08.09.2024, 10:42
Hallo,
ich habe kürzlich mein Referendariat abgeschlossen und befinde mich auf der Suche nach einer passenden Position in einer Wirtschaftskanzlei. Bisher hatte ich vier Bewerbungsgespräche, die leider nicht wie erhofft verlaufen sind. Beim ersten Gespräch war ich nervöser als erwartet, was meinen Auftritt beeinträchtigt hat. Die Absage folgte prompt, doch ich war der Meinung, aus meinen Fehlern gelernt zu haben. Im zweiten Gespräch hatte ich ein gutes Gefühl, habe aber bisher keine Rückmeldung erhalten. Bei der dritten Kanzlei schien man nicht vollständig über meine Bewerbung informiert zu sein, und bei der vierten Kanzlei, mit der bereits konkrete Details besprochen wurden, erhielt ich nach dem Erstgespräch eine Absage zugunsten eines anderen Bewerbers.
Eine Einladung zum Gespräch zeigt ja, dass man die geforderten Qualifikationen und Noten mitbringt, deshalb wird es wohl nicht daran liegen. Nun frage ich mich, ob ich mein Vorgehen anpassen sollte. Oft liest man, dass eine Einladung zum Zweitgespräch erfolgt, wenn der erste Eindruck positiv war. Ich hatte bei den letzten drei Gesprächen den Eindruck, gut angekommen zu sein. Da noch weitere Bewerbungsgespräche anstehen, stellt sich mir die Frage, ob ich etwas falsch mache und ob der hier vermittelte Eindruck, dass man mit einem positiven Erstgespräch fast immer eine gute Chance auf ein Zweitgespräch hat, möglicherweise nicht stimmt.
ich habe kürzlich mein Referendariat abgeschlossen und befinde mich auf der Suche nach einer passenden Position in einer Wirtschaftskanzlei. Bisher hatte ich vier Bewerbungsgespräche, die leider nicht wie erhofft verlaufen sind. Beim ersten Gespräch war ich nervöser als erwartet, was meinen Auftritt beeinträchtigt hat. Die Absage folgte prompt, doch ich war der Meinung, aus meinen Fehlern gelernt zu haben. Im zweiten Gespräch hatte ich ein gutes Gefühl, habe aber bisher keine Rückmeldung erhalten. Bei der dritten Kanzlei schien man nicht vollständig über meine Bewerbung informiert zu sein, und bei der vierten Kanzlei, mit der bereits konkrete Details besprochen wurden, erhielt ich nach dem Erstgespräch eine Absage zugunsten eines anderen Bewerbers.
Eine Einladung zum Gespräch zeigt ja, dass man die geforderten Qualifikationen und Noten mitbringt, deshalb wird es wohl nicht daran liegen. Nun frage ich mich, ob ich mein Vorgehen anpassen sollte. Oft liest man, dass eine Einladung zum Zweitgespräch erfolgt, wenn der erste Eindruck positiv war. Ich hatte bei den letzten drei Gesprächen den Eindruck, gut angekommen zu sein. Da noch weitere Bewerbungsgespräche anstehen, stellt sich mir die Frage, ob ich etwas falsch mache und ob der hier vermittelte Eindruck, dass man mit einem positiven Erstgespräch fast immer eine gute Chance auf ein Zweitgespräch hat, möglicherweise nicht stimmt.
08.09.2024, 14:46
Wie du richtig sagst, wirst du von der Papierlage her die Messlatte überspringen, sonst würde man dich nicht einladen.
Gleichzeitig ist man aber idR nicht die einzige Person, die eingeladen wird. Will sagen: Auch wenn das Gespräch gefühlt „gut lief“ (und das Gegenüber das auch so sah!), kann eine Absage folgen, weil es mit einem anderen Bewerber noch besser lief und man eben nur eine Stelle besetzen will.
Daneben wäre es natürlich auch denkbar, dass du dir im Gespräch irgendwelche Sachen leistest, die beim Gegenüber kleinere bis größere Verstimmungen verursachen. Das kann dir hier aber niemand aus der Ferne diagnostizieren. Helfen könnte, sich im Vertrauen an einen der am Prozess beteiligten Associates zu wenden und hoffen, dass dieser ein wenig aus dem Nähkästchen plaudert. Das ist natürlich sehr unangenehm, manchmal muss man da aber durch.
Gleichzeitig ist man aber idR nicht die einzige Person, die eingeladen wird. Will sagen: Auch wenn das Gespräch gefühlt „gut lief“ (und das Gegenüber das auch so sah!), kann eine Absage folgen, weil es mit einem anderen Bewerber noch besser lief und man eben nur eine Stelle besetzen will.
Daneben wäre es natürlich auch denkbar, dass du dir im Gespräch irgendwelche Sachen leistest, die beim Gegenüber kleinere bis größere Verstimmungen verursachen. Das kann dir hier aber niemand aus der Ferne diagnostizieren. Helfen könnte, sich im Vertrauen an einen der am Prozess beteiligten Associates zu wenden und hoffen, dass dieser ein wenig aus dem Nähkästchen plaudert. Das ist natürlich sehr unangenehm, manchmal muss man da aber durch.
08.09.2024, 15:03
Einen Associate anzuschreiben habe ich auch überlegt aber ich frage mich, ob das nicht etwas zu umprofessionell wirkt.
09.09.2024, 12:06