• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Kaiser Paketbuchung
Antworten

 
Kaiser Paketbuchung
Nicht nennenswert
Junior Member
**
Beiträge: 39
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#1
27.06.2023, 07:52
Moin,

vielleicht übersehe ich etwas, aber ich finde auf deren Homepage keine präzise Informationen zur Paketbuchung.
Wie läuft das ab?

Ich möchte drei Seminare in den kommenden beiden Monaten hören und die anderen beiden erst Ende diesen oder Anfang kommenden Jahres, wenn ich mit der RA-Station fertig bin.

Läuft das dann so, dass ich vorab für alle fünf Seminare 600 € überweise? Oder kann ich erstmal nur 120x3 € überweisen und der Rest wird erst fällig, wenn ich die anderen Kurse buche?
Suchen
Zitieren
GPAMember
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#2
27.06.2023, 08:44
Kannst alle jetzt buchen und dann 2-3 Wochen vorher jeweils überweisen.
Suchen
Zitieren
Nicht nennenswert
Junior Member
**
Beiträge: 39
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#3
27.06.2023, 11:04
Ok, also wenn ich die Termine flexibel buche - diese Option gibt es ja auch - kann ich auch erst drei Seminare buchen, das Geld dann für drei Seminare jeweils zahlen und die anderen Seminare dann später erst buchen, wenn ich weiß, was ich noch hören möchte bzw. brauche?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich das rechtliche Konstrukt nicht so ganz verstehe. Ist das dann ein Vorvertrag über die Verpflichtung zum Buchen weiterer Seminare? Wie stellt Kaiser sicher, dass man nicht paketbuchung wählt, zwei Kurse für je 120€ bucht und sich anschließend nie mehr meldet?
Suchen
Zitieren
Bre
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#4
27.06.2023, 11:26
Was soll daran so schwierig sein? Du buchst die 5 Seminare als Paket zum Preis von 5×120=600 Euro, deine Zahlungen pro Seminar werden aber jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig. Vertragsschluss und Erfüllung müssen doch nicht zusammenfallen...
Suchen
Zitieren
Max Sauer
Member
***
Beiträge: 129
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#5
28.06.2023, 03:28
(27.06.2023, 11:26)Bre schrieb:  Was soll daran so schwierig sein? Du buchst die 5 Seminare als Paket zum Preis von 5×120=600 Euro, deine Zahlungen pro Seminar werden aber jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig. Vertragsschluss und Erfüllung müssen doch nicht zusammenfallen...

Das Problem liegt da, wenn er eben nur zwei Seminare fix bucht und auch bezahlt und die anderen drei aus dem Paket einfach nie terminiert. So hätte er ja nur zwei bezahlt. So habe ich das verstanden.
Suchen
Zitieren
Bre
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#6
28.06.2023, 07:54
Schon verstanden. Das Problem gibt es aber bei jeder Art von Vorleistungspflicht (nichts anderes als eine Teilvorleistung ist ja auch der Paketrabatt bei wirtschaftlicher Betrachtung). Wenn man da von vornherein prellen will, ist das halt Eingehungsbetrug und Kaiser müsste auf den Rest der Vergütung klagen.

Edit: Typo
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.06.2023, 07:54 von Bre.)
Suchen
Zitieren
Max Sauer
Member
***
Beiträge: 129
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#7
28.06.2023, 17:12
(28.06.2023, 07:54)Bre schrieb:  Schon verstanden. Das Problem gibt es aber bei jeder Art von Vorleistungspflicht (nichts anderes als eine Teilvorleistung ist ja auch der Paketrabatt bei wirtschaftlicher Betrachtung). Wenn man da von vornherein prellen will, ist das halt Eingehungsbetrug und Kaiser müsste auf den Rest der Vergütung klagen.

Edit: Typo

Der Betrug wäre aber schwer nachzuweisen und als Anbieter würde man da schon seine Ansprüche sichern, bspw. dass die ungenutzten Kurs nach 12 Monaten  verfallen und die Zahlung fällig wird o. ä.

Wenn nun gar keine Regelung zu den ungenutzten Kursen besteht kann man diese eben einfach aufschieben und nie terminieren. Dann wäre auch nie der Preis fällig.

Aber davon abgesehen, der Eingehungsbetrug würde nur in Betracht kommen, wenn man - wie du schon sagst - bei der Buchung des Pakets beabsichtigt nur zwei Kurs zu buchen und die drei anderen gar nicht. Entscheidet man sich aber danach, dass man nur die zwei machen möchte, wäre das völlig legitim. 

Ich kenne aber auch nicht die genauen Konditionen von Kaiser, kann schon sein, dass in den AGB solche Fälle geregelt sind.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus