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Robenpflicht?
Refi
Unregistered
 
#1
10.11.2013, 23:30
Hey Leute,

habe schon einige Leute gefragt und das Internet durchstöbert, leider jedoch keine wirkliche Antwort gefunden.

Braucht man als Referendar eine Robe, wenn man eine strafrechtliche Verteidigung macht?

Gilt folgendes nur für NRW oder auch andere Bundesländer? Falls auch für andere BL, dann bräuchte ich also keine, sondern wäre nur dazu berechtigt, oder?
[url=http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=769&daten2=Vor][/url]

Grüße
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Susi
Unregistered
 
#2
10.11.2013, 23:50
Im Referendariat wird Dir für den Sitzungsdienst in der Strafrechtsstation eine Robe gestellt. Du musst Dir dafür also keine kaufen.

Wie es in der ANwaltsstation aussieht, wenn man in einem Zivilprozess den Anwalt vertritt, weiß ich aber nicht sicher. Ich denke, auch dafür wirst Du keine brauchen.
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Refi
Unregistered
 
#3
11.11.2013, 19:25
danke für deine Antwort.

Mir ging es um die strafrechtliche Verteidigung, also in der Anwaltsstation.
Habe inzwischen herausgefunden, dass dies wohl bundeslandabhängig ist. Bzw. an manchen Gerichten sind die Richter strenger und an manchen lassen sies zu, wenn jemand keine Robe hat
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Peter
Unregistered
 
#4
12.11.2013, 14:35
Ich habe meinen Anwalt in zivilrechtlichen Fällen ab und an vor Gericht vertreten. Da ich als Referendar aber keine Robe besaß, bin ich stets ohne Robe aufgetreten. Nach dem Hinweis an den Richter, dass ich der Referendar des Anwalts bin, gabs auch nie irgendwelche Fragen, warum ich denn keine Robe trage.
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Gast
Unregistered
 
#5
12.11.2013, 16:20
Wer als Anwalt vor einem Gericht auftritt, braucht eine Robe. Das ist gewohnheitsrechtlich anerkannt.
Aber eben und gerade nur die Anwälte! Als Referendare sind wir das noch nicht und dürfen daher keine Robe tragen.
Ist vergleichbar mit den Gerichten, wo wir unsere Anwälte vertreten dürfen, nämlich nur da, wo kein Anwaltszwang herrscht.
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Refi
Unregistered
 
#6
18.12.2013, 23:26
Zwar spät, aber ich kann eine Auflösung des Problems nennen.

Im Strafrecht durfte/sollte ich eine Robe tragen, was ich auch gemacht habe. Es gab keine Probleme.

Dass Referendare keine Robe tragen dürfen stimmt somit nicht.
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Refi
Unregistered
 
#7
18.12.2013, 23:29
PS: Auch vor dem LG durfte ich meinen Anwalt vertreten, der aber wegen Pflichtverteidigung dabei war. Die StPO unterscheidet nicht zwischen der Gerichtsform, sondern nur zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung.
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NRW_Ph
Unregistered
 
#8
09.07.2015, 12:18
Lustiges Roben-Raten. :rolleyes:
Also in NRW gibt es sowas hier:
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=769

Demnach dürfen Referendare grundsätzlich keine Robe tragen ("_berechtigt_ und verpflichtet"), es sei denn, sie sind Sitzungsvertreter der StA oder selbst zu Pflichtverteidigern bestellt. Achtung: Diese Bestellung bedeutet nicht bloß, dass ich mit meinem oder für meinen Ausbilder zu Gericht gehe.

Für die allermeisten Referendare bedeutet das, dass nach der StA-Station Schluss ist mit Roben.
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NRW_Ph
Unregistered
 
#9
09.07.2015, 12:21
P.S: Unterscheidungen nach StPO:
§ 139 StPO: keine Robe
§ 142 Abs. 2 StPO: Robe
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