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Ab welcher Punktzahl Ladung
MBTK
Member
***
Beiträge: 105
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2022
#1
09.08.2024, 14:50
Hey,
Ich habe eine Frage.
Ab welcher Punktzahl wird man zur mündlichen Prüfung geladen. Im Internet bin ich auf 3,60 gestoßen. Bin aus Niedersachsen.
Stimmt das so?

Beste Grüße,
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2024, 00:51 von MBTK.)
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MBTK
Member
***
Beiträge: 105
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2022
#2
09.08.2024, 14:57
(09.08.2024, 14:50)MBTK schrieb:  Hey,
Ich habe eine Frage.
Ab welcher Punktzahl wird man zur mündlichen Prüfung geladen. Im Internet bin ich auf 3,60 gestoßen.
Stimmt das so?
Bin aus Niedersachsen.
Beste Grüße,
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#3
09.08.2024, 15:06
Als Jurist ins entsprechende Ausbildungsgesetz und -verordnung schauen. Danach folgt aus § 14 II NJAG, dass die zweite juristische Staatsprüfung bestanden ist, wenn 

3 Klausuren mind. ausreichend, 
die Summe der Klausurenbewertungen mindestens 28 Punkte beträgt
und die Gesamtnote (schriftlich+mündlich) mindestens ausreichend ist.

Da sich nur Vss 1 und 2 auf die Klausuren bezieht sind das die Voraussetzungen, um zur mündlichen geladen zu werden, weil die mündliche sonst sinnfrei wäre, wenn die Klausurenvoraussetzungen schon nicht erfüllt sind.
28 Punkte bei 8 Klausuren ist ein 3,5 P Schnitt, aber mind. 3 Klausuren müssen 4 P+ sein.
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advocatus diaboli
Member
***
Beiträge: 138
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#4
09.08.2024, 15:11
Als Jurist müsstest du doch einen Blick in dein JAG werfen können ;) 

Wie du aus § 14 II NJAG entnehmen kannst, musst du 28 Punkte erreichen sowie 3 Klausuren mit einem ausreichend bestehen, damit du an der mündlichen Prüfung teilnehmen kannst. Zudem musste als Niedersachsen auf deiner Ergebnismitteilung stehen, ob du geladen wirst.
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