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  5. VG: Wieviel Asyl pro Verhandlungstag?
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VG: Wieviel Asyl pro Verhandlungstag?
ReffiNRW75
Junior Member
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Beiträge: 36
Themen: 6
Registriert seit: Aug 2024
#1
12.10.2024, 14:21
Hallo,

ich bin Proberichterin am VG und mir läuft mein Dezernat ein wenig mit Asyl zu. Zwar sind das keine schwierigen Fälle, aber eben viele. Daher die Frage an die Richter am VG hier: Wie oft terminiert ihr Asylverfahren und wieviel Verfahren macht ihr dann an einem Tag? Ich frage das deshalb, weil die Urteile natürlich auch noch geschrieben werden müssen nach den Verhandlungen. Habt ihr da eine gute Strategie oder Tipps, um die Flut an Asylverfahren in den Griff zu bekommen? Vielleicht auch Tipps für die Verhandlungen? Wäre für jede Hilfe dankbar :)
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#2
12.10.2024, 19:11
Kann man pauschal überhaupt nicht beantworten. Kommt auf die Herkunftsländer und den Vortag der Kläger an.
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Spencer
Senior Member
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Beiträge: 284
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#3
12.10.2024, 21:05
Dass dein Dezernat mit Asyl zuläuft, heisst nicht unbedingt, dass du zu langsam arbeitest. Ich hatte phasenweise 20 Asyleingänge im Monat - zusätzlich zu den Eingängen in der klassischen Materie. Entweder hört die Flut von selbst wieder auf oder, was wahrscheinlicher ist, das Präsidium lenkt den Strom irgendwann in andere, weniger belastete Kammern um.

Ansonsten kann dir hier auch keiner eine vernünftige Antwort auf deine Frage geben, denn es kommt wie immer drauf an:

- wie lange machst du Asyl schon
- wie lange brauchst du für eine mV im Asyl
- welches Herkunftsland hast du
- was hast du sonst noch ausser Asyl zu tun

Das alles sind Fragen, die du mit deinen Kammerkollegen besprechen solltest. Die können dir am ehesten vernünftige Ratschläge geben bzw dein Vorsitzender ggf seine Erwartungen bzw die der Gerichtsleitung mitteilen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2024, 21:08 von Spencer.)
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JungemitTaubenei
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Beiträge: 79
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#4
13.10.2024, 13:42
Stimmt allem zuvor Geschrieben zu. Um TE trotzdem mal nur eine Idee zu geben: Ich habe ca nach 9 Monaten im Dienst angefangen, Asyl zu sitzen, hatte allerdings auch schon vorher Berührung damit, weil ich einige Eilbeschlüsse vorbereitet habe (die dann der stellv. BE unterschreibt). Zu Beginn 1x 2/3 Sachen pro Termin und nur 1 Herkunftsland (auch entspannter in Sachen Dolmetscher). Inzwischen sitze ich weiterhin 1x im Monat (im Schnitt) Asyl aus einem Herkunftsland, dafür aber 4/5 Sachen. Ich lade meist im 45 min-Takt. Die Herkunftsländer geben das aber auch her. Wenn ich vorab sehe, dass ich mehr Zeit brauche (zB PTBS), lade ich das als letzte Verfahren, um keinen zeitlichen Druck zu haben.
All das sind aber nur einzelne Erfahrungswerte. Du solltest unbedingt mit deiner Kammer sprechen, wie die das handhaben, um da deinen Weg zu finden. Bei Iran/Afghanistan sitzt man auch mal 2/3h, bei Guinea/Montenegro oder Dublin-Verfahren können auch mal 15/30 min reichen.
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Braunbaer11
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 4
Registriert seit: Feb 2024
#5
13.10.2024, 14:19
(13.10.2024, 13:42)JungemitTaubenei schrieb:  Stimmt allem zuvor Geschrieben zu. Um TE trotzdem mal nur eine Idee zu geben: Ich habe ca nach 9 Monaten im Dienst angefangen, Asyl zu sitzen, hatte allerdings auch schon vorher Berührung damit, weil ich einige Eilbeschlüsse vorbereitet habe (die dann der stellv. BE unterschreibt). Zu Beginn 1x 2/3 Sachen pro Termin und nur 1 Herkunftsland (auch entspannter in Sachen Dolmetscher). Inzwischen sitze ich weiterhin 1x im Monat (im Schnitt) Asyl aus einem Herkunftsland, dafür aber 4/5 Sachen. Ich lade meist im 45 min-Takt. Die Herkunftsländer geben das aber auch her. Wenn ich vorab sehe, dass ich mehr Zeit brauche (zB PTBS), lade ich das als letzte Verfahren, um keinen zeitlichen Druck zu haben.
All das sind aber nur einzelne Erfahrungswerte. Du solltest unbedingt mit deiner Kammer sprechen, wie die das handhaben, um da deinen Weg zu finden. Bei Iran/Afghanistan sitzt man auch mal 2/3h, bei Guinea/Montenegro oder Dublin-Verfahren können auch mal 15/30 min reichen.

