• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Titelgegenklage - Teilnichtigkeit?
Antworten

 
Titelgegenklage - Teilnichtigkeit?
Hohenheim
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2024
#1
09.03.2024, 20:26
Hallo ihr Lieben,

ich hab vor kurzem eine Klausur geschrieben, in der es unter anderem um eine Titelgegenklage ging. Die war bezogen auf einen Vergleich zwischen den Parteien, von denen einige Teile problematisch waren (es ging um Unbestimmbarkeit verschiedener Nummern in diesem Vergleich). Ich dachte mir in der Klausur, dass wenn ein Teil des Vergleichs unbestimmt und deswegen unwirksam wäre, ich den anderen Teil nicht entscheiden müsste, weil Teilnichtigkeit zu Gesamtnichtigkeit führen würde, also § 139 BGB. Offensichtlich war das Unsinn, ich kann aber nicht so richtig erkennen warum. Habt ihr da Ideen? Vielen Dank bereits im Voraus für eure Ideen :).
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
09.03.2024, 20:44
Unsinn ist das sicher nicht.

Aus Klausursicht bräuchte es aber dann ein Hilfsgutachten.

Sicher, dass es überhaupt Titelgegenklage war? Normalerweise wird der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs ja im alten Prozess geklärt.
Suchen
Zitieren
Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
***
Beiträge: 202
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#3
10.03.2024, 12:47
(09.03.2024, 20:44)Praktiker schrieb:  Unsinn ist das sicher nicht.

Aus Klausursicht bräuchte es aber dann ein Hilfsgutachten.

Sicher, dass es überhaupt Titelgegenklage war? Normalerweise wird der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs ja im alten Prozess geklärt.

Die Unbestimmtheit des Prozessvergleichs wird mit der Titelgegenklage geltend gemacht, der alte Rechtsstreit ist nicht fortzuführen, da hat OP also schon recht. 

Ansonsten: War es ein Vergleich ohne salvatorische Klausel? In der beschriebenen Konstellation war es mE aber egal, ob nur Teil- oder Gesamtunwirksamkeit vorlag, da mit der Titelgegenklage eine Teilunwirksamkeit ebenso geltend gemacht werden kann und du als Gericht/Klausurbearbeiter in deinem Urteil ja dennoch den gesamten Vergleich prüfen kannst, solange der Antrag nicht beschränkt gestellt war.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
10.03.2024, 17:50
(10.03.2024, 12:47)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:  
(09.03.2024, 20:44)Praktiker schrieb:  Unsinn ist das sicher nicht.

Aus Klausursicht bräuchte es aber dann ein Hilfsgutachten.

Sicher, dass es überhaupt Titelgegenklage war? Normalerweise wird der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs ja im alten Prozess geklärt.

Die Unbestimmtheit des Prozessvergleichs wird mit der Titelgegenklage geltend gemacht, der alte Rechtsstreit ist nicht fortzuführen, da hat OP also schon recht. 

Naja, kommt drauf an, ob die Parteien die prozessbeendigende Wirkung in Zweifel ziehen oder nicht, https://openjur.de/u/662870.html
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus