09.07.2023, 18:37
Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch und wäre froh, wenn mir einer auf die Sprünge helfen könnte. In den Bewerbungsunterlagen für das Ref findet sich auch ein Bogen zu Vollstreckungsmaßnahmen. Dort lautet eine Textzeile "Eine Vermögensauskunft wurde nicht abgegeben". Das kreuze ich nicht an, oder? Ich müsste das nur ankreuzen, wenn ich zum Beispiel zur Abgabe einer Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher aufgefordert wurde und dem nicht nachgekommen wäre. Habe ich das richtig verstanden?
Zu finden auf S.6: https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/re...mplett.pdf
Danke und viele Grüße
ich stehe gerade auf dem Schlauch und wäre froh, wenn mir einer auf die Sprünge helfen könnte. In den Bewerbungsunterlagen für das Ref findet sich auch ein Bogen zu Vollstreckungsmaßnahmen. Dort lautet eine Textzeile "Eine Vermögensauskunft wurde nicht abgegeben". Das kreuze ich nicht an, oder? Ich müsste das nur ankreuzen, wenn ich zum Beispiel zur Abgabe einer Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher aufgefordert wurde und dem nicht nachgekommen wäre. Habe ich das richtig verstanden?
Zu finden auf S.6: https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/re...mplett.pdf
Danke und viele Grüße
09.07.2023, 18:55
Richtig, damit ist die Vermögensauskunft im Vollstreckungsverfahren (§ 802c ZPO) gemeint.
09.07.2023, 19:26
Das heißt aber, dass du es gerade ankreuzen musst, weil du keine Vermögensauskunft abgegeben hast. Es geht nicht nur um den spezielleren Fall, dass du dazu aufgefordert wurdest, dem aber nicht nachgekommen bist. Diesen deckt eher die Frage danach ab.
Die Fragen insgesamt zielen darauf ab, herauszufinden, ob irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen gegen dich laufen.
Die Fragen insgesamt zielen darauf ab, herauszufinden, ob irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen gegen dich laufen.
12.07.2023, 00:47
(09.07.2023, 19:26)Tylluan schrieb: Das heißt aber, dass du es gerade ankreuzen musst, weil du keine Vermögensauskunft abgegeben hast. Es geht nicht nur um den spezielleren Fall, dass du dazu aufgefordert wurdest, dem aber nicht nachgekommen bist. Diesen deckt eher die Frage danach ab.
Die Fragen insgesamt zielen darauf ab, herauszufinden, ob irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen gegen dich laufen.
So verstehe ich die Frage auch. Kein Vermögensauskunft abgegeben = Ankreuzen.
20.07.2023, 09:03
Ich habe auch eine Frage zur Bewerbung in Hessen: dort steht im Merkblatt, dass man den Antrag in zweifacher Ausfertigung abgeben muss. Weiter unten steht dann: "Dem Antrag ist beizufügen..." und dann bspw. Geburtsurkunde (zweifach). Bedeutet das, dass ich insgesamt vier Geburtsurkunden brauche? Und wie habt ihr das alles zusammengefügt, Antrag und dann alle Anlagen x 2 oder erst beide Anträge und dann jeweils 2 Anlagen?