Hast du vor Asyl schon allgemeine Verfahren gesessen oder fängt man am VG tatsächlich erst nach 9 Monaten ca. als ProbeRi an zu sitzen?
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#6
13.10.2024, 16:38
(13.10.2024, 13:42)JungemitTaubenei schrieb:  Stimmt allem zuvor Geschrieben zu. Um TE trotzdem mal nur eine Idee zu geben: Ich habe ca nach 9 Monaten im Dienst angefangen, Asyl zu sitzen, hatte allerdings auch schon vorher Berührung damit, weil ich einige Eilbeschlüsse vorbereitet habe (die dann der stellv. BE unterschreibt). Zu Beginn 1x 2/3 Sachen pro Termin und nur 1 Herkunftsland (auch entspannter in Sachen Dolmetscher). Inzwischen sitze ich weiterhin 1x im Monat (im Schnitt) Asyl aus einem Herkunftsland, dafür aber 4/5 Sachen. Ich lade meist im 45 min-Takt. Die Herkunftsländer geben das aber auch her. Wenn ich vorab sehe, dass ich mehr Zeit brauche (zB PTBS), lade ich das als letzte Verfahren, um keinen zeitlichen Druck zu haben.
All das sind aber nur einzelne Erfahrungswerte. Du solltest unbedingt mit deiner Kammer sprechen, wie die das handhaben, um da deinen Weg zu finden. Bei Iran/Afghanistan sitzt man auch mal 2/3h, bei Guinea/Montenegro oder Dublin-Verfahren können auch mal 15/30 min reichen.

Als nicht gänzlich uninteressierter an der RiVG-Tätigkeit: Liegt die Differenzierung nach Herkunftsländern mit den unterschiedlichen Erfolgsaussichten der Antragsteller und in den VG-Verfahren wohl Klägern zusammen - das würde dann mit den Dublin-Verfahren sowie sicheren Herkunftstaaten nachvollziehbar Sinn ergeben. Hängt dann die wesentlich größere Zeit für Afghanistan/Iran mit einer notwendigen individuelleren Begutachtung der Situation zusammen, da kein Dublinstaat und kein sicherer Herkunftsstaat iSd § 29a AsylG?
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JungemitTaubenei
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Beiträge: 79
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#7
13.10.2024, 17:58
(13.10.2024, 14:19)Braunbaer11 schrieb:  
(13.10.2024, 13:42)JungemitTaubenei schrieb:  Stimmt allem zuvor Geschrieben zu. Um TE trotzdem mal nur eine Idee zu geben: Ich habe ca nach 9 Monaten im Dienst angefangen, Asyl zu sitzen, hatte allerdings auch schon vorher Berührung damit, weil ich einige Eilbeschlüsse vorbereitet habe (die dann der stellv. BE unterschreibt). Zu Beginn 1x 2/3 Sachen pro Termin und nur 1 Herkunftsland (auch entspannter in Sachen Dolmetscher). Inzwischen sitze ich weiterhin 1x im Monat (im Schnitt) Asyl aus einem Herkunftsland, dafür aber 4/5 Sachen. Ich lade meist im 45 min-Takt. Die Herkunftsländer geben das aber auch her. Wenn ich vorab sehe, dass ich mehr Zeit brauche (zB PTBS), lade ich das als letzte Verfahren, um keinen zeitlichen Druck zu haben.
All das sind aber nur einzelne Erfahrungswerte. Du solltest unbedingt mit deiner Kammer sprechen, wie die das handhaben, um da deinen Weg zu finden. Bei Iran/Afghanistan sitzt man auch mal 2/3h, bei Guinea/Montenegro oder Dublin-Verfahren können auch mal 15/30 min reichen.

