03.05.2022, 21:18
Wie ist es so, OK zu verteidigen?
Sowohl finanziell als auch vom Schlafgefühl her?
Sowohl finanziell als auch vom Schlafgefühl her?
03.05.2022, 21:27
(03.05.2022, 20:58)Drin schrieb: StA hier aus dem Ruhrgebiet. Berichte von Verteidigern: fast alle rechnen über RVG ab. Aus den hier schon öfter genannten Gründen. Daher stellen sie auch alle Nase lang einen Pflichtverteidigerantrag, eben weil die wissen, dass der gemeine Ladendieb ein Ladendieb ist, weil er sich die Ware nicht leisten kann.
Word!
03.05.2022, 21:40
Ich arbeite in einer kleinen Kanzlei, in der auch ein Fachanwalt für Strafrecht ist. Dieser arbeitet ausschließlich auf Honorarbasis bzw. Pauschale. Vorschuss für die Vertretung und Akteneinsicht und danach entscheidet er, welches Honorar er verlangt, min. 1,5k, also etwa doppelt so viel wie RVG. Wenn’s dem Mandanten zu viel ist, wird das Mandat auch mal niedergelegt. Aber entgegen meiner Vorposter zahlen bei uns auch einfache Leute mal 1,5-2k für ne KV, ein Verkehrsdelikt o.ä.
Ab und an muss man dem Geld hinterherlaufen, aber idR läuft es so, dass ein Großteil vor der Verhandlung gezahlt werden muss, ansonsten gibts halt keine anwaltliche Vertretung.
Mein Eindruck ist, dass es finanziell gut läuft. Das wird aber sicherlich nicht von Anfang an so gewesen sein, man muss sich schon erstmal einen Namen machen etc. pp.
Ab und an muss man dem Geld hinterherlaufen, aber idR läuft es so, dass ein Großteil vor der Verhandlung gezahlt werden muss, ansonsten gibts halt keine anwaltliche Vertretung.
Mein Eindruck ist, dass es finanziell gut läuft. Das wird aber sicherlich nicht von Anfang an so gewesen sein, man muss sich schon erstmal einen Namen machen etc. pp.
03.05.2022, 21:42
(03.05.2022, 16:25)Gast schrieb:(03.05.2022, 16:20)Gast schrieb:(03.05.2022, 15:16)Gast schrieb: Und was zahlt der gewöhnliche Mandant dann? 150 Euro pro Stunde?
Wie gesagt, 150 Euro wurden schon vor mehr als 10 Jahren als nicht (mehr) angemessen betrachtet.
Der gewöhnliche Mandant zahlt die Gebührensätze nach RVG.
Das ist Quatsch.
Das sehe ich nicht so. Es ist Realität. Die hohen Stundensätze werden nur bei großen Verfahren vereinbart. Hiervon gibt es jedoch nicht so viele, dass eine normale Kanzlei diese bekommt. Meist sind es dann Mandate, die renommierten Strafverteidigern angetragen werden. Ganz ehrlich: Als Berufseinsteiger sollte man sich erstmal mit den normalen Mandaten zufrieden geben.
03.05.2022, 21:45
Hängt natürlich von den Mandanten ab und ob man am Anfang sich jedes Mandat holt, um ein Fuß in der Tür zu haben. Die meisten bleiben ja "Stammkunden", wenn das Mandat gut läuft. Gerade für Beginner ist das dann interessant losgelöst vom ersten Honorar.
Ein Bekannter (ganz alter Hase) lässt sich immer 1.500€ Vorschuss geben sonst übernimmt er das Mandat nicht. Ohne Vorschuss sollte man meiner Meinung nach im Strafrecht die Finger vom Mandat lassen.
Im Endeffekt sollte man wohl glücklich über jedes Mandat sein, dass man zu Beginn der Selbstständigkeit bekommt. Sobald man gute Arbeit geleistet hat, ist man soweit ich weiß recht schnell durch Mundpropaganda im Strafrecht gut dabei. Leider werden dadurch die ersten 2-3 Jahre vom Gehalt sehr mau. Man muss es halt mögen. Sowohl das Gebiet, als auch teilweise sehr unangenehme Mandanten. Hat ja seinen Grund warum die straffällig geworden sind.
Ein Bekannter (ganz alter Hase) lässt sich immer 1.500€ Vorschuss geben sonst übernimmt er das Mandat nicht. Ohne Vorschuss sollte man meiner Meinung nach im Strafrecht die Finger vom Mandat lassen.
Im Endeffekt sollte man wohl glücklich über jedes Mandat sein, dass man zu Beginn der Selbstständigkeit bekommt. Sobald man gute Arbeit geleistet hat, ist man soweit ich weiß recht schnell durch Mundpropaganda im Strafrecht gut dabei. Leider werden dadurch die ersten 2-3 Jahre vom Gehalt sehr mau. Man muss es halt mögen. Sowohl das Gebiet, als auch teilweise sehr unangenehme Mandanten. Hat ja seinen Grund warum die straffällig geworden sind.
03.05.2022, 21:58
(03.05.2022, 21:18)Gast schrieb: Wie ist es so, OK zu verteidigen?
Sowohl finanziell als auch vom Schlafgefühl her?
Finanziell kann ich dir nicht berichten. Ich hatte zu Beginn meines Berufslebens in der kleinen Kanzlei nur zwei Strafrechtsfälle, der Beratungsschwerpunkt der Kanzlei lag aber im ArbR und ein bisschen FamR Beide Fälle wurden auf RVG-Basis abgerechnet.
Einer unserer Mandanten hatte seine Frau vermöbelt. Jedenfalls erzählte sie das im Sorgerechtsstreit (Krieg!) um die gemeinsame Tochter und beschrieb den Tathergang in allen Details. Blaues Auge polizeilich dokumentiert. Von ihm mit privaten Fotos die Kratzer am Oberkörper mit der Gabel, die sie ihm zugefügt haben soll.
Im Ergebnis 170 II, "dank" meiner Hinweise auf die Widersprüche in ihren Aussagen. Ich war ein bisschen baff, denn mit einem 153a wäre ich top zufrieden gewesen angesichts des Fotos.
Gut oder schlecht? Ich weiß es nicht.
Ist nicht meins, muss ich nicht haben und mich mit solchen Dingen beschäftigen. Ob er es getan hat, wollte ich nicht wissen. Ich habe meinen Job erledigt, den mein Chef mir aufgetragen hat.
Mir haben aber auch 5 Wochen Praktikum in der Kripo während des Studiums schon gezeigt, dass diese Themen und das Klientel nichts ist, womit ich große Teile meiner Zeit verbringen möchte.
Ich kenne viele Anwälte, die aus ähnlichen Erwägungen kein Strafrecht machen.