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  5. Ref in Berlin oder Hessen?
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Ref in Berlin oder Hessen?
ama030069
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#1
18.03.2024, 14:12
Hallo liebe Leute,

habe mein erstes Examen in Berlin gemacht, komme aber aus dem Rhein-Main-Gebiet und stehe nun vor der Entscheidung, ob ich das zweite Examen in Berlin oder Hessen absolvieren möchte. 

Wichtigstes Kriterium, so blöd sich das anhört, ist natürlich möglichst das vb. Gibt es da Tendenzen, wo es "leichter" ist?

Fachlich gab es in Berlin kein Arbeitsrecht, weshalb mir die AWR-Klausur später etwas Sorgen bereiten könnte. Andererseits habe ich das Gefühl, dass das Drumherum in Hessen für mich etwas einfacher ist.

Habt ihr Empfehlungen bzw. weitere Tipps in Bezug auf die Wahl des Ortes für das Ref.

LG
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
ForumBenutzer
Member
***
Beiträge: 215
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2023
#2
18.03.2024, 15:48
Also die Vergütung ist in Hessen wohl besser mit dem beamtenstatus und pkv etc. Aber die Statistiken sind hier nicht soo rosig wie in anderen Bundesländern und man darf nicht vergessen das durch FFM sehr viele gute Juristen hier sind (viele Kanzleien unternehmen usw). Also viel Konkurrenz
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lextalionis
Junior Member
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Beiträge: 9
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#3
18.03.2024, 15:51
Ich würde noch einwerfen, dass die Wartezeiten in Berlin doch recht immens sein können!
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Staatsfeind #1
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 9
Registriert seit: Jun 2022
#4
31.03.2024, 03:19
Zitat:Fachlich gab es in Berlin kein Arbeitsrecht, weshalb mir die AWR-Klausur später etwas Sorgen bereiten könnte.

Wie ist das zu verstehen, wird Arbeitsrecht etwa in Berlin (und Brandenburg) nicht abgefragt? Und das weder im ersten noch im zweiten Examen? Wie sieht es mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht aus?

In dem Berliner JAG steht zum Zivilrecht tatsächlich nur drin, dass "die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts" abgefragt werden. Und es lassen sich gute Grunde dafür anführen, dass das Arbeitsrecht ebenso wie das Handels- und Gesellschaftsrecht kein Kernbestandteil des Bürgerlichen Rechts ist.

Aber in der JAO sieht es dann schon anders aus. Dort sind (wie vermutlich in jedem anderen Bundesland auch) diese Nebengebiete dann doch wieder als Prüfungsstoff aufgeführt. Außerdem nimmt Berlin doch (mit zumindest 2 Klausuren im Zivilrecht) am Ringtausch mit den anderen Bundesländern teil. Dann verstehe ich nicht, wie Berlin es schaffen sollte, diese Nebengebiete de facto nicht abzufragen. Und das entgegen der eigenen Prüfungsordnung?!
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