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Umsatzbeteiligung
Meier (MV)
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2022
#1
16.09.2023, 15:37
Hallo Leute, 

wie und auf welcher Grundlage erfolgt eigentlich die Auszahlung einer Umsatzbeteiligung? Bekomme ich z.B für den über 120.000 Euro hinausgehenden Umsatz 20 %, weiß ich ja erst nach einem Jahr, wie viel ich tatsächlich Umsatz gemacht habe. Berechnet sich das Gehalt dann also nach dem Ergebnis des vorherigen Jahres, sodass ich erstmal ein Jahr zum bisherigen Lohn arbeiten muss? Ich hoffe ihr versteht, was ich meine... ? schon mal danke für eure Antworten. Liebe Grüße
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Hans123
Member
***
Beiträge: 91
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#2
17.09.2023, 09:38
(16.09.2023, 15:37)Meier (MV) schrieb:  Hallo Leute, 

wie und auf welcher Grundlage erfolgt eigentlich die Auszahlung einer Umsatzbeteiligung? Bekomme ich z.B für den über 120.000 Euro hinausgehenden Umsatz 20 %, weiß ich ja erst nach einem Jahr, wie viel ich tatsächlich Umsatz gemacht habe. Berechnet sich das Gehalt dann also nach dem Ergebnis des vorherigen Jahres, sodass ich erstmal ein Jahr zum bisherigen Lohn arbeiten muss? Ich hoffe ihr versteht, was ich meine... ? schon mal danke für eure Antworten. Liebe Grüße

Genau, abgerechnet wird am Anfang des nächsten Jahres, wenn feststeht, wie viel Umsatz du erzielt hast.
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 649
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#3
17.09.2023, 10:11
Was aber auch kein Problem ist, weil du ja zudem ein Fixgehalt bekommst. Also Fixgehalt monatlich + Bonus jährlich. 

Wie ein Bonus hingegen berechnet wird, da gibt es keine Grenzen. Von prozentualen Beteiligungen am Umsatz (ohne oder mit Schwelle), Stundenabhängig, Kanzleierfolg, oder eine Kombi aus verschiedenen Faktoren, da ist alles möglich.
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Meier (MV)
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2022
#4
18.09.2023, 09:03
Danke für die Antworten.  DaumenHoch
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2023, 09:03 von Meier (MV).)
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NoNameAnwalt
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2025
#5
22.04.2025, 23:15
Ich wollte gern das Thema noch einmal aufgreifen:

Natürlich sind Umsatzbeteiligungen individuell aushandelbar. Dennoch würde ich mich interessieren, welche Parameter vielleicht typisch(er) sind, also ab welcher Faktor des Bruttogehalts welcher Beteiligungsanteil realistisch ist? Insbesondere in einer auf Wirtschaftsrecht/Arbeitsrecht fokussierten Kleinkanzlei (5 Berufsträger).

Vielleicht hat jemand ja sogar eine Beispielsklausel aus seinem/ihren Arbeitsvertrag?

Danke schön!
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Lexfori
Junior Member
**
Beiträge: 38
Themen: 5
Registriert seit: Feb 2025
#6
23.04.2025, 09:08
Ich habe mal bei einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten kleinen Kanzlei (glaube es waren sechs Berufsträger) das Angebot bekommen: Fixgehalt 70.000 EUR und Umsatzbeteiligung = Bruttogehalt x 2 und ab dieser Schwelle dann 10 %. Also ab 140.000 EUR Umsatz hätte ich von allem, was darüber hinausgeht, 10 % erhalten. Dann habe ich mal von anderen Kanzleien auch mal gehört, dass die Umsatzbeteiligung erst ab einer Schwelle von 200.000 EUR beginnt. Konkret würde ich mal so schauen, ab welchem Umsatz du für die Kanzlei rentabel bist und mich daran orientieren.
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Greif
Member
***
Beiträge: 121
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#7
23.04.2025, 11:31
Rein aus Interesse würde mich auch interessieren, ob ein umsatzbezogener Bonus sich an den geschriebenen Rechnungen oder an den bis dahin tatsächlich auch gezahlten Rechnungen orientiert. Irgendwoher muss die Kanzlei das Geld ja nehmen.
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Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 704
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#8
23.04.2025, 14:33
meine Erfahrung aus 1 Anstellung als RA und Angeboten, die ich danach erhalten habe: sehr unterschiedlich

Meine Regelung als RA (kleine Kanzlei 2 Berufsträger) war, dass ich in den ersten 3 Jahren eine Umsatzbeteiligung an dem Umsatz der Kanzlei hatte (von 2 auf 5% steigend)  und danach hätte ich auf meinen eigenen Umsatz 15% bekommen. 

Angebote von Kanzleien danach sehr häufig x% auf einen Y% übersteigenden Betrag. Je höher Y desto höher auch x.
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Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 251
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#9
23.04.2025, 15:48
(23.04.2025, 11:31)Greif schrieb:  Rein aus Interesse würde mich auch interessieren, ob ein umsatzbezogener Bonus sich an den geschriebenen Rechnungen oder an den bis dahin tatsächlich auch gezahlten Rechnungen orientiert. Irgendwoher muss die Kanzlei das Geld ja nehmen.

Nur gezahlte Rechnungen. Und nur der Nettobetrag.
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