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Verbesserungsversuch sinnvoll?
Obi-Law_Kenobi
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2023
#1
16.12.2023, 01:24
Hallo Zusammen, 

habe das 1. StEx geschafft und komme insgesamt auf 11,05p (staatl.: 10,00p). Mir ist bewusst, dass das Ergebnis ordentlich ist, aber auf die erste Freude kommt gerade die Unsicherheit auf, ob sich ein Verbesserungsversuch vielleicht noch lohnen würde. Will das Ref in Hamburg absolvieren und dort auch als WissMit arbeiten. Eine Promotion spricht mich auch noch an und für die Praxis reizen mich der Anwaltsberuf sowie das Richteramt. 

Habe mir auch schon eine Pro/Contra Liste geschrieben und im "Pro"-Abteil habe ich eigentlich nur "Könnte besser laufen" stehen, aber es spricht schon viel dagegen. U.A. bin ich angesichts der passablen, aber nicht umwerfenden Klausurergebnisse (8,33p) extrem motiviert, im Ref ordentlich reinzuhauen und ggf. auch auf einen Nebenerwerb zu verzichten, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu haben. In eine Verbesserung könnte ich natürlich relativ entspannt gehen, aber anstrengend wäre es trotzdem und im schlimmsten Fall käme nicht viel dabei rum und ich würde die gerade vorherrschende Motivation einbüßen. 

Nach meinen aktuellen Infos wird der Schwerpunkt nicht grundsätzlich von Kanzleien rausgerechnet und der Arbeitsmarkt soll für den Nachwuchs angeblich auch angenehmer werden in diesem Jahrzehnt. Was mir noch Sorgen bereitet ist, dass im Rahmen einer Bewerbung auf das Richteramt je nach Bundesland wohl auch die Einzelnoten angefragt werden und ich im 1. StEx schriftlich knapp hinter dem Prädikat zurückgeblieben bin. Da ich bis zur Examensvorbereitung eher entspannt unterwegs war, bin ich mir für eine Verbesserung nicht zu schade, aber wenn ein paar Kommastellen oder ein Pünktchen nicht viel bringen würde, kann ich meine Energie auch in eine WissMit Stelle und etwas Vorbereitung für's Ref stecken, um da möglichst gut abzuschneiden. Die Kosten-Nutzen-Rechnung sollte schon einigermaßen aufgehen.

Was sind da so eure Eindrücke, gerade aus Erfahrung in der Praxis? Es gibt natürlich immer bessere Noten, aber mit einem positiven Auftreten sollte es bei der Jobsuche oder auch bei der Suche nach einer Promotion keine gravierenden Probleme geben, oder? Hamburg stelle ich mir angesichts des hohen Notenniveaus relativ kompetitiv vor, aber letztendlich müsste ich sowieso die eigene Lernkurve im Blick behalten und ein bisschen Motivation lässt sich dadurch ja auch gewinnen.
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Unheilig
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2023
#2
16.12.2023, 08:51
8,3 schriftlich haben ein Geschmäckle, wenn Du die Notenübersicht vorlegst.
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EinfachesRecht
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#3
15.01.2024, 12:01
(16.12.2023, 08:51)Unheilig schrieb:  8,3 schriftlich haben ein Geschmäckle, wenn Du die Notenübersicht vorlegst.

So ein Bullshit. Soweit ich weiß, stehen in allen BL in Deutschland nur die staatliche Endnote, der Schwerpunkt und die Gesamtnote auf dem Zeugnis der ersten juristischen Prüfung. Keine Sau fragt nach den schriftlichen Noten und keine Sau interessiert es, ob da 0,7 zum Prädikat gefehlt haben.

