08.08.2023, 18:32
Findet das VwVG in NRW auf jeden vollzogenen bzw zu vollziehen VA Anwendung (außer PolG). Gibt es eine entsprechende Verweisungsnorm? Oder zieht man einfach den § 56 VwVG heran? Egal, ob VA nach dem OBG, StraßenWegeG, oder BauO?
Und wenn die Behörde einen Kostenbescheid erlässt, bedarf es dann eines Vorvetfahrens? Verstehe den § 110 Abs. 2 Nr 5 JustG NRW eigentlich so, dass es eines Vorverfahrens bedarf.
Und wenn die Behörde einen Kostenbescheid erlässt, bedarf es dann eines Vorvetfahrens? Verstehe den § 110 Abs. 2 Nr 5 JustG NRW eigentlich so, dass es eines Vorverfahrens bedarf.