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  5. Einstiegsgehälter 2025
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Einstiegsgehälter 2025
lawispain
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2025
#1
23.01.2025, 13:41
Hallo zusammen,

ich habe im Oktober 2024 einen Vertrag in einer Kanzlei unterschrieben mit Berufsstart im Feb 2025. Es handelt sich hierbei um meinen Berufseinstieg als Anwalt nach dem 2. Examen. 

Damals stand bei Azur als Einstiegsgehalt 90k und ich habe auch zu diesem Gehalt unterschrieben. Nun wurden die Gehälter anscheinend erhöht, da das Einstiegsgehalt bei Azur für 2025 nun mit 100k bemessen wird.

Spricht man so etwas in der Kanzlei bei den Vorgesetzten an? Mich würde interessieren, ob diese Gehaltserhöhung auch für mich gilt / die Anpassung automatisch vorgenommen wird. Ich würde es schade finden, wenn neue Associates im 1. Berufsjahr 2025 mit mehr einsteigen als ich, nur, weil ich paar Monate zuvor unterschrieben habe.

Hat jemand Erfahrungen, wie so etwas gehandhabt wird?

Vielen Dank im Voraus.
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 245
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#2
23.01.2025, 13:50
(23.01.2025, 13:41)lawispain schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe im Oktober 2024 einen Vertrag in einer Kanzlei unterschrieben mit Berufsstart im Feb 2025. Es handelt sich hierbei um meinen Berufseinstieg als Anwalt nach dem 2. Examen. 

Damals stand bei Azur als Einstiegsgehalt 90k und ich habe auch zu diesem Gehalt unterschrieben. Nun wurden die Gehälter anscheinend erhöht, da das Einstiegsgehalt bei Azur für 2025 nun mit 100k bemessen wird.

Spricht man so etwas in der Kanzlei bei den Vorgesetzten an? Mich würde interessieren, ob diese Gehaltserhöhung auch für mich gilt / die Anpassung automatisch vorgenommen wird. Ich würde es schade finden, wenn neue Associates im 1. Berufsjahr 2025 mit mehr einsteigen als ich, nur, weil ich paar Monate zuvor unterschrieben habe.

Hat jemand Erfahrungen, wie so etwas gehandhabt wird?

Vielen Dank im Voraus.

Grundsätzlich werden mit der Erhöhung der Einstiegsgehälter auch die bestehende Gehälter angepasst, ansonsten würde das dazu führen, dass ein Berufseinsteiger mit kürzerer Zugehörigkeit und weniger Berufserfahrung mehr verdient als ein bestehender Arbeitnehmer. Ich habe aber auch schon gehört, dass es Kanzleien gibt, die dies nicht so Hand haben und eine dieser Kanzleien hat mEn kürzlich auf 100.000 erhöht. Ich hoffe für dich, dass dies nur ein Zufall ist und du nicht genau bei dieser Kanzlei arbeitest.
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lawispain
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2025
#3
23.01.2025, 13:58
(23.01.2025, 13:50)JuraHassLiebe schrieb:  
(23.01.2025, 13:41)lawispain schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe im Oktober 2024 einen Vertrag in einer Kanzlei unterschrieben mit Berufsstart im Feb 2025. Es handelt sich hierbei um meinen Berufseinstieg als Anwalt nach dem 2. Examen. 

Damals stand bei Azur als Einstiegsgehalt 90k und ich habe auch zu diesem Gehalt unterschrieben. Nun wurden die Gehälter anscheinend erhöht, da das Einstiegsgehalt bei Azur für 2025 nun mit 100k bemessen wird.

Spricht man so etwas in der Kanzlei bei den Vorgesetzten an? Mich würde interessieren, ob diese Gehaltserhöhung auch für mich gilt / die Anpassung automatisch vorgenommen wird. Ich würde es schade finden, wenn neue Associates im 1. Berufsjahr 2025 mit mehr einsteigen als ich, nur, weil ich paar Monate zuvor unterschrieben habe.

Hat jemand Erfahrungen, wie so etwas gehandhabt wird?

Vielen Dank im Voraus.

Grundsätzlich werden mit der Erhöhung der Einstiegsgehälter auch die bestehende Gehälter angepasst, ansonsten würde das dazu führen, dass ein Berufseinsteiger mit kürzerer Zugehörigkeit und weniger Berufserfahrung mehr verdient als ein bestehender Arbeitnehmer. Ich habe aber auch schon gehört, dass es Kanzleien gibt, die dies nicht so Hand haben und eine dieser Kanzleien hat mEn kürzlich auf 100.000 erhöht. Ich hoffe für dich, dass dies nur ein Zufall ist und du nicht genau bei dieser Kanzlei arbeitest.

Danke für deine Antwort!