Investiere Deine Energie in wichtigere Sachen. Die Notenübersicht wird nicht verlangt - von keinem RA oder Prof. dieser Welt. Spar Dir den Verbesserungsversuch, es sei denn Du willst den nebenbei einfach nochmal "mitnehmen", oder Dein Ehrgeiz kickt und Du willst unbedingt ins "gut".
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Intimfeind
Junior Member
**
Beiträge: 42
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2023
#4
15.01.2024, 12:36
(15.01.2024, 12:01)EinfachesRecht schrieb:  
(16.12.2023, 08:51)Unheilig schrieb:  8,3 schriftlich haben ein Geschmäckle, wenn Du die Notenübersicht vorlegst.

So ein Bullshit. Soweit ich weiß, stehen in allen BL in Deutschland nur die staatliche Endnote, der Schwerpunkt und die Gesamtnote auf dem Zeugnis der ersten juristischen Prüfung. Keine Sau fragt nach den schriftlichen Noten und keine Sau interessiert es, ob da 0,7 zum Prädikat gefehlt haben.

Investiere Deine Energie in wichtigere Sachen. Die Notenübersicht wird nicht verlangt - von keinem RA oder Prof. dieser Welt. Spar Dir den Verbesserungsversuch, es sei denn Du willst den nebenbei einfach nochmal "mitnehmen", oder Dein Ehrgeiz kickt und Du willst unbedingt ins "gut".

Habe auch noch nie gehört, dass jemand nach den Klausurnoten gefragt hätte (außer bevor die mündliche Prüfung stattgefunden hat, wenn z. B. der Prof, bei dem man arbeitet/gearbeitet hat fragt, wie das Examen lief…).
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guga
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.360
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#5
15.01.2024, 12:59
Justiz BW will die Notenübersicht bei der Bewerbung haben  Nervous (glaube aber nur fürs 2. Examen)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2024, 13:00 von guga.)
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 245
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#6
15.01.2024, 13:00
(15.01.2024, 12:01)EinfachesRecht schrieb:  
(16.12.2023, 08:51)Unheilig schrieb:  8,3 schriftlich haben ein Geschmäckle, wenn Du die Notenübersicht vorlegst.

So ein Bullshit. Soweit ich weiß, stehen in allen BL in Deutschland nur die staatliche Endnote, der Schwerpunkt und die Gesamtnote auf dem Zeugnis der ersten juristischen Prüfung. Keine Sau fragt nach den schriftlichen Noten und keine Sau interessiert es, ob da 0,7 zum Prädikat gefehlt haben.

Investiere Deine Energie in wichtigere Sachen. Die Notenübersicht wird nicht verlangt - von keinem RA oder Prof. dieser Welt. Spar Dir den Verbesserungsversuch, es sei denn Du willst den nebenbei einfach nochmal "mitnehmen", oder Dein Ehrgeiz kickt und Du willst unbedingt ins "gut".
Erstmal Glückwunsch zu deinen 15 Punkten mündlich!

Ich kann mich meinem Vorredner in der Hinsicht, dass 8,3 schriftlich absolut kein Problem sind, erst Recht wenn du staatlich locker auf ein Prädikat gekommen bist, nur anschließen.

Bezüglich der darauf folgenden Aussage kann man jedoch diskutieren. 

Ich würde deine Liste gerne um Pros ergänzen:

- dir fehlt zunächst nicht mehr sehr viel um (mit Schwerpunkt) auf das "gut" zu kommen
- du kannst mit viel weniger Stress in den Verbesserungsversuch gehen (du hast nichts zu verlieren und bist bereits gut aufgestellt!)
- du hast eine zweite Chance Klausuren zu kriegen die dir sehr gut liegen
- du kannst deinen Lehrplan umstellen, bspw. nur noch deine bisher verwendeten Karteikarten/ Widerholungsunterlagen durchgehen und deinen Fokus auf 3 Klausuren die Woche legen (die du natürlich nicht alle ausschreiben musst)
- ich kenne persönlich Leute die mit knapp 10 Punkten aus dem Examen gekommen sind und trotzdem nochmal den Verbesserungsversuch wahrgenommen haben und dann völlig unerwartet nochmal eine wesentliche Verbesserung rausgeholt haben

Dagegen spricht natürlich der Aufwand und der Stress, der sich aber m.E.n. im Rahmen hält, insbesondere im Vergleich mit der vorherige Examensvorbereitung und die Tatsache, dass du schon eine Note hast mit der dir fast alle Türen offen stehen.

