29.10.2022, 08:40
Alle Klausuren, die man im Laufe des Studiums bis zum Examen schreibt, spielen am Ende des Tages keine wirkliche Rolle mehr. Davon gibt es schon einige obligatorische (Zwischenprüfung und große Scheine), deren Schwierigkeitsgrad an den meisten Fakultäten aber - verglichen mit dem Examen - ein ziemlicher Witz ist. Letztendlich wird bei Bewerbungen (nach dem 1. Examen) nur noch auf die Examensnoten geschaut. Wenn man also in der Zwischenprüfung 13 Punkte hatte und im Examen dann nur 5, bringt das einem herzlich wenig.
Ob man die Ausbildung deswegen verkürzen könnte/sollte, halte ich für zweifelhaft. Ein Studium in 6 Semestern mag einigen wenigen gelingen, aber verallgemeinerungsfähig dürfte der Ansatz wohl eher nicht sein. Nach meiner Erfahrung war es so, dass man die einzelnen Rechtsgebiete beim ersten Lernen eigentlich nicht so wirklich verstehen kann, sondern nur in der Zusammenschau nach mehrmaligem Durcharbeiten. Die Rechtsgebiete sind mitunter so stark verknüpft, dass man Rechtsgebiet 1 nicht wirklich durchdringen kann, ohne von Rechtsgebiet 2 zumindest ein bisschen Ahnung zu haben - und je öfter man beide Gebiete dann wiederholt, desto mehr bleibt hängen.
Insofern gilt dem Kollegen, der in 6 Semestern durchgezogen hat, mein aufrichtiger Respekt - ich habe es nicht gemacht und würde es rückblickend auch eher nicht versuchen.
Die Anzahl der Klausuren indiziert sicherlich keinen höheren Schwierigkeitsgrad. Ich würde eher sagen, dass mit steigender Klausuranzahl der Glücksfaktor nivelliert wird, weil Ausreißer eher ausgeglichen werden und die Gesamtleistung dann eher dem tatsächlichen Leistungsstand entspricht (das bedeutet natürlich auch, dass Ausreißer nach oben eher wieder nach unten hin ausgeglichen werden). Ich persönlich habe mein Zweites in Bayern mit 11 Klausuren gemacht und als besondere Herausforderung habe ich das allenfalls für meine Schreibhand angesehen.
Die Schulnoten in Deutsch sollte man in meinen Augen (das sehen hier im Forum sicherlich einige anders) nicht überbewerten. Man sollte eben halbwegs gerade Sätze zu Papier bringen (mit möglichst wenig Rechtschreib-/Grammatik-/Orthographiefehlern) und sich vor allem möglichst kurz und bündig ausdrücken können. Ein Vorteil ist es definitiv auch, wenn man nicht ganz eindeutige Aussagen auslegen kann (Was ist mit Aussage X gemeint? Warum/zu welchem Zweck wurde sie getätigt?). Was einem definitiv nicht hilft, ist Wortakrobatik. Der Erwartungshorizont in einer Klausur ist kein literarisches Meisterwerk, sondern ein möglichst gut verständlicher/einfach zu lesender Text, der nicht abdriftet, sondern die wesentlichen Probleme zielstrebig und gut strukturiert herausarbeitet, dabei aber auch immer zum Punkt kommt.
Eine sprachliche Begabung hilft aber auch nicht weiter, wenn man keinerlei logisches Verständnis für das Gesetz und dessen Struktur hat. Logisches Denkvermögen ist in meinen Augen schon wichtiger als besondere Wortgewandtheit (Letzteres kann einem aber vor allem im (Anwalts-)Beruf sehr weiterhelfen, wenn man noch dazu einen charismatischen und ausdrucksstarken Auftritt hat).
Von Schulnoten auf juristisches Talent zu schließen, halte ich generell für gefährlich. Aussagekraft haben Schulnoten allenfalls, wenn man zugleich selbstkritisch hinterfragt, wie man diese erreicht hat (logisches Talent oder stumpfes Auswendiglernen?).