Magst du mir verraten, welche Kanzlei du meinst? Anfangsbuchstabe reicht aus, falls du den Namen nicht ausschreiben möchtest. Danke dir!
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 245
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#4
23.01.2025, 14:31
(23.01.2025, 13:58)lawispain schrieb:  
(23.01.2025, 13:50)JuraHassLiebe schrieb:  
(23.01.2025, 13:41)lawispain schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe im Oktober 2024 einen Vertrag in einer Kanzlei unterschrieben mit Berufsstart im Feb 2025. Es handelt sich hierbei um meinen Berufseinstieg als Anwalt nach dem 2. Examen. 

Damals stand bei Azur als Einstiegsgehalt 90k und ich habe auch zu diesem Gehalt unterschrieben. Nun wurden die Gehälter anscheinend erhöht, da das Einstiegsgehalt bei Azur für 2025 nun mit 100k bemessen wird.

Spricht man so etwas in der Kanzlei bei den Vorgesetzten an? Mich würde interessieren, ob diese Gehaltserhöhung auch für mich gilt / die Anpassung automatisch vorgenommen wird. Ich würde es schade finden, wenn neue Associates im 1. Berufsjahr 2025 mit mehr einsteigen als ich, nur, weil ich paar Monate zuvor unterschrieben habe.

Hat jemand Erfahrungen, wie so etwas gehandhabt wird?

Vielen Dank im Voraus.

Grundsätzlich werden mit der Erhöhung der Einstiegsgehälter auch die bestehende Gehälter angepasst, ansonsten würde das dazu führen, dass ein Berufseinsteiger mit kürzerer Zugehörigkeit und weniger Berufserfahrung mehr verdient als ein bestehender Arbeitnehmer. Ich habe aber auch schon gehört, dass es Kanzleien gibt, die dies nicht so Hand haben und eine dieser Kanzleien hat mEn kürzlich auf 100.000 erhöht. Ich hoffe für dich, dass dies nur ein Zufall ist und du nicht genau bei dieser Kanzlei arbeitest.

Danke für deine Antwort!

Magst du mir verraten, welche Kanzlei du meinst? Anfangsbuchstabe reicht aus, falls du den Namen nicht ausschreiben möchtest. Danke dir!

Mir ist das doch gänzlich egal. Die Kanzlei bei der ich das gehört habe ist Luther. 

Unabhängig davon, ob das nun die Kanzlei ist bei der du im Februar anfängst, sollte dein Gehalt angehoben werden und du dich notfalls dafür einsetzen. Gehälter werden nicht von jetzt auf gleich angehoben, sondern es ist i.d.R. schon vorher eine Weile Thema, im Zweifel stand schon bei deinem Vertragsschluss fest, dass bald eine Erhöhung kommt. Bei einem Arbeitgeber, der diese nun nicht auch auf dich überträgt, würde ich nur ungern arbeiten wollen.
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Grüneberger
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2023
#5
23.01.2025, 16:50
(23.01.2025, 14:31)JuraHassLiebe schrieb:  
(23.01.2025, 13:58)lawispain schrieb:  
(23.01.2025, 13:50)JuraHassLiebe schrieb:  
(23.01.2025, 13:41)lawispain schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe im Oktober 2024 einen Vertrag in einer Kanzlei unterschrieben mit Berufsstart im Feb 2025. Es handelt sich hierbei um meinen Berufseinstieg als Anwalt nach dem 2. Examen. 

Damals stand bei Azur als Einstiegsgehalt 90k und ich habe auch zu diesem Gehalt unterschrieben. Nun wurden die Gehälter anscheinend erhöht, da das Einstiegsgehalt bei Azur für 2025 nun mit 100k bemessen wird.

Spricht man so etwas in der Kanzlei bei den Vorgesetzten an? Mich würde interessieren, ob diese Gehaltserhöhung auch für mich gilt / die Anpassung automatisch vorgenommen wird. Ich würde es schade finden, wenn neue Associates im 1. Berufsjahr 2025 mit mehr einsteigen als ich, nur, weil ich paar Monate zuvor unterschrieben habe.

Hat jemand Erfahrungen, wie so etwas gehandhabt wird?

Vielen Dank im Voraus.

Grundsätzlich werden mit der Erhöhung der Einstiegsgehälter auch die bestehende Gehälter angepasst, ansonsten würde das dazu führen, dass ein Berufseinsteiger mit kürzerer Zugehörigkeit und weniger Berufserfahrung mehr verdient als ein bestehender Arbeitnehmer. Ich habe aber auch schon gehört, dass es Kanzleien gibt, die dies nicht so Hand haben und eine dieser Kanzleien hat mEn kürzlich auf 100.000 erhöht. Ich hoffe für dich, dass dies nur ein Zufall ist und du nicht genau bei dieser Kanzlei arbeitest.

Danke für deine Antwort!

Magst du mir verraten, welche Kanzlei du meinst? Anfangsbuchstabe reicht aus, falls du den Namen nicht ausschreiben möchtest. Danke dir!

Mir ist das doch gänzlich egal. Die Kanzlei bei der ich das gehört habe ist Luther. 

