• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Ref Hessen: Spätere "Flucht" aus der privaten Krankenversicherung?
Antworten

 
Ref Hessen: Spätere "Flucht" aus der privaten Krankenversicherung?
Gast8787
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2024
#1
09.04.2024, 10:14
Hallo zusammen, 

ich stelle mir aktuell die Frage nach der richtigen Krankenversicherung während des Referendariats in Hessen. Soweit ich das richtig mitbekommen habe, sind die meisten Referendare in Hessen ja privatversichert, da das wegen dem Beamtenverhältnis einfach günstiger ist. Da ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit bestimmten Hürden verbunden ist (Arbeitslosengeld I/Jahresverdienst unter ca. 69.000 Euro), wollte ich gerne mal nach Erfahrungsberichten von Referendaren aus Hessen fragen, wie ihr wieder in die GKV gekommen seid, da das Problem vermutlich viele betrifft? 
Man zahlt über das Referendariat als Beamter auf Widerruf ja nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein, sodass die Möglichkeit auf Arbeitslosengeld wegfällt (außer man hat eine kontinuierliche Nebentätigkeit und zahlt so in die Arbeitslosenversicherung ein). Und der Jahresverdienst unter 69.000 Euro schließt einen Einstieg in eine GK ja praktisch aus, sodass eigentlich nur eine Teilzeitstelle/Wismit-Stelle in Frage kommt. 
Wie habt ihr das Problem praktisch gelöst? Würde nur sehr ungern später feststellen, dass ich in der privaten Versicherung "feststecke".

Freue mich sehr über Rückmeldung! :)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2024, 10:15 von Gast8787.)
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Luis1904
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2024
#2
10.04.2024, 10:06
Die Frage lässt sich pauschal ohne details des einzelfalls nicht einfach beantworten, aber der wichtigste Tipp ist, sprich mit deiner GKV und lass dir deren Beratung schriftlich zusenden. Generell gilt so weit ich weiß folgendes: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V können Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V versicherungsfrei sind sich freiwillig in der GKV versichern unabhängig davon, wie man zuvor versichert war. Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben dabei unberücksichtigt. Du kannst versuchen dir von deiner GKV schriftlich bestätigen zu lassen, dass bei dir so ein Fall vorliegt. Alternativ fällst du nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V  automatisch in die Versicherungspflicht in der GKV zurück wenn du nach dem Ref kurzzeitig ALG I beziehst (ob das der Fall ist hängt von deiner Nebentätigkeit ab). Zudem kannst du auch für ein paar Monate in Teilzeit als WiMi o.ä. arbeiten und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Viele GKVs lassen einen dan wohl bereits nach 3 Monaten wechseln.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.2024, 10:36 von Luis1904.)
Suchen
Zitieren
July
Member
**
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
#3
10.04.2024, 19:11
Falls du erwägen solltest für die Zeit im Ref in der GKV zu bleiben und dich dort freiwillig zu versichern gibt es in Hessen die Möglichkeit von der Beihilfe Leistungen bis zur Hälfte der monatlichen Beiträge zur GKV zurück zu bekommen. Voraussetzung ist dann aber, dass du in der Zeit entsprechende Behandlungskosten anfallen welche von wer GKV bezahlt werden. 

Je nach dem kann sich das im Einzelfall lohnen, insbesondere wenn man Vorerkrankungen mitbringt.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus