17.07.2024, 15:01
Hallo,
ich hatte letztens ein Praktikum bei einem Gericht und habe einem Prozess beigewohnt, aber ich habe das einfach nicht verstanden. Könnte mir jemand das besser erläutern? Es geht um ein kompliziertes Thema.
A verkauft eine Droge in seinem Onlineshop, wobei der Besitz und Verkauf in seinem EU-Land legal ist, wo auch sein Firmensitz ist. Die meisten seiner Käufer kommen jedoch aus Deutschland, wo die Substanz illegal ist und unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt. Er verschickt die Droge unter einem Deckmantel nach Deutschland an seine Käufer.
Meine Frage: Macht sich A strafbar? Eventuell wegen Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn ja wie hoch kann die Strafe maximal ausfallen? Laut offiziellen Firmenumsätzen verkauft A die Substanz seit einigen Jahren online weiter und erzielt damit jährlich einen sehr hohen Umsatz.
A verkauft die Substanz in seinem Online-Shop geschickt und nicht explizit als Droge. Er verkauft sie jedoch hunderte Male im Jahr und müsste wissen, dass sie in Deutschland illegal ist. Eine einfache Google-Suche reicht aus, um das herauszufinden.
Mir ist klar, dass sich der Käufer strafbar macht, aber macht sich A nicht auch strafbar? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Bei dem Gerichtsprozess wurde das Urteil vertagt, daher kenne ich das Ergebnis noch nicht. Das ganze ist allerdings ein schwieriges Thema, es gibt wenige Urteile zu dem Thema.
ich hatte letztens ein Praktikum bei einem Gericht und habe einem Prozess beigewohnt, aber ich habe das einfach nicht verstanden. Könnte mir jemand das besser erläutern? Es geht um ein kompliziertes Thema.
A verkauft eine Droge in seinem Onlineshop, wobei der Besitz und Verkauf in seinem EU-Land legal ist, wo auch sein Firmensitz ist. Die meisten seiner Käufer kommen jedoch aus Deutschland, wo die Substanz illegal ist und unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt. Er verschickt die Droge unter einem Deckmantel nach Deutschland an seine Käufer.
Meine Frage: Macht sich A strafbar? Eventuell wegen Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn ja wie hoch kann die Strafe maximal ausfallen? Laut offiziellen Firmenumsätzen verkauft A die Substanz seit einigen Jahren online weiter und erzielt damit jährlich einen sehr hohen Umsatz.
A verkauft die Substanz in seinem Online-Shop geschickt und nicht explizit als Droge. Er verkauft sie jedoch hunderte Male im Jahr und müsste wissen, dass sie in Deutschland illegal ist. Eine einfache Google-Suche reicht aus, um das herauszufinden.
Mir ist klar, dass sich der Käufer strafbar macht, aber macht sich A nicht auch strafbar? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Bei dem Gerichtsprozess wurde das Urteil vertagt, daher kenne ich das Ergebnis noch nicht. Das ganze ist allerdings ein schwieriges Thema, es gibt wenige Urteile zu dem Thema.
17.07.2024, 15:44
"müsste wissen" hat die StA hoffentlich nicht formuliert, sonst hätte die Anklage nicht zugelassen werden dürfen ;)
Also, unterstellt dass der Vorsatz nachweisbar ist, scheint mir das erstmal unproblematisch, weil das unerlaubte Handeltreiben erst in Inland, §§ 3, 9 StGB beendet ist und deutsches Strafrecht mithin anwendbar (vgl. https://research.wolterskluwer-online.de...b18eebff30).
Ob das im Ausland auch strafbar ist, ist erstmal egal (Afghanistan...).
Wenn es innerhalb der EU ist, muss man über die Warenverkehrsfreiheit nachdenken, aber die dürfte hier wohl einschränkrbar sein.
Also, unterstellt dass der Vorsatz nachweisbar ist, scheint mir das erstmal unproblematisch, weil das unerlaubte Handeltreiben erst in Inland, §§ 3, 9 StGB beendet ist und deutsches Strafrecht mithin anwendbar (vgl. https://research.wolterskluwer-online.de...b18eebff30).
Ob das im Ausland auch strafbar ist, ist erstmal egal (Afghanistan...).
Wenn es innerhalb der EU ist, muss man über die Warenverkehrsfreiheit nachdenken, aber die dürfte hier wohl einschränkrbar sein.