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  5. Beitrag Versorgungskammer
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Beitrag Versorgungskammer
juleswinnfield
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 10
Registriert seit: Jul 2022
#1
15.12.2024, 20:06
Wie hoch ist der Beitrag zur Versorgungskammer ungefähr?

Nehmen wir folgendes an: Berufsanfänger, Bruttoverdienst 100k im Jahr. Wenn ich mir normale Brutto-Netto-Rechner im Internet ansehe, ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei ca. 700€.

Kann ich mit einer ähnlichen Höhe für die Versorgungskammer rechnen?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2024, 20:06 von juleswinnfield.)
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Syndi123
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#2
15.12.2024, 21:32
Ja
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JurMUC
Member
***
Beiträge: 81
Themen: 1
Registriert seit: May 2022
#3
16.12.2024, 01:17
Ja, ist bei angestellten an die Beiträge der DRV angeglichen. Kannst aber auch bis zu einer Höchstgrenze noch freiwillig dazuzahlen
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on1
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#4
16.12.2024, 01:51
Zwei Tipps:

1. Gucke auf der Webseite von dem für dich zuständigen Werk mal nach der Satzung. Häufig gibt es auch sowas wie die FAQ oder einen Leitfaden, der die Grundlagen erklärt. 
2. Sobald du damit nicht weiter kommst ruf beim Versorgungswerk an und frag nach. Das ist meistens der schnellste Weg und mitunter bekommt man sogar Tipps wie man ein (vermeintliches) Problem an besten angeht.
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 652
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#5
16.12.2024, 10:29
(15.12.2024, 20:06)juleswinnfield schrieb:  Nehmen wir folgendes an: Berufsanfänger, Bruttoverdienst 100k im Jahr. Wenn ich mir normale Brutto-Netto-Rechner im Internet ansehe, ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei ca. 700€.

Fast richtig. Der Rechner zeigt dir nur den Arbeitnehmerbetrag an, in gleicher Höhe kommt nochmal der AG-Betrag hinzu. 

In manchen Kanzleien musst du direkt in das VW einzahlen, dann überweist dir dein Arbeitgeber auch den AG-Betrag. Insgesamt wirst du also, so oder so, 1.400 Euro einzahlen. Mit 100k Brutto bist du über der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. du zahlst überall das Maximum (10/10) ein.
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Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 252
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#6
16.12.2024, 15:23
(16.12.2024, 10:29)Patenter Gast schrieb:  
(15.12.2024, 20:06)juleswinnfield schrieb:  Nehmen wir folgendes an: Berufsanfänger, Bruttoverdienst 100k im Jahr. Wenn ich mir normale Brutto-Netto-Rechner im Internet ansehe, ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei ca. 700€.

Fast richtig. Der Rechner zeigt dir nur den Arbeitnehmerbetrag an, in gleicher Höhe kommt nochmal der AG-Betrag hinzu. 

In manchen Kanzleien musst du direkt in das VW einzahlen, dann überweist dir dein Arbeitgeber auch den AG-Betrag. Insgesamt wirst du also, so oder so, 1.400 Euro einzahlen. Mit 100k Brutto bist du über der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. du zahlst überall das Maximum (10/10) ein.

Kannst aber bspw. in BW auch 13/10 einzahlen, meine ich. Also über dem Höchstsatz. Ob sich das lohnt, keine Ahnung
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Egal_
Member
***
Beiträge: 187
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#7
16.12.2024, 17:23
(16.12.2024, 15:23)Äfes schrieb:  
(16.12.2024, 10:29)Patenter Gast schrieb:  
(15.12.2024, 20:06)juleswinnfield schrieb:  Nehmen wir folgendes an: Berufsanfänger, Bruttoverdienst 100k im Jahr. Wenn ich mir normale Brutto-Netto-Rechner im Internet ansehe, ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei ca. 700€.

Fast richtig. Der Rechner zeigt dir nur den Arbeitnehmerbetrag an, in gleicher Höhe kommt nochmal der AG-Betrag hinzu. 

In manchen Kanzleien musst du direkt in das VW einzahlen, dann überweist dir dein Arbeitgeber auch den AG-Betrag. Insgesamt wirst du also, so oder so, 1.400 Euro einzahlen. Mit 100k Brutto bist du über der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. du zahlst überall das Maximum (10/10) ein.

Kannst aber bspw. in BW auch 13/10 einzahlen, meine ich. Also über dem Höchstsatz. Ob sich das lohnt, keine Ahnung

Ist eine Überlegung wert. Jedoch ist der Auszahlungszeitpunkt, also der Rentenbeginn ähnlich starr wie bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich persönlich würde jede weitere Altersvorsorge daher auf vom Staat unabhängige Beine stellen.

Im Übrigen ja, der Beitrag im VW stimmt mit dem in der DRV überein.
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