22.09.2024, 21:55
bei manchen Antworten muss man sich schon mal fragen....
23.09.2024, 15:30
Das Problem ist nicht die Frau als solches, auch nicht das Kinderkriegen. Das Problem ist, dass der Dienstherr keine zusätzlichen Stellen schafft, um die Mehrbelastung auszugleichen.
23.09.2024, 15:59
23.09.2024, 16:00
(22.09.2024, 20:47)Praktiker schrieb: Es ist in der Tat inzwischen so, dass Richterinnen entweder in Mutterschutz, Elternzeit oder Teilzeit sind. Dagegen müssen alle Richter 1,5 AKA ausfüllen, das sind täglich 12 Stunden 18 min, in der Woche 61 Stunden 30 min. Und zwar bei allen genau so. Deshalb lohnt sich der Beruf als Mann leider wirklich nicht mehr. Zu Deinem Glück kannst Du aber dank der neuen Gesetzgebung sehr einfach Dein Geschlecht wechseln und künftig auch davon profitieren. Die meisten Kollegen tragen sich mit dem Gedanken.Für dich natürlich auch! ❤️
23.09.2024, 16:03
(23.09.2024, 15:30)ocrucial schrieb: Das Problem ist nicht die Frau als solches, auch nicht das Kinderkriegen. Das Problem ist, dass der Dienstherr keine zusätzlichen Stellen schafft, um die Mehrbelastung auszugleichen.
Ich schätze den - wahrscheinlich unfreiwilligerweise - komödiantischen Teil deiner Beträge auf eine sehr schräge Art, frage mich aber ernsthaft, was du im Richteramt willst, wenn du Themen so wenig auf den Punkt bringen, im Kontext betrachten und abwägen kannst.
23.09.2024, 16:41
Um nochmal etwas Ernstes beizutragen: Die Ausgangsthese stimmt auch von der haushaltsrechtlichen Seite her nicht. Wenn 100 Richterstellen wegen Teilzeit nur halb oder wegen Elternzeit gar nicht besetzt sind, können entsprechend mehr Personen ernannt werden. Der zutreffende Kern ist allenfalls, dass kurzfristige Wechsel häufiger werden und das Geschäft der Personalreferenten mühsamer. Es ist also nicht so, dass die Stellen einfach unbesetzt bleiben und die Übrigen die Mehrarbeit machen müssen.
Edit: Ganz so einfach ist es natürlich auch wieder nicht (bevor sich die Haushaltsrechtler beschweren). In BW regelt z.B. das Staatshaushaltsgesetz ziemlich detailliert, welche Teilzeitbeschäftigten wie auf Stellen geführt werden und für wen Leerstellen ausgebracht werden dürfen. Es soll halt verhindert werden, dass mehr Personen bezahlt werden müssen als der Landtag Stellen geschaffen hat. Eine wieder andere Frage ist, inwieweit Krankheit, Elternzeit, Urlaub und was sonst noch so eintritt bei der Zahl der Stellen insgesamt berücksichtigt werden. Das ist im Grundsatz der Fall, führt aber in die Untiefen von PEBB§Y, in deren Jahresarbeitszeit Fehltage eingepreist sind, und zur politischen Frage, welche Deckungsgrade angestrebt werden. Auf alle Fälle müssen nicht die Anwesenden ohne Weiteres das ausgleichen, was andere reduzieren.
Edit: Ganz so einfach ist es natürlich auch wieder nicht (bevor sich die Haushaltsrechtler beschweren). In BW regelt z.B. das Staatshaushaltsgesetz ziemlich detailliert, welche Teilzeitbeschäftigten wie auf Stellen geführt werden und für wen Leerstellen ausgebracht werden dürfen. Es soll halt verhindert werden, dass mehr Personen bezahlt werden müssen als der Landtag Stellen geschaffen hat. Eine wieder andere Frage ist, inwieweit Krankheit, Elternzeit, Urlaub und was sonst noch so eintritt bei der Zahl der Stellen insgesamt berücksichtigt werden. Das ist im Grundsatz der Fall, führt aber in die Untiefen von PEBB§Y, in deren Jahresarbeitszeit Fehltage eingepreist sind, und zur politischen Frage, welche Deckungsgrade angestrebt werden. Auf alle Fälle müssen nicht die Anwesenden ohne Weiteres das ausgleichen, was andere reduzieren.