16.09.2023, 15:37
Hallo Leute,
wie und auf welcher Grundlage erfolgt eigentlich die Auszahlung einer Umsatzbeteiligung? Bekomme ich z.B für den über 120.000 Euro hinausgehenden Umsatz 20 %, weiß ich ja erst nach einem Jahr, wie viel ich tatsächlich Umsatz gemacht habe. Berechnet sich das Gehalt dann also nach dem Ergebnis des vorherigen Jahres, sodass ich erstmal ein Jahr zum bisherigen Lohn arbeiten muss? Ich hoffe ihr versteht, was ich meine... ? schon mal danke für eure Antworten. Liebe Grüße
wie und auf welcher Grundlage erfolgt eigentlich die Auszahlung einer Umsatzbeteiligung? Bekomme ich z.B für den über 120.000 Euro hinausgehenden Umsatz 20 %, weiß ich ja erst nach einem Jahr, wie viel ich tatsächlich Umsatz gemacht habe. Berechnet sich das Gehalt dann also nach dem Ergebnis des vorherigen Jahres, sodass ich erstmal ein Jahr zum bisherigen Lohn arbeiten muss? Ich hoffe ihr versteht, was ich meine... ? schon mal danke für eure Antworten. Liebe Grüße
17.09.2023, 09:38
(16.09.2023, 15:37)Meier (MV) schrieb: Hallo Leute,
wie und auf welcher Grundlage erfolgt eigentlich die Auszahlung einer Umsatzbeteiligung? Bekomme ich z.B für den über 120.000 Euro hinausgehenden Umsatz 20 %, weiß ich ja erst nach einem Jahr, wie viel ich tatsächlich Umsatz gemacht habe. Berechnet sich das Gehalt dann also nach dem Ergebnis des vorherigen Jahres, sodass ich erstmal ein Jahr zum bisherigen Lohn arbeiten muss? Ich hoffe ihr versteht, was ich meine... ? schon mal danke für eure Antworten. Liebe Grüße
Genau, abgerechnet wird am Anfang des nächsten Jahres, wenn feststeht, wie viel Umsatz du erzielt hast.
17.09.2023, 10:11
Was aber auch kein Problem ist, weil du ja zudem ein Fixgehalt bekommst. Also Fixgehalt monatlich + Bonus jährlich.
Wie ein Bonus hingegen berechnet wird, da gibt es keine Grenzen. Von prozentualen Beteiligungen am Umsatz (ohne oder mit Schwelle), Stundenabhängig, Kanzleierfolg, oder eine Kombi aus verschiedenen Faktoren, da ist alles möglich.
Wie ein Bonus hingegen berechnet wird, da gibt es keine Grenzen. Von prozentualen Beteiligungen am Umsatz (ohne oder mit Schwelle), Stundenabhängig, Kanzleierfolg, oder eine Kombi aus verschiedenen Faktoren, da ist alles möglich.
18.09.2023, 09:03
Danke für die Antworten.

22.04.2025, 23:15
Ich wollte gern das Thema noch einmal aufgreifen:
Natürlich sind Umsatzbeteiligungen individuell aushandelbar. Dennoch würde ich mich interessieren, welche Parameter vielleicht typisch(er) sind, also ab welcher Faktor des Bruttogehalts welcher Beteiligungsanteil realistisch ist? Insbesondere in einer auf Wirtschaftsrecht/Arbeitsrecht fokussierten Kleinkanzlei (5 Berufsträger).
Vielleicht hat jemand ja sogar eine Beispielsklausel aus seinem/ihren Arbeitsvertrag?
Danke schön!
Natürlich sind Umsatzbeteiligungen individuell aushandelbar. Dennoch würde ich mich interessieren, welche Parameter vielleicht typisch(er) sind, also ab welcher Faktor des Bruttogehalts welcher Beteiligungsanteil realistisch ist? Insbesondere in einer auf Wirtschaftsrecht/Arbeitsrecht fokussierten Kleinkanzlei (5 Berufsträger).
Vielleicht hat jemand ja sogar eine Beispielsklausel aus seinem/ihren Arbeitsvertrag?
Danke schön!
23.04.2025, 09:08
Ich habe mal bei einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten kleinen Kanzlei (glaube es waren sechs Berufsträger) das Angebot bekommen: Fixgehalt 70.000 EUR und Umsatzbeteiligung = Bruttogehalt x 2 und ab dieser Schwelle dann 10 %. Also ab 140.000 EUR Umsatz hätte ich von allem, was darüber hinausgeht, 10 % erhalten. Dann habe ich mal von anderen Kanzleien auch mal gehört, dass die Umsatzbeteiligung erst ab einer Schwelle von 200.000 EUR beginnt. Konkret würde ich mal so schauen, ab welchem Umsatz du für die Kanzlei rentabel bist und mich daran orientieren.
23.04.2025, 11:31
Rein aus Interesse würde mich auch interessieren, ob ein umsatzbezogener Bonus sich an den geschriebenen Rechnungen oder an den bis dahin tatsächlich auch gezahlten Rechnungen orientiert. Irgendwoher muss die Kanzlei das Geld ja nehmen.
23.04.2025, 14:33
meine Erfahrung aus 1 Anstellung als RA und Angeboten, die ich danach erhalten habe: sehr unterschiedlich
Meine Regelung als RA (kleine Kanzlei 2 Berufsträger) war, dass ich in den ersten 3 Jahren eine Umsatzbeteiligung an dem Umsatz der Kanzlei hatte (von 2 auf 5% steigend) und danach hätte ich auf meinen eigenen Umsatz 15% bekommen.
Angebote von Kanzleien danach sehr häufig x% auf einen Y% übersteigenden Betrag. Je höher Y desto höher auch x.
Meine Regelung als RA (kleine Kanzlei 2 Berufsträger) war, dass ich in den ersten 3 Jahren eine Umsatzbeteiligung an dem Umsatz der Kanzlei hatte (von 2 auf 5% steigend) und danach hätte ich auf meinen eigenen Umsatz 15% bekommen.
Angebote von Kanzleien danach sehr häufig x% auf einen Y% übersteigenden Betrag. Je höher Y desto höher auch x.
23.04.2025, 15:48
(23.04.2025, 11:31)Greif schrieb: Rein aus Interesse würde mich auch interessieren, ob ein umsatzbezogener Bonus sich an den geschriebenen Rechnungen oder an den bis dahin tatsächlich auch gezahlten Rechnungen orientiert. Irgendwoher muss die Kanzlei das Geld ja nehmen.
Nur gezahlte Rechnungen. Und nur der Nettobetrag.