträge, Bauverträge, Vob/B, Honorarprüfung von Architekten usw) allg. Vertragsrecht, vllt auch eine erste Einarbeitung in das Vergaberecht. Das muss nicht weniger komplex sein, als die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Feld-,Wald- und Wiesen oder auch beim lokalen Platzhirsch.

Solche Jobs gibt es und sie sind aus meiner Sicht häufig attraktiv, weil man als Unternehmensjurist in dieser Situation große Verantwortung trägt und einen großen Gestaltungsspielraum hat. Eine mir bekannte Kollegin ist aus diesen Gründen von einem Großkonzern zu einem Mittelständler gewechselt, wo es außer ihr nur einen Arbeitsrechtler gab. Da hatte sie allerdings bereits mehrere Jahre in einer renommierten Kanzlei und in der Inhouse-Beratung hinter sich.

Gerade wegen der Faktoren Verantwortung und Freiheit sollte ein Arbeitgeber in solchen Konstellationen ein Mindestmaß an Berufserfahrung fordern. Den Einzelkämpfer-Noob kann und wird niemand anleiten oder überprüfen können. Die Unternehmensführung kann nicht unterscheiden, ob der Noob einen guten Job macht oder völlig überfordert ist.
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