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  5. ,,Gnadenversuch NRW"
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,,Gnadenversuch NRW"
GastNRW2023
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 13
Registriert seit: Oct 2023
#1
01.11.2023, 21:05
Kennt jemand die Voraussetzungen für den dritten Versuch in NRW? Kann man mit diesem rechnen oder wird der dritte Versuch nur in Ausnahmefällen genehmigt? 

Nach dem neuen JAG NRW ist dies nunmehr eine gebundene Entscheidung bei Vorliegen der Vsstz. 

Mich interessiert jedochdie Rechtslage nach dem alten JAG, nach der dem Präsidenten Ermessen zusteht, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#2
01.11.2023, 21:54
Was ich bisher gehört habe, wurde der 3. Versuch regelmäßig gewährt
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CCLaw_NRW
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#3
21.11.2023, 17:24
Hast du Lust dich diesbezüglich einmal auszutauschen? Was ich bisher von einigen gehört habe, ist, dass er nur in Fällen, wo jemand durch einen Täuschungsversuch aufgefallen ist, nicht gewährt wird. Geschaut wird wohl auch auf das Zeugnis des Einzelausbilders sowie die Zeugnisse der Ausbilder im EVD.
Wann denkst du wirst du den Antrag stellen? Hab gelesen, dass einige die Frist auskosten, um die 3 Monate Vorbereitungszeit noch mitzunehmen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2023, 17:49 von CCLaw_NRW.)
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