Viel Erfolg bei deiner Entscheidung und alles gute für deine weitere Karriere!
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nachdenklich
Senior Member
****
Beiträge: 497
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2023
#7
28.01.2024, 12:06
(15.01.2024, 12:36)Intimfeind schrieb:  
(15.01.2024, 12:01)EinfachesRecht schrieb:  
(16.12.2023, 08:51)Unheilig schrieb:  8,3 schriftlich haben ein Geschmäckle, wenn Du die Notenübersicht vorlegst.

So ein Bullshit. Soweit ich weiß, stehen in allen BL in Deutschland nur die staatliche Endnote, der Schwerpunkt und die Gesamtnote auf dem Zeugnis der ersten juristischen Prüfung. Keine Sau fragt nach den schriftlichen Noten und keine Sau interessiert es, ob da 0,7 zum Prädikat gefehlt haben.

Investiere Deine Energie in wichtigere Sachen. Die Notenübersicht wird nicht verlangt - von keinem RA oder Prof. dieser Welt. Spar Dir den Verbesserungsversuch, es sei denn Du willst den nebenbei einfach nochmal "mitnehmen", oder Dein Ehrgeiz kickt und Du willst unbedingt ins "gut".

Habe auch noch nie gehört, dass jemand nach den Klausurnoten gefragt hätte (außer bevor die mündliche Prüfung stattgefunden hat, wenn z. B. der Prof, bei dem man arbeitet/gearbeitet hat fragt, wie das Examen lief…).

Falsch. Ein guter Bekannter wurde im Rahmen seiner Bewerbung (knappes befriedigend im Zweiten) seitens der Kanzlei nach den einzelnen Noten gefragt :). Die wollten explizit die Noten von ZR wissen, Strafrecht hat die aber 0 interessiert. Kleinere (12 RAe), in der Region allerdings renommierte Kanzlei. Das Erste war vom Kollegen im VB Bereich.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2024, 12:18 von nachdenklich.)
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JaM1e
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Beiträge: 18
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Registriert seit: Nov 2023
#8
28.01.2024, 12:13
Das ist ja eine richtig dämliche einstellungspraxis. Ich meine da kann man dann auch gleich noch mitteilen, was in den einzelnen Klausuren geprüft wurde. Oh sie haben hier in handelsrechtlichen Klausur nur 4 und in der Familienrechtsklausr 18 Punkte? Nein, dann nehmen wir sie nicht, sie können ja offensichtlich kein Handelsrecht.
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nachdenklich
Senior Member
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Beiträge: 497
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2023
#9
28.01.2024, 12:15
(28.01.2024, 12:13)JaM1e schrieb:  Das ist ja eine richtig dämliche einstellungspraxis. Ich meine da kann man dann auch gleich noch mitteilen, was in den einzelnen Klausuren geprüft wurde. Oh sie haben hier in handelsrechtlichen Klausur nur 4 und in der Familienrechtsklausr 18 Punkte? Nein, dann nehmen wir sie nicht, sie können ja offensichtlich kein Handelsrecht.

Finde ich auch sehr seltsam. War allerdings eine Initiativbewerbung, vllt lag das ja daran.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2024, 12:15 von nachdenklich.)
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Hessin123
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Registriert seit: Oct 2021
#10
02.02.2024, 08:15
Ich finde es total sinnlos den Verbesserungsversuch zu machen
Dein Examen ist gut und damit verbaust du dir nichts. 
Außerdem ist das Examen auf das alle Wert legen das 2.
Dich retten auch 15p im ersten nicht, wenn das 2. nur 7p werden aber umgekehrt retten dich 15p im zweiten sehr wohl, wenn das erste nur 5 sind.
Ich würde mich definitiv aufs Ref und das 2. Examen vorbereiten anstatt meine Energie in den Verbesserungsversuch zu stecken.
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