Unabhängig davon, ob das nun die Kanzlei ist bei der du im Februar anfängst, sollte dein Gehalt angehoben werden und du dich notfalls dafür einsetzen. Gehälter werden nicht von jetzt auf gleich angehoben, sondern es ist i.d.R. schon vorher eine Weile Thema, im Zweifel stand schon bei deinem Vertragsschluss fest, dass bald eine Erhöhung kommt. Bei einem Arbeitgeber, der diese nun nicht auch auf dich überträgt, würde ich nur ungern arbeiten wollen.

Ein alter Studienkollege hatte im letzten Jahr vor der Erhöhung von Luther in seiner Anwaltsstation einen Vertrag für den Einstieg als Associate dort unterschrieben und hatte dieselbe Frage. Der für ihn zuständige Partner meinte zu ihm auf Nachfrage, dass das „natürlich“ auch für ihn gelte. Sein Gehalt wurde also angepasst. So erzählte er mir jedenfalls. Würde alles andere auch widersinnig empfinden bezüglich des Klimas im Team. Denn die Vergütung würde dann ja vom Zeitpunkt des Vertragsschluss abhängen und das wäre letztlich völlig vom Zufall abhängig. 

Ich würde an deiner Stelle einfach nachfragen.
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 245
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#6
24.01.2025, 11:00
(23.01.2025, 16:50)Grüneberger schrieb:  
(23.01.2025, 14:31)JuraHassLiebe schrieb:  
(23.01.2025, 13:58)lawispain schrieb:  
(23.01.2025, 13:50)JuraHassLiebe schrieb:  
(23.01.2025, 13:41)lawispain schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe im Oktober 2024 einen Vertrag in einer Kanzlei unterschrieben mit Berufsstart im Feb 2025. Es handelt sich hierbei um meinen Berufseinstieg als Anwalt nach dem 2. Examen. 

Damals stand bei Azur als Einstiegsgehalt 90k und ich habe auch zu diesem Gehalt unterschrieben. Nun wurden die Gehälter anscheinend erhöht, da das Einstiegsgehalt bei Azur für 2025 nun mit 100k bemessen wird.

Spricht man so etwas in der Kanzlei bei den Vorgesetzten an? Mich würde interessieren, ob diese Gehaltserhöhung auch für mich gilt / die Anpassung automatisch vorgenommen wird. Ich würde es schade finden, wenn neue Associates im 1. Berufsjahr 2025 mit mehr einsteigen als ich, nur, weil ich paar Monate zuvor unterschrieben habe.

Hat jemand Erfahrungen, wie so etwas gehandhabt wird?

Vielen Dank im Voraus.

Grundsätzlich werden mit der Erhöhung der Einstiegsgehälter auch die bestehende Gehälter angepasst, ansonsten würde das dazu führen, dass ein Berufseinsteiger mit kürzerer Zugehörigkeit und weniger Berufserfahrung mehr verdient als ein bestehender Arbeitnehmer. Ich habe aber auch schon gehört, dass es Kanzleien gibt, die dies nicht so Hand haben und eine dieser Kanzleien hat mEn kürzlich auf 100.000 erhöht. Ich hoffe für dich, dass dies nur ein Zufall ist und du nicht genau bei dieser Kanzlei arbeitest.

Danke für deine Antwort!

Magst du mir verraten, welche Kanzlei du meinst? Anfangsbuchstabe reicht aus, falls du den Namen nicht ausschreiben möchtest. Danke dir!

Mir ist das doch gänzlich egal. Die Kanzlei bei der ich das gehört habe ist Luther. 

Unabhängig davon, ob das nun die Kanzlei ist bei der du im Februar anfängst, sollte dein Gehalt angehoben werden und du dich notfalls dafür einsetzen. Gehälter werden nicht von jetzt auf gleich angehoben, sondern es ist i.d.R. schon vorher eine Weile Thema, im Zweifel stand schon bei deinem Vertragsschluss fest, dass bald eine Erhöhung kommt. Bei einem Arbeitgeber, der diese nun nicht auch auf dich überträgt, würde ich nur ungern arbeiten wollen.

Ein alter Studienkollege hatte im letzten Jahr vor der Erhöhung von Luther in seiner Anwaltsstation einen Vertrag für den Einstieg als Associate dort unterschrieben und hatte dieselbe Frage. Der für ihn zuständige Partner meinte zu ihm auf Nachfrage, dass das „natürlich“ auch für ihn gelte. Sein Gehalt wurde also angepasst. So erzählte er mir jedenfalls. Würde alles andere auch widersinnig empfinden bezüglich des Klimas im Team. Denn die Vergütung würde dann ja vom Zeitpunkt des Vertragsschluss abhängen und das wäre letztlich völlig vom Zufall abhängig. 

Ich würde an deiner Stelle einfach nachfragen.

Das beruhigt mich sehr, ich erachte es aus den oben genannten ebenso als schwachsinnig.
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