14.06.2023, 09:28
Hallo, ich absolviere derzeit mein Referendariat in Bayern spiele aber mit dem Gedanken dieses (vlt auch für immer) zu unterbrechen um eine Arbeitsstelle anzutreten welche sehr meinen Interessen entspricht und für welche nur das 1. Staatsexamen notwendig ist. Nun stellt sich mir allerdings mit Blick auf § 46 V S. 2 ivm. § 55 Japo die Frage, ob ich mir hierdurch für immer die Möglichkeit verbaue das Referendariat doch wieder aufzunehmen bzw von neuem beginnen zu können. Gibt es Rechtsprechung oder Literatur die auf die Anwendung der Sollvorschrift in§ 46 V S.2 Japo eingeht? Es sollte nach mein Verständnis doch einen Unterschied machen, ob man wegen Fehlverhaltens entlassen wurde oder man freiwillig die Entlassung beantragt hat um eine Arbeitsstelle anzutreten
Danke für jede Hilfe
Danke für jede Hilfe
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
16.06.2023, 19:56
In Bw ist es grundsätzlich eine endgültige Entlassung. Andere Bundesländer sind entspannter.
17.06.2023, 01:25
Die Regelungen in den Bundesländern sind unterschiedlich, genau.
Also wenn du in einem Bundesland abbrichst, ist dir nicht zwangsläufig verwehrt das Ref in einem anderen Bundesland neu anzufangen.
Also wenn du in einem Bundesland abbrichst, ist dir nicht zwangsläufig verwehrt das Ref in einem anderen Bundesland neu anzufangen.
17.06.2023, 14:59
Also meines Wissens nach gibt es eine Unterbrechung nur für ganz begrenzte Ausnahmefälle und da dann zT auch nur einen begrenzten Zeitraum.
Wenn du jedoch denkst, dass du das 2. Examen irgendwann mal gebrauchen könntest, mein Tipp an dich: zieh es JETZT durch! Selbst wenn du es irgendwann nochmal machen könntest, bist du soweit weg vom Stoff und hast wahrscheinlich noch weniger Lust, das Ref durchzuziehen. Auch finanziell wird es wohl umso schwerer werden, je länger du im Berufsleben bist.
Also an deiner Stelle würde ich mir das alles sehr gut überlegen
Wenn du jedoch denkst, dass du das 2. Examen irgendwann mal gebrauchen könntest, mein Tipp an dich: zieh es JETZT durch! Selbst wenn du es irgendwann nochmal machen könntest, bist du soweit weg vom Stoff und hast wahrscheinlich noch weniger Lust, das Ref durchzuziehen. Auch finanziell wird es wohl umso schwerer werden, je länger du im Berufsleben bist.
Also an deiner Stelle würde ich mir das alles sehr gut überlegen