11.02.2023, 16:37
Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe mich in zwei verschiedenen Bundesländern für den juristischen Vorbereitungsdienst beworben. Zunächst bekam ich von einem OLG das Angebot im Nachrückverfahren, die Annahme bzw. Absage wurde von mir mit vier Tagen Frist erwartet. Da ich beim anderen OLG nicht mit einem Angebot rechnete, habe ich das erste Angebot angenommen.
Zwei Tage später habe ich ein Angebot des anderen, von mir bevorzugten OLG im anderen Bundesland erhalten. Nun stellt sich für mich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bzw. mit welchen Konsequenzen ich den Vorbereitungsdienst beim zweiten statt beim ersten Bundesland antreten kann.
Der Dienst beim ersten Bundesland wurde noch nicht angetreten, sondern würde erst im März beginnen.
Beste Grüße
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe mich in zwei verschiedenen Bundesländern für den juristischen Vorbereitungsdienst beworben. Zunächst bekam ich von einem OLG das Angebot im Nachrückverfahren, die Annahme bzw. Absage wurde von mir mit vier Tagen Frist erwartet. Da ich beim anderen OLG nicht mit einem Angebot rechnete, habe ich das erste Angebot angenommen.
Zwei Tage später habe ich ein Angebot des anderen, von mir bevorzugten OLG im anderen Bundesland erhalten. Nun stellt sich für mich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bzw. mit welchen Konsequenzen ich den Vorbereitungsdienst beim zweiten statt beim ersten Bundesland antreten kann.
Der Dienst beim ersten Bundesland wurde noch nicht angetreten, sondern würde erst im März beginnen.
Beste Grüße
13.02.2023, 09:36
Ich sehe das Problem nicht. Du hast zwei Angebote und kannst Dich für eines entscheiden.
Einfach mal beim bevorzugten OLG anrufen und die Sache abklären.
Einfach mal beim bevorzugten OLG anrufen und die Sache abklären.