Hast du vor Asyl schon allgemeine Verfahren gesessen oder fängt man am VG tatsächlich erst nach 9 Monaten ca. als ProbeRi an zu sitzen?
Wegen 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO keine allgemeinen Verfahren, nur ein paar kleinere Urteile omV als BE im Einverständnis der Beteiligten (87a Abs. 2 und 3, 101 Abs 2 VwGO).
Auch Asyl geht erst ab 6 Monaten (76 Abs. 5 AsylG), und da ich in der Zeit nach den 6 Mo ein umfangreiches Verfahren für einen Kammertermin vorbereitet habe und mich auch in meine Herkunftsländer noch weiter einarbeiten musste, sind es eben 9 Monate geworden. Da gab es aber auch gar keinen Druck aus der Kammer oder von der Gerichtsleitung bei der ersten Beurteilung; ist wohl in NDS relativ normal. Klar, für die Rechtsschutzsuchenden etwas blöd, aber ich denke die haben auch ein Interesse daran, dass ein hinreichend eingearbeiteter Richter entscheidet und nicht nach wenigen Monaten, in denen man im Zweifel zum ersten Mal AsylR sieht, dann über Konversion (glaubhaft oder nicht?) oder so entscheidet.
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JungemitTaubenei
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Beiträge: 79
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Registriert seit: Mar 2023
#8
13.10.2024, 18:08
(13.10.2024, 16:38)RefNdsOL schrieb:  
(13.10.2024, 13:42)JungemitTaubenei schrieb:  Stimmt allem zuvor Geschrieben zu. Um TE trotzdem mal nur eine Idee zu geben: Ich habe ca nach 9 Monaten im Dienst angefangen, Asyl zu sitzen, hatte allerdings auch schon vorher Berührung damit, weil ich einige Eilbeschlüsse vorbereitet habe (die dann der stellv. BE unterschreibt). Zu Beginn 1x 2/3 Sachen pro Termin und nur 1 Herkunftsland (auch entspannter in Sachen Dolmetscher). Inzwischen sitze ich weiterhin 1x im Monat (im Schnitt) Asyl aus einem Herkunftsland, dafür aber 4/5 Sachen. Ich lade meist im 45 min-Takt. Die Herkunftsländer geben das aber auch her. Wenn ich vorab sehe, dass ich mehr Zeit brauche (zB PTBS), lade ich das als letzte Verfahren, um keinen zeitlichen Druck zu haben.
All das sind aber nur einzelne Erfahrungswerte. Du solltest unbedingt mit deiner Kammer sprechen, wie die das handhaben, um da deinen Weg zu finden. Bei Iran/Afghanistan sitzt man auch mal 2/3h, bei Guinea/Montenegro oder Dublin-Verfahren können auch mal 15/30 min reichen.

