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  5. Überforderung Proberichterin VG
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Überforderung Proberichterin VG
ReffiNRW75
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 6
Registriert seit: Aug 2024
#1
04.10.2024, 17:20
Hallo,

ich wollte mal fragen, ob es hier ähnliche Erfahrungen gibt. Ich bin derzeit seit gut 1,5 Monaten Proberichterin an einem VG und in einer Kammer gelandet, die viele Rechtsgebiete behandelt und zudem voll mit Asyl ist. Kurzum: ich weiß nicht, wo oben und unten ist, weil ich so viele Verfahren offen habe. Auch haben wir teilweise verfahren aus 2018/2019. Legt sich irgendwann dieses Gefühl der Überforderung? Wie seid ihr damit umgegangen/ habt ihr Tipps?
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VerzweifelterJurist
Member
***
Beiträge: 190
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2020
#2
04.10.2024, 20:46
1,5 Monate ist nichts. Nach sechs hatte ich das Gefühl, dass ich ungefähr weiß worum es geht und die meisten Sachen schon mal gesehen habe. 

Wichtig ist: Kollegen fragen! Die haben wichtige Standardverfügungen oder wissen, wie man mit dem ein oder anderen Problem umgeht. Und sich selbst nicht so unter Druck setzen. 6 Wochen sind wirklich nichts. Es ist ja eine ganz neue Arbeitsweise, man kennt die Rechtsgebiete noch nicht und die Akten auch nicht. Gib dir etwas mehr Zeit.
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#3
04.10.2024, 21:40
(04.10.2024, 17:20)ReffiNRW75 schrieb:  Hallo,

ich wollte mal fragen, ob es hier ähnliche Erfahrungen gibt. Ich bin derzeit seit gut 1,5 Monaten Proberichterin an einem VG und in einer Kammer gelandet, die viele Rechtsgebiete behandelt und zudem voll mit Asyl ist. Kurzum: ich weiß nicht, wo oben und unten ist, weil ich so viele Verfahren offen habe. Auch haben wir teilweise verfahren aus 2018/2019. Legt sich irgendwann dieses Gefühl der Überforderung? Wie seid ihr damit umgegangen/ habt ihr Tipps?

Anekdote eines Bekannten in 2020: Wir haben ein völlig unstreitiges Verfahren, das sich jetzt schon seit Jahren hinzieht, obwohl nur eine einzige Rechtsfrage geklärt werden muss und auf Anfrage teilt das Gericht mit, sie terminieren gerade die Verfahren aus 2015/2016  Cheese 

Die Überforderung fußt mE wahrscheinlich auf zweierlei: 1) Neu im Richterberuf, in alle Abläufe erstmalig einfinden müssen, wie verfüge ich, womit etc. was wird hier genutzt, wie gehe ich in der Verhandlung vor (so viel Erfahrung hat man ja vorher nicht damit) usw. zudem noch 2) die "Besonderheit" der Verwaltungsgerichtsbarkeit, dazu:

Das wird sich sicherlich mit der Zeit mit dem Entwickeln von Routine alles legen. Ich glaube, dass gerade als Proberichter - auch unabhängig von der Gerichtsbarkeit - man mehr oder weniger dazu verdammt ist sich zunächst überfordert zu vielen, da mehr oder weniger alles neu für einen ist, man gleichzeitig aber statusbedingt unmittelbar sehr viel Freiheit trotz nicht vorhandener Erfahrung genießt.

Mein Ausbildungsrichter in der ordentlichen sagte auch mal über die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Kontakte zu RiVG, dass das einfach ein ganz anderes Niveau oft ist von der Tiefgründigkeit durch den starken Fokus auf die rechtliche Würdigung; denn Tatsachen können dort zwar auch streitig sein, meist ist wird aber eher um richtige Auslegung des Rechtes gestritten. Das sei gerade als Proberichter, für den ohnehin alles noch neu ist, dann noch herausfordernder; denn in der ordentlichen hast du wohl mehr rechtlich einfachere Sachen und zumeist wenn überhaupt über die Tatsachen gestritten wird - freilich hängt das stets auch von Kammer/Dezernat ab. 

