01.10.2022, 22:47
Nach § 157 ZPO können Referendare während der Anwaltsstation als Vertreter auftreten. Ich hatte eigentlich irgendwie im Kopf, dass diese Norm darauf abstellt, dass der Referendar sich im so und so vielten Monat seines Vorbereitungsdienstes befindet. Ich meine, dass es der 13. Monat oder so wäre. Offensichtlich findet sich diese Regelung aber nicht in dieser Norm.
Ich habe das mit der Monatsregelung aber irgendwie noch recht bildlich vor Augen. Ich bin mir sicher, dass es sie gibt. Aber wohl in einem anderen Zusammenhang. Wer kennt eine andere Norm, die irgendwie die Befugnis von Referendaren regelt und dabei auf den Monat abstellt?
Ich habe das mit der Monatsregelung aber irgendwie noch recht bildlich vor Augen. Ich bin mir sicher, dass es sie gibt. Aber wohl in einem anderen Zusammenhang. Wer kennt eine andere Norm, die irgendwie die Befugnis von Referendaren regelt und dabei auf den Monat abstellt?
01.10.2022, 22:54
Hab es schon gefunden.
Es ist § 139 StPO. Der Referendar muss mindestens im 16. Monat sein. Der Referendar muss darüber hinaus ein "Rechtskundiger" sein. Witzig. Offenbar geht die StPO davon aus, dass man im 16. Monat seines Referendariats sein kann, ohne rechtskundig zu sein. Vielleicht hat diese Formulierung aber auch historische Gründe und stammt aus einer Zeit, in der noch nicht deutschlandweit das Wort "Referendar" verwendet wurde. Oder es reicht tatsächlich aus, mit erstem Examen irgendwo im gehobenen Dienst der Justiz zu arbeiten. Denn um genau zu sein spricht die Norm überhaupt nicht von Referendaren (bewusst nicht?) und ist der Vorbereitungsdienst womöglich gar nicht Teil des genannten Justizdienstes.
Dann wäre der Anwendungsbereich der Norm aber sehr gering. Und das Gericht müsste wohl im Einzelfall die "Rechtskundigkeit" prüfen.
Es ist § 139 StPO. Der Referendar muss mindestens im 16. Monat sein. Der Referendar muss darüber hinaus ein "Rechtskundiger" sein. Witzig. Offenbar geht die StPO davon aus, dass man im 16. Monat seines Referendariats sein kann, ohne rechtskundig zu sein. Vielleicht hat diese Formulierung aber auch historische Gründe und stammt aus einer Zeit, in der noch nicht deutschlandweit das Wort "Referendar" verwendet wurde. Oder es reicht tatsächlich aus, mit erstem Examen irgendwo im gehobenen Dienst der Justiz zu arbeiten. Denn um genau zu sein spricht die Norm überhaupt nicht von Referendaren (bewusst nicht?) und ist der Vorbereitungsdienst womöglich gar nicht Teil des genannten Justizdienstes.
Dann wäre der Anwendungsbereich der Norm aber sehr gering. Und das Gericht müsste wohl im Einzelfall die "Rechtskundigkeit" prüfen.
02.10.2022, 01:46
Die amtliche Überschrift wurde erst 2015 eingefügt. Vorher war die Norm seit 1877 weitgehend unverändert.
In den nun weggefallenen 2 ff. GVG stand vor Erlass des DRiG was zur Befähigung zum Richteramt und dort auch zum "Justizdienst" bzw. der Vorbereitung hierauf (die ursprünglich übrigens 3 Jahre dauerte). Der Begriff des Rechtskundigen ist aber nicht erklärt. Es scheint allgemein ein historischer Ausdruck zu sein. Während der NS-Zeit sollte der Vorbereitungsdienst nach 34 JAO "den Rechtskundigen befähigen, treffend und verständlich Recht zu sprechen, Volksschädlinge zu bekämpfen [...] und durch seine Tätigkeit der Volksgemeinschaft zu dienen."
Soweit die Internetrecherche. Ich denke nicht, dass das Gericht erstmal prüfen muss, ob man jura kann. Danke für die spannende Frage!
In den nun weggefallenen 2 ff. GVG stand vor Erlass des DRiG was zur Befähigung zum Richteramt und dort auch zum "Justizdienst" bzw. der Vorbereitung hierauf (die ursprünglich übrigens 3 Jahre dauerte). Der Begriff des Rechtskundigen ist aber nicht erklärt. Es scheint allgemein ein historischer Ausdruck zu sein. Während der NS-Zeit sollte der Vorbereitungsdienst nach 34 JAO "den Rechtskundigen befähigen, treffend und verständlich Recht zu sprechen, Volksschädlinge zu bekämpfen [...] und durch seine Tätigkeit der Volksgemeinschaft zu dienen."
Soweit die Internetrecherche. Ich denke nicht, dass das Gericht erstmal prüfen muss, ob man jura kann. Danke für die spannende Frage!