Als nicht gänzlich uninteressierter an der RiVG-Tätigkeit: Liegt die Differenzierung nach Herkunftsländern mit den unterschiedlichen Erfolgsaussichten der Antragsteller und in den VG-Verfahren wohl Klägern zusammen - das würde dann mit den Dublin-Verfahren sowie sicheren Herkunftstaaten nachvollziehbar Sinn ergeben. Hängt dann die wesentlich größere Zeit für Afghanistan/Iran mit einer notwendigen individuelleren Begutachtung der Situation zusammen, da kein Dublinstaat und kein sicherer Herkunftsstaat iSd § 29a AsylG?
Wenn ich die Frage(n) richtig verstehe:
Die Differenzierung nach Herkunftsländern im GVP hängt damit zusammen, dass sich nicht jede® Richter:in in alle Herkunftsländer einarbeiten muss. Das ist bisweilen sehr aufwändig, weil man sich neben der allgemeinen politischen und sicherheitsrelevanten Lage auch über die wirtschaftlichen und humanitären Verhältnisse einschließlich medizinischer Versorgung einen Überblick verschaffen muss.
Die unterschiedlichen Erfolgsaussichten spiegeln sich (jedenfalls so meine Erfahrung) in der Dauer der Vorbereitung Bzw mV wieder. Wird nichtstaatliche Verfolgung geltend gemacht, sind die Erfolgsaussichten recht gering (3c, 3d AsylG, ggf. iVm 4 Abs 3 AsylG). Das ist oft bei Ländern aus 29a Abs. 2 AsylG der Fall. Dann genügt auch eine knappe Befragung, weil es ohnehin nicht auf die Glaubhaftigkeit des Vorbringens ankommt.
Kommt nach dem Vortrag aber zumindest grundsätzlich die Zuerkennung von internationalem Schutz in Betracht, muss man eben auch mal länger befragen, um die nötige Überzeugungsgewissheit zu bekommen (oder auch nicht…).
Die lange Verfahrenslaufzeit am Gericht ist wiederum auf ganz andere, vielseitige Faktoren zurückzuführen…
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Pontifex Maximus
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#9
13.10.2024, 19:40
Die langen Verfahrenslaufzeiten liegen in erster Linie an den immer noch hohen Eingangszahlen. Meiner Beobachtung nach kommt aber teilweise auch ein strukturelles Problem hinzu. Es gibt doch nicht wenige Kollegen, denen es schwer fällt, die Fälle zu identifizieren, in denen man wirklich tief bohren muss, und diejenigen, in denen das nicht der Fall ist. Ein Beispiel ist etwa der sehr zurückhaltende Einsatz von § 78 Abs. 3 AsylG. Anstatt bei vernünftigen Bescheiden des BAMF, zu denen es nichts mehr zu sagen gibt, Bezug zu nehmen, werden dann seitenlange Urteile geschrieben, die Zeit kosten und keinen weiterbringen.
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Spencer
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#10
13.10.2024, 21:36
Ja, wobei es oft auf dasselbe hinausläuft, ein langes Urteil „schreiben“ in diesen einfachen Fällen die wenigsten, da werden dann eher Textbausteine aneinandergereiht, da man den Eindruck vermeiden möchte, zu oberflächlich zu arbeiten.

Das Problem liegt mE eher an der klassischen Materie, die es ja auch noch abzuarbeiten gilt und die man nicht zugunsten von Blitzentscheidungen im Asylrecht Jahre lang liegen lassen will. Genau darauf liefe es übrigens hinaus, wenn man die aktuellen politischen Erwartungen ernst nähme und Asylverfahren in wenigen Monaten zum Abschluss brächte, ohne dass es dafür zusätzliches Personal gäbe. Da könnten dann im Gegenzug Kläger 5 Jahre und länger auf ihre Baugenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis warten. Auf dieses politisch forcierte Tauschgeschäft lässt sich mit Blick auf Art. 19 IV GG zu Recht kein Kollege ein.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2024, 21:37 von Spencer.)
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