Außerdem liegt in bspw. der Zivilgerichtsbarkeit - wieder freilich vom Dezernats-/Kammerzuschnitt abhängig - aber doch zumeist der Fall in bekannten Gebieten oder hat Bezug dazu. Gerade Asyl- oder Aufenthaltsrecht ist nun nichts, womit man sich vorher auseinandergesetzt hat, was aber doch sehr detailliert und ausführlich geregelt ist und viel von flankierender Rechtsprechung durch BVerwG, BVerfG, EuGH und EGMR geprägt ist. Das macht es natürlich viel überfordernder, sich da auf Anhieb hineinzufinden. Nicht weniger sind es oft auch andere Gebiete für die eine Kammer zuständig sein kann. Sofern es ja nicht ausgerechnet öffentliches Baurecht oder POR ist, hat man sich mit den meisten Gebieten zudem noch nie auseinandergesetzt. Selbst die aus der Ausbildung bekannten Rechtsgebiete im Verwaltungsrecht kennt man viel oberflächlicher als bspw. das Leistungsstörungsrecht des BGB. Da aber gerade in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Fokus oft in der Auslegung des Gesetzes liegt und in der richtigen Anwendung ist dann eine neue Materie umso herausfordernder.
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JungemitTaubenei
Member
***
Beiträge: 79
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#4
05.10.2024, 10:53
Ja, das legt sich (im Normalfall).
Ich bin damals so vorgegangen, dass ich relativ chronologisch die ältesten offenen Verfahren gesichtet habe (Aktenauszug: was ist grob passiert, was wird begehrt?) und dann nach Rücksprache mit der Kammer entschieden habe, was jetzt zu machen ist (Aufklärungsvfg, Terminierung etc). 
Wichtig ist dabei, thematisch sortiert vorzugehen, gerade wenn du in einer Kammer mit vielen Rechtsgebieten bist. Es ist unökonomisch, an einem Tag Verfahren aus dem Luftverkehrsrecht, Beamtenrecht und Krankenhausfinanzierungsrecht durchzuarbeiten. Das gilt umso mehr im Asylrecht! Hier unbedingt Kampagnen machen. Es ist absolut unsinnig, sich in 4 Länder gleichzeitig einzuarbeiten.
Ansonsten kommt vieles mit der Zeit (was ist wesentlich etc), du bekommst Routine und stellst fest, dass auch am VG nicht alles Jura am Hochreck ist. Manche Klagen sind auch einfach verfristet oder die Behörde hat offensichtlich verkannt, dass ihr Ermessen zusteht. Dollars kann man dann auch mal über einen 5-zeiligen Hinweis lösen.
Wichtig ist, sich als Proberichter nicht einzuigeln, sondern bewusst den Kontakt zu Kolleg:innen (auch außerhalb der Kammer!) zu suchen. Die meisten helfen gerne ;)
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Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 284
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#5
05.10.2024, 13:11
Das kann ich alles nur unterschreiben!

Am Anfang hatte ich - auch mangels Unterstützung durch die Kammer - auch oft das Gefühl, überfordert zu sein. Das hat sich allerdings recht bald gelegt und ist schon seit einigen Jahren in das krasse Gegenteil gekippt: vieles gerade im Asyl ist juristisch (!) anspruchslose Fliessbandarbeit. Wenn mal was ausser der Reihe kommt, hilft meist ein kurzer Blick in juris oder Beck Online. Copy Paste und weiter gehts im Akkord…

Auch ansonsten wechseln viele Kollegen nach mehreren Jahren die Kammer eher wegen Unterforderung/ übermäßiger Routine statt Überforderung.

Wer das 2. SteX nicht gerade mit ausreichend absolviert hat, kann sich auch in unbekannte Bereiche des Verwaltungsrechts einarbeiten. Die Zeit dazu bekommt man am VG.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.10.2024, 13:18 von Spencer.)
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ReffiNRW75
Junior Member
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Beiträge: 36
Themen: 6
Registriert seit: Aug 2024
#6
05.10.2024, 14:03
Danke für eure Berichte, die wirklich Mut machen. Die Frage, die mich umtreibt, ist aber vor allem, wie ich die Verfahren erledigen soll. Habt ihr dazu Vorgaben also proberichter gehabt? Ich mein, wie soll ich denn verfahren aus 2018 schnell erledigen? Da komme ich doch niemals auf Erledigungen, oder? Habt ihr dazu gute Tipps?
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Spencer
Senior Member
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Beiträge: 284
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#7
05.10.2024, 14:37
Das Alter eines Verfahrens alleine besagt erst mal gar nix! Lass dich davon nicht beeindrucken und berate dich erst mal mit deiner Kammer, wie du am besten vorgehst. Dafür (u.a.) gibt es ja Vorsitzende.
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ReffiNRW75
Junior Member
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Beiträge: 36
Themen: 6
Registriert seit: Aug 2024
#8
06.10.2024, 14:24
Hinzukommt, dass ich ja als Proberichterin erst in einem Jahr, in Asyl 6 Monate, einzelrichterin sein darf. Was oder wie habt ihr es denn dann gemacht, um die Verfahren voranzutreiben oder zu erledigen? Einverständnis als Entscheidung durch Berichterstatterin eingeholt?
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Spencer
Senior Member
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Beiträge: 284
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#9
06.10.2024, 14:59
In den ersten 6-18 Monaten macht man deshalb für gewöhnlich erstmal Kammersitzungen mit den Proberichtern. Über 87a VwGO die ER-Sperre zu unterlaufen ist weder im Sinne des Erfinders noch der Proberichter noch der Beteiligten. Was sagt denn dein Vorsitzender zu dem Ganzen? Klingt für mich gerade so, als ob man dich da ziemlich alleine lässt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2024, 15:01 von Spencer.)
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Pontifex Maximus
Member
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Beiträge: 126
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Registriert seit: Oct 2023
#10
07.10.2024, 15:02
Meiner Erfahrung nach sollte man sich am Anfang von der strengen Vorgehensweise nach Eingangsdatum lösen und sich auch mal jüngere Verfahren suchen, die nicht so kompliziert und relativ schnell entschieden werden können. Es hilft nichts, wenn man sich am Anfang irgendwelche hochkomplizierten dicken Brocken vornimmt, nur weil sie zeitlich "dran" wären. Gerade in solchen Verfahren spricht mMn auch überhaupt nichts dagegen, bei den Beteiligten wegen einer BE-Entscheidung anzufragen und das ganze ggf. mit einem Erörterungstermin zu verbinden.
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