02.05.2024, 10:38
Guten Morgen,
mir wird immer noch nicht genau klar, wann wir es mit einer Klageänderung haben, die wir vorrangig nach § 264 ZPO behandeln und wann nach § 263 ZPO. Ist es einfach damit begründbar, dass sich bei § 264 ZPO der Streitgegenstand nicht ändert und bei den anderen Fällen schon? Weil im Prinzip ändert sich ja auch der Streitgegenstand, wenn wir iRe Erledigung bspw. auf eine FK umstellen, obgleich hier dann § 264 Nr. 2 ZPO gilt?
Danke schonmal für eure Antworten und Hilfe!
mir wird immer noch nicht genau klar, wann wir es mit einer Klageänderung haben, die wir vorrangig nach § 264 ZPO behandeln und wann nach § 263 ZPO. Ist es einfach damit begründbar, dass sich bei § 264 ZPO der Streitgegenstand nicht ändert und bei den anderen Fällen schon? Weil im Prinzip ändert sich ja auch der Streitgegenstand, wenn wir iRe Erledigung bspw. auf eine FK umstellen, obgleich hier dann § 264 Nr. 2 ZPO gilt?
Danke schonmal für eure Antworten und Hilfe!
02.05.2024, 21:46
264 regelt leider Unterschiedliches:
Ziff. 1 stellt klar, dass das keine Klageänderung ist (weil der Streitgegenstand unverändert bleibt).
Ziff. 2 und 3 fingiert, dass die genannten Fälle der Klageänderung keine sind, um sie zu privilegieren.
Ziff. 1 stellt klar, dass das keine Klageänderung ist (weil der Streitgegenstand unverändert bleibt).
Ziff. 2 und 3 fingiert, dass die genannten Fälle der Klageänderung keine sind, um sie zu privilegieren.