Ob man die Ausbildung deswegen verkürzen könnte/sollte, halte ich für zweifelhaft. Ein Studium in 6 Semestern mag einigen wenigen gelingen, aber verallgemeinerungsfähig dürfte der Ansatz wohl eher nicht sein. Nach meiner Erfahrung war es so, dass man die einzelnen Rechtsgebiete beim ersten Lernen eigentlich nicht so wirklich verstehen kann, sondern nur in der Zusammenschau nach mehrmaligem Durcharbeiten. Die Rechtsgebiete sind mitunter so stark verknüpft, dass man Rechtsgebiet 1 nicht wirklich durchdringen kann, ohne von Rechtsgebiet 2 zumindest ein bisschen Ahnung zu haben - und je öfter man beide Gebiete dann wiederholt, desto mehr bleibt hängen.
Insofern gilt dem Kollegen, der in 6 Semestern durchgezogen hat, mein aufrichtiger Respekt - ich habe es nicht gemacht und würde es rückblickend auch eher nicht versuchen.
Die Anzahl der Klausuren indiziert sicherlich keinen höheren Schwierigkeitsgrad. Ich würde eher sagen, dass mit steigender Klausuranzahl der Glücksfaktor nivelliert wird, weil Ausreißer eher ausgeglichen werden und die Gesamtleistung dann eher dem tatsächlichen Leistungsstand entspricht (das bedeutet natürlich auch, dass Ausreißer nach oben eher wieder nach unten hin ausgeglichen werden). Ich persönlich habe mein Zweites in Bayern mit 11 Klausuren gemacht und als besondere Herausforderung habe ich das allenfalls für meine Schreibhand angesehen.
Die Schulnoten in Deutsch sollte man in meinen Augen (das sehen hier im Forum sicherlich einige anders) nicht überbewerten. Man sollte eben halbwegs gerade Sätze zu Papier bringen (mit möglichst wenig Rechtschreib-/Grammatik-/Orthographiefehlern) und sich vor allem möglichst kurz und bündig ausdrücken können. Ein Vorteil ist es definitiv auch, wenn man nicht ganz eindeutige Aussagen auslegen kann (Was ist mit Aussage X gemeint? Warum/zu welchem Zweck wurde sie getätigt?). Was einem definitiv nicht hilft, ist Wortakrobatik. Der Erwartungshorizont in einer Klausur ist kein literarisches Meisterwerk, sondern ein möglichst gut verständlicher/einfach zu lesender Text, der nicht abdriftet, sondern die wesentlichen Probleme zielstrebig und gut strukturiert herausarbeitet, dabei aber auch immer zum Punkt kommt.
Eine sprachliche Begabung hilft aber auch nicht weiter, wenn man keinerlei logisches Verständnis für das Gesetz und dessen Struktur hat. Logisches Denkvermögen ist in meinen Augen schon wichtiger als besondere Wortgewandtheit (Letzteres kann einem aber vor allem im (Anwalts-)Beruf sehr weiterhelfen, wenn man noch dazu einen charismatischen und ausdrucksstarken Auftritt hat).
Von Schulnoten auf juristisches Talent zu schließen, halte ich generell für gefährlich. Aussagekraft haben Schulnoten allenfalls, wenn man zugleich selbstkritisch hinterfragt, wie man diese erreicht hat (logisches Talent oder stumpfes Auswendiglernen?).
29.10.2022, 09:06
6 Semester würden schon gehen, aber dann fehlen halt die sonst üblichen 5 Partysemester

29.10.2022, 12:05
Sehe ich auch so. Die Semesterferien für Bachelor-Studenten in manchen Fächern sind stressiger, als ein Jura Semester am Anfang des Studiums. Wir konnten einige Semester erst